
Identifikation
Titel
Erzbischof Hildebold von Bremen bestätigt den Bürgern von
Stade die von seinen Vorgängern, von Fürsten und Edlen
verliehenen Rechte, die im einzelnen betreffen: iuricapium, zu
deutsch genannt "vare", Buße für Terminversäumnis, Ungebühr
vor Gericht, zu deutsch "unlost", Mißhandlung, Gebühren des
Vogtes, Friedbruch mit Blutvergießen und Körperverletzung,
Ersitzung der Bürgerfreiheit durch Fremde binnen Jahr und
Tag, Verleihung des Bürgerrechts an Unfreie (servum) oder
Hörige (litonem), Befreiung von herwede und hiensprake,
Leistungen bei Sterbfall von Gästen, Erbrecht, Freiheit vom
botting, Gerichtsstand für Bürger und Gäste, Wege- und
Weiderecht, Geiselstellung, Freiheit von ungerechtfertigter
Steuer und Heerfahrt, Mauerwacht, zollfreie Ausfuhr von Korn
und eigenen Waren, Bedrohung des Schmuggels von fremdem
Getreide mit dessen Beschlagnahme, Verpfändung von Gastgut,
Vererbung von Frauengut (herwede), Verbot des gerichtlichen
Zweikampfes, Landungszwang für alle von See einkommenden
Kauffahrer für die Dauer von drei Tiden, Schutz des
Grundbesitzes, gegen außerordentliche Besteuerung.
Datum Stade die beati Michahelis Anno incarnationis domini
M° CC° L° IX°, Pontificatus nostri anno primo,
Datierung: 1259 September 29 Stade
Zusatzinformation: Original, Pergament, 44 x 52,5 cm, 30 Zeilen, lateinisch,
Siegel des Erzbischofs an roten und gelben Seidenfäden.
Auf Rückseite: Hildeboldus Archieps. anno 1259 die Michalis
no 1
alternative Form: Druck: Herzogt. Br. u. Verden 6, 124. - Hans. UB. 1 nr. 535, -
May Reg Nr. 1080
Abschrift in Stadtbuch (Kopiar) VII Bl. 5a (Mitte 16. Jh.)
Laufzeit
29.09.1259
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Detailseite | Original | A |
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| Detailseite | Masterdigitalisat | Digitalisat |
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| Detailseite | Nutzungsdigitalisat | Digitalisat |
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