
Identifikation
Titel
1. Kläger/Appellant:
Hans von Verden der Jüngere, Bürger zu Hildesheim, für sich, seinen Bruder Christoph von Verden und seine noch unmündige Schwester als Kinder und Erben des Hans von Verden des Älteren (gest. 1563) zu Hildesheim (Bekl.)
2. Beklagter/Appellat:
Henning Busch zu Groß Lobke (Kl.)
3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Heinrich Burkhardt, 1566, Prokurator
Dr. Johann Brentzlin, (1569), Prokurator
3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Lic. Martin Reichart, 1566, Prokurator
wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Erbstreitigkeiten. Im Ehevertrag hatte Kurt Rüdemann seiner Frau Alheid Berendes 6 Morgen Land vor Groß Lobke im Amt Koldingen als Leibzucht verschrieben. Für den Fall, dass Rüdemann vor seiner Frau versterben und die Ehe kinderlos bleiben sollte, wurde festgelegt, dass die Ländereien nach Alheid Berendes´ Tod auf den nächsten Erben des Ehemanns übergehen sollten. Nach Rüdemanns Tod ging seine Witwe, die mit ihm keine Kinder hatte, eine zweite Ehe mit Heinrich Klingemans ein. Nachdem Alheid Berendes gestorben war, erhob Henning Busch, der ein Sohn von Rüdemanns Schwester Bartke Rüdemann war, als nächster Erbe des ersten Ehemanns Anspruch auf die 6 Morgen vor Groß Lobke. Demgegenüber bezeichnete Hans von Verden der Ältere, der eine Tochter aus Berendes´ zweiter Ehe geheiratet hatt, die umstrittenen Ländereien unter Berufung auf ein Urteil des Bischofs zu Hildesheim von 1516 die 6 Morgen als Eigentum seiner Frau. Busch erhob deswegen Klage vor dem Amt Koldingen, das von Verden 1558 zur Herausgabe der 6 Morgen verurteilte. Von Verden appellierte dagegen an das Hofgericht zu Pattensen appellierte, das Busche 1559 die Rückgabe der Ländereien befahl. Die Erben des inzwischen verstorbenen von Verden legten dagegen Läuterung ein. 1564 und 1565 sprach das Hofgericht von Verdens Erben den Besitz von 2 Morgen des umstrittenen
Laufzeit
1566 - 1569
Enthält
Landes zu, während sie die übrigen 4 Morgen an Busch herausgeben sollten.
5. Vorinstanz:
Amt Koldingen 1558
Hofgericht zu Pattensen 1559, 1564, 1565
Bd. 1: Priora des Hofgerichts zu Pattensen ohne Protokoll 1558-1567
Darin:
Bl. 1r-v, Bl. 25r, Bl. 41v-42v Urteile, eingeholt vom Schöppenstuhl zu Leipzig 1564, 1565
Bl. 52r Christoph von Bortfeld, Drost des Amtes Koldingen, an Klaus Freidag, Vogt zu Lühnde, wegen Vollstreckung des Urteils des Amtes Koldingen 1558
Bl. 75v, 82v-83r Urteil von Johann IV. von Sachsen-Lauenburg, Bischof zu Hildesheim, worin der Ehefrau des Heinrich Klingemans die 6 Morgen erblich zuerkannt werden 1516
Bl. 106r-118r Verhör dreier Zeugen aus Groß Lobke 1560-1561
Hinweis:
Bl. 1r-120v
Band
1
Alte Archivsignatur
V 392/I
Provenienz
Organisations- und Aktenzeichen
V 2972/I
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
verden
Index-Gruppe
GEOB
Groß Lobke # Algermissen, Krs. Hildesheim
Hildesheim, Stadt, Einwohner
Koldingen # Pattensen, Krs. Hannover
Koldingen, Amt
Lühnde # Algermissen, Krs. Hildesheim
Institution
Koldingen, Amt
Leipzig, Schöffenstuhl
Pattensen, Hofgericht
PERS
Berendes, Alheid s. Klingemann
Bortfeld, Christoph von, Drost
Busch, Henning
Freitag, Klaus, Vogt
Johann IV. von Sachsen-Lauenburg, Bischof von Hildesheim
Klingemann, Adelheid (Alheid), geb. Berendes, verw. Rüdemann
Klingemann, Heinrich
Rüdemann, Alheid, geb. Berendes
Rüdemann, Bartke
Rüdemann, Kurt
Verden, Christoph von
Verden, Hans von, der Jüngere
Verden, Hans von, der Ältere
Prokuratoren / Advokaten / Notare
Brentzlin, Johann, Dr., 1569
Burkhardt, Heinrich, Dr., 1566
Reichart, Martin, Lic., 1566
SACH
Appellation
Ehestiftung, 16. Jh.
Erbstreitigkeiten, 16. Jh.
Leibzucht
Zeugenvernehmung, 16. Jh.
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|---|
| Detailseite | Original | Akte | 0050 / 19 |
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