
Identifikation
Titel
Freigraf Ritter Hermann von Cappeln bekundet einen von ihm gemeinsam mit Johannes Eifeler und Lutger Brydiach als Schiedsrichtern in der Streitsache des Arnold von Steinfurt mit dem Kloster Rulle über das "Kleine Erbe" Paddenpol gefällten Spruch, wonach Arnold auf sein Recht an dem Erbe gegen eine vom Kloster zu leistende Zahlung von 12 Mark verzichten soll. Dieser Verzicht wird in einem in der Propstei von St. Johann gehegten "Freiding" geleistet.
Domdechant Everhard und das Domkapitel bestätigen die Rechtshandlung als Zeugen.
Original.
4 Siegel abgerissen.
Abschrift des 14. Jahrhundert in Rep 2 Nr. 217 S. 3
Laufzeit
25.07.1316
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Detailseite | Micro-/Macrofiche | U |
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| Detailseite | Original | Urkunden | 0100 / 73 |
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