StadtA STD Urkunden Orig. Nr. 12

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Kaiser Ludwig der Bayer bestätigt den Bürgern von Stade ihre
Rechte und Vorrechte unter vollständiger Einrückung der Urkunde
König Ottos IV. von 1209 Mai 2 Altenburg und fügt auf Anregung
seines Kaplans Theodor von Xanten, Kanonikers der Kirche St.
Gereon in Köln, die Gnade hinzu, daß dieselben keinem Erzbischof
von Bremen zu huldigen oder von ihm Lehn zu empfangen brauchen,
ehe dieser nicht vom Kaiser die Regalien empfangen hat; auch
sollen ihnen keine ungebührlichen Abgaben auferlegt und sie nicht
zur Heerfolge gezwungen werden, sondern die Mauern ihrer Stadt
selbst verteidigen. Wer gegen dieses Privileg verstößt, soll
1000 Pfund reinen Goldes an Strafe zahlen, wovon die Hälfte an
die Kaiserliche Kasse, die andere Hälfte an Stade fallen soll.
Datum in Castris nostris ante Mediolanum die Octavo Mensis Junij
Anno dominj Millesimo Trecentesimo Vigesimo Nono, Regni nostri
Anno Quinto decimo, Imperij vero Secundo.

Datierung: 1329 Juni 8 im Lager vor Mailand

enthält: Original, Pergament, 60,5 x 48 cm, 39 Zeilen, lateinisch, das
Majestätssiegel von der rot-goldenen Seidenkordel verloren.
Auf Rückseite: Privilegium Ludovici Imperatoris 1329. - K.

alternative Form: Abschrift in Stadtbuch (Kopiar) VII Bl. 6b (Mitte 16. Jh)
Druck: Herzogt. Br. u. Verden 6, 142. - Böhmer: Regesta imperii
Ludwig 1027. - Hans. UB 2 nr. 483.

Laufzeit 

08.06.1329

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original A
Detailseite Masterdigitalisat Digitalisat Digitalisat vorhanden
Detailseite Nutzungsdigitalisat Digitalisat Digitalisat vorhanden