NLA OL Dep 104 Best. 272-20 Urk Nr. 4

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Die Loyer und die Barghorner (Berchörner), nämlich Alerd Brun und Fred[erik] in den Sundergen, vergleichen sich über die Grenzen und die Nutzung der zwischen Loy und Barghorn (Barchhorn) gelegenen Weide. In der Grenzbeschreibung werden genannt: der große Stein, Bruns Kamp in Barghorn, der längste große Eichenbaum mit einer Krümme und eingehauener Marke, die Richtung auf Meerkirchen (Merekercken). Das Mähen der Heide soll jede Partei auf ihrer Seite durchführen. Trift und Hutung von Pferden, Kühen, Schweinen und Schafen soll überall erfolgen nach alter Gewohnheit. Keiner darf dem anderen die Heide abbrennen. Die Loyer sollen ihren Stroth durch Graben, Zäune und Hecken schützen (begraven, betunen und behagen), damit niemand ihr Vieh schlagen und jagen kann. Die Barghorner dürfen in dem Loyer Stroth (Strode) ihr Vieh, außer Schafen und Schweinen, weiden. Jeder soll seinen Wald eingrenzen und umzäunen dürfen. Brun darf seinen Kamp wie früher mit Graben, Zaun und Hecken umgeben. Zeugen dieses Vergleichs waren: Abt Johann von Rastede, Bernd, früherer Abt von Rastede, Engelbert Volckmann, Dirk von Bordeslo (Dirick van Bordeßloe), Johann Budelmaker, Richter, Graf Johann von Oldenburg und Delmenhorst und Dirick Wadenbeke. Bei Verstoß gegen den Vergleich sollen 200 rheinische Gulden Strafe gezahlt werden.

1504 Dezember 10 (des dingstedages vor Lucie)

1) Abschrift eines Kerbzettels (Certer) (17. Jh.), Papier, 2 Bll.; 2) ins Hochdeutsche übersetzende Abschrift (18. Jh.) mit Erläuterungen des Kanzleidirektors Johann Ludolf von Ötken zu den Grenzmarkierungen. Danach war damals der große Stein (oberhalb des Horns) noch vorhanden. Bruns Kamp war wüst, der Wall noch jenseits der großen Fischteiche zu sehen. Der Eichenbaum ist zur Zeit von Oetkens gefällt und von diesem mit Gerd Ficken, Erich von Essen und Friedrich Bunjes besichtigt worden. Der Rest ist diesseits des Walles von

Laufzeit 

- 10.12.1504

Enthält 

Bruns Kamp noch zu sehen. Im Loyer Stroth soll ein blauer Grenzstein liegen.

Bemerkung:
Nach einem Vermerk des Archivars von Asseln (Amtszeit um 1750 - vor 1759) stammt die Abschrift von dem Sekretär Elverfeld (Amtszeit 1552-1562). Das Rubrum (Berckhorner contra die Loyer) soll einem weiteren Vermerk von Asselns nach von der Hand des Kanzlers von Halle (Amtszeit: 1573-1588) stammen.

Ergänzungen

Klassifikation Teil B 

1504_12_10

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunden 1600 / 22