
Identifikation
Titel
Bischof Dietrich von Osnabrück bekennt für sich und seine Nachfolger, dass er keinen Zins oder Dienst aus den Gütern (gudern) des Hauses zu Lage noch von dessen Leuten beanspruchen kann, es sei denn, dass er mit besserem Recht Pacht oder Dienst fordern könne; Streit darüber solle ein Schiesrichter schlichten. Es siegeln der Bischof und Domdekan und Domkapitel mit ihrem großen Siegel.
feria tertia post dominicam Iudica
Original auf Pergament.
Siegel anhängend, stark beschädigt.
Druck: H. Sudendorf, Beiträge zur Geschichte des Osnabrücker Landes bis zum Jahre 1400, Osnabrück 1840, S. 149 ff: ex autographo.
Laufzeit
30.03.1395
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|---|
| Detailseite | Micro-/Macrofiche | U |
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| Detailseite | Original | Urkunden | 0100 / 69 |
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