NLA HA Hann. 27 Hildesheim Nr. 1976/ 1

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

1. Kläger/Appellant:
Hans von Verden der Jüngere, Bürger zu Hildesheim, für sich, seinen Bruder Christoph von Verden und seine noch unmündige Schwester als Kinder und Erben des Hans von Verden des Älteren (gest. 1563) zu Hildesheim (Bekl.)

2. Beklagter/Appellat:
Henning Busch zu Groß Lobke (Kl.)

3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Heinrich Burkhardt, 1566, Prokurator
Dr. Johann Brentzlin, (1569), Prokurator

3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Lic. Martin Reichart, 1566, Prokurator

wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Erbstreitigkeiten. Im Ehevertrag hatte Kurt Rüdemann seiner Frau Alheid Berendes 6 Morgen Land vor Groß Lobke im Amt Koldingen als Leibzucht verschrieben. Für den Fall, dass Rüdemann vor seiner Frau versterben und die Ehe kinderlos bleiben sollte, wurde festgelegt, dass die Ländereien nach Alheid Berendes´ Tod auf den nächsten Erben des Ehemanns übergehen sollten. Nach Rüdemanns Tod ging seine Witwe, die mit ihm keine Kinder hatte, eine zweite Ehe mit Heinrich Klingemans ein. Nachdem Alheid Berendes gestorben war, erhob Henning Busch, der ein Sohn von Rüdemanns Schwester Bartke Rüdemann war, als nächster Erbe des ersten Ehemanns Anspruch auf die 6 Morgen vor Groß Lobke. Demgegenüber bezeichnete Hans von Verden der Ältere, der eine Tochter aus Berendes´ zweiter Ehe geheiratet hatt, die umstrittenen Ländereien unter Berufung auf ein Urteil des Bischofs zu Hildesheim von 1516 die 6 Morgen als Eigentum seiner Frau. Busch erhob deswegen Klage vor dem Amt Koldingen, das von Verden 1558 zur Herausgabe der 6 Morgen verurteilte. Von Verden appellierte dagegen an das Hofgericht zu Pattensen appellierte, das Busche 1559 die Rückgabe der Ländereien befahl. Die Erben des inzwischen verstorbenen von Verden legten dagegen Läuterung ein. 1564 und 1565 sprach das Hofgericht von Verdens Erben den Besitz von 2 Morgen des umstrittenen

Laufzeit 

1566 - 1569

Enthält 

Landes zu, während sie die übrigen 4 Morgen an Busch herausgeben sollten.

5. Vorinstanz:
Amt Koldingen 1558
Hofgericht zu Pattensen 1559, 1564, 1565

Bd. 1: Priora des Hofgerichts zu Pattensen ohne Protokoll 1558-1567

Darin:
Bl. 1r-v, Bl. 25r, Bl. 41v-42v Urteile, eingeholt vom Schöppenstuhl zu Leipzig 1564, 1565
Bl. 52r Christoph von Bortfeld, Drost des Amtes Koldingen, an Klaus Freidag, Vogt zu Lühnde, wegen Vollstreckung des Urteils des Amtes Koldingen 1558
Bl. 75v, 82v-83r Urteil von Johann IV. von Sachsen-Lauenburg, Bischof zu Hildesheim, worin der Ehefrau des Heinrich Klingemans die 6 Morgen erblich zuerkannt werden 1516
Bl. 106r-118r Verhör dreier Zeugen aus Groß Lobke 1560-1561

Hinweis:
Bl. 1r-120v

Band 

1

Alte Archivsignatur 

V 392/I

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen 

V 2972/I

Ergänzungen

Klassifikation Teil B 

verden

Index-Gruppe

GEOB 

Groß Lobke # Algermissen, Krs. Hildesheim

Hildesheim, Stadt, Einwohner

Koldingen # Pattensen, Krs. Hannover

Koldingen, Amt

Lühnde # Algermissen, Krs. Hildesheim

Institution 

Koldingen, Amt

Leipzig, Schöffenstuhl

Pattensen, Hofgericht

PERS 

Berendes, Alheid s. Klingemann

Bortfeld, Christoph von, Drost

Busch, Henning

Freitag, Klaus, Vogt

Johann IV. von Sachsen-Lauenburg, Bischof von Hildesheim

Klingemann, Adelheid (Alheid), geb. Berendes, verw. Rüdemann

Klingemann, Heinrich

Rüdemann, Alheid, geb. Berendes

Rüdemann, Bartke

Rüdemann, Kurt

Verden, Christoph von

Verden, Hans von, der Jüngere

Verden, Hans von, der Ältere

Prokuratoren / Advokaten / Notare 

Brentzlin, Johann, Dr., 1569

Burkhardt, Heinrich, Dr., 1566

Reichart, Martin, Lic., 1566

SACH 

Appellation

Ehestiftung, 16. Jh.

Erbstreitigkeiten, 16. Jh.

Leibzucht

Zeugenvernehmung, 16. Jh.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte 0050 / 19