NLA WO 5 Urk Nr. 14

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Graf Konrad zu Wernigerode und seine Söhne, Konrad und Dietrich, bekennen sich mit dem Herzoge Otto [dem Quaden] zu Braunschweig und Lüneburg dahin verglichen zu haben, daß ihnen der Herzog die eine Hälfte der Harzburg und alles dessen, was sie Hermann von Gorrische dazu gegeben hatten, zu Erbfolge überläßt, die andere Hälfte aber behält, daß ihnen aber Letztere bei söhnelosem Tode des Herzogs gleichfalls zufallen soll, daß bei etwaigem Kriege zwischen dem Herzoge und den Grafen die Harzburg von allen Feindseligkeiten ausgeschlossen werde; desgleichen bei Fehden zwischen den Herzoge und ihren Oheimen, den Grafen von Regenstein. Für letzteren Fall sollen von beiden Seiten je zwei Schiedsleute gewählt werden, die wieder einen Obermann wählen (der Herzog bestimmt die Ritter Lippold v. Freden u. Hermann v. Oldershausen, die Grafen von Regenstein Otto v. Evessen und ... von Witzerode, welche als Obermann Hans Meysen den Älteren wählen). Es soll rechte Burghut und Burgfrieden gehalten, zu ersterem beiderseits je 16 Mann gestellt und der Burgfrieden bis Neustadt ausgedehnt werden etc. etc. Die Grafen geloben die Aufrechterhaltung des Vertrags dem Herzoge und "to orer ghetruwen hand" dem Grafen Heinrich v. Honstein, Burchard v. Steinberg, Lippold v. Freden d. Jüngeren, Herman Kolmaz und Herman Gladebeck.
Na goddes bord 1370 des sondaghes vor sente Margareten daghe der hilghen junkvrowen (7. Juli).
(Die Siegel Konrads d. Ält. u. Jüng. verletzt an Pegamentstreifen; das dritte Siegel ist verloren.)

Laufzeit 

07.07.1370

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunden 0001 / 5