
Identifikation
Titel
Vor Bruder Konrad von Brunsberg, Meister des Johanniterordens in Deutschland, und Tilmann von Smalenburch, Dekan von St. Maria ad gradus Köln, als beauftragtem Richter und Subkonservator des Ordens, trägt Lubbert von Dehem, Komtur zu Lage, vor, dass der Bischof Dietrich von Osnabrück mit sehr vielen Mittätern (complicibus) nächtlich ohne irgendwelches Mißtrauen (diffidatione) bewaffnet in das Haus Lage feindlich eingedrungen war, das Haus in seinen Gütern (bonis) und Inventar (rebus) beraubt (spolidando), erheblich beschädigt (enormiter dampnificando) und verwüstet, die Brüder des Hauses mit eigener Hand gefangengenommen und gefesselt hat, das Inventar und die Güter des Hauses als Beute fortführte, die Bauern (colonos) des Hauses in unschuldhafte (indebitam) Knechtschaft trieb, die Häuser (c-urtes), Güter (predia) und Äcker mit Gewalt besetzte und sonstige Verbrechen (nefaria) beging, die man nicht im einzelnen schildern könne. Komtur und Brüder zu Lage hätten verschiedene Prozesse und Gebote (mandata), die die Strafen der Exkommunikation und des Interdiks enthielten, gegen den Bischof und seine Mittäter durch den Dekan ausführen lassen und schuldige Ausführung verlangt; aber der Bischof und seine Mittäter täten nichts, dass der Komtur ihre Lösung verlangte, sondern verharrten hartherzig in ihren Schandtaten (malicia). Nach dieser Aussage untersagt der Ordensmeister (magister) dem Dekan und dem Komtur, ohne seine besondere Erlaubnis die Strafen zu lösen, er wolle selbst die Untersuchung führen, bis schuldige Genugtuung geleistet sei; vorbehaltlich der Vollmacht, die der Ordensmeister auf dem Ordenskapitel am 12. Juli in Mainz (Maguncie) erhielte; sollten aber der Bischof oder einer seiner Mittäter Verzeihung von dem Urteil zu erlangen suchen, so wolle er dem Komtur oder seinem bzw. seinen Beauftragten, die von ihm im Mainzer Kapitel beauftragt würden, volle Macht zur
Laufzeit
14.08.1384
Enthält
Sühne geben.
Zeugen: Heinrich von Duren, Advokat; Heinrich von Reep, Prokurator des Kölner Hofes; Knappe Jakob von Bamme aus Köln; Notar Heinrich von Ravenswade, Kleriker der Utrechter Diözese, der die Urkunde ausstellt.
Original auf Pergament, Notariatsinstrument.
Signet.
Druck: Sudendorf, Beiträge Nr. 84 S. 135-138: ex autographo; jedoch mit Fehlern, so ist S. 136 Mitte: "et debite executioni demandari" statt "excommunicationi", "relaxacionem" statt "relaxionem" u. a. m. zu lesen.
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Detailseite | Micro-/Macrofiche | U |
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| Detailseite | Original | Urkunden | 0100 / 69 |
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