Nr. 1514
Complete identifier
NLA HA, Cal. Br. 8, Nr. 1514
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Identification
Title
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Stadt Northeim gegen Otto von Rheden, Drost zu Brunstein und Pfandinhaber des genannten Hauses, wegen Reparatur der Rhumebrücke und Ausbesserung der Straßen und Dämme, auch des in der Sultemer Landwehr gesetzten Schlagbaumes
(mit Kommissionsprotokoll und Konzept des Abschieds)
Enthält:
folgende Urkundenabschriften Anfang 17. Jahrhundert
1. 12. März 1320 (am dage Gregorii)
Herzog Ernst zu Braunschweig überläßt den Einwohnern zu Langenholtensen (Langenholthusen) die Anger "die gemeine wiske" und den "Kreyenwinkelsanger" gegen jährliche Zahlung von 20 Northeimischen Schillingen zu cathedra Petri an den Amtmann zu Brunstein
2. 17. September 1324 (am tage Lamperti)
Stadt Northeim reversiert sich gegenüber den Einwohnern zu Langenholtensen (Langenholthusen) wegen Erbauung eines Siechenhauses auf dem letzteren gehörenden "Kreyenwinkelsanger"
Inhaber des Siechenhauses erhalten das Recht, zweimal wöchentlich in Brunstein und Langenholtensen (Langenholthusen) Almosen zu erbitten, wofür dei Vorsteher des Siechenhauses jährlich an den Brunstein 6 Northeimische Schillinge und an die Olderleute und an die Olderleute zu Langenholthausen 3 Schillinge derselben Währung zu entrichten haben
(mit Kommissionsprotokoll und Konzept des Abschieds)
Enthält:
folgende Urkundenabschriften Anfang 17. Jahrhundert
1. 12. März 1320 (am dage Gregorii)
Herzog Ernst zu Braunschweig überläßt den Einwohnern zu Langenholtensen (Langenholthusen) die Anger "die gemeine wiske" und den "Kreyenwinkelsanger" gegen jährliche Zahlung von 20 Northeimischen Schillingen zu cathedra Petri an den Amtmann zu Brunstein
2. 17. September 1324 (am tage Lamperti)
Stadt Northeim reversiert sich gegenüber den Einwohnern zu Langenholtensen (Langenholthusen) wegen Erbauung eines Siechenhauses auf dem letzteren gehörenden "Kreyenwinkelsanger"
Inhaber des Siechenhauses erhalten das Recht, zweimal wöchentlich in Brunstein und Langenholtensen (Langenholthusen) Almosen zu erbitten, wofür dei Vorsteher des Siechenhauses jährlich an den Brunstein 6 Northeimische Schillinge und an die Olderleute und an die Olderleute zu Langenholthausen 3 Schillinge derselben Währung zu entrichten haben
Life span
Life span
1320 - 1609
Volume
Volume
[keine Angabe]
Former identifier
Former identifier
Northeim Nr. 50
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Akte | 0011 / 6 | Show details page | |
| Sicherungsfilm | Akte | 0011 / 6 | Show details page | |
| Micro-/Macrofiche | Akte | 0011 / 6 | Show details page |