
Identifikation
Titel
1. Kläger/Appellant:
Johann Konrad Vietgen für sich und seine Geschwister als Kinder und Erben (Kl.) des Ackermanns (Johann) Heinrich Vietgen zu Heisede sowie die Gläubiger (Kl.) des (Johann) Heinrich Vietgen: (1776) Hans Heinrich Lange, Johann Friedrich Dieze, Johann Heinrich Ehlers, Konrad Münsterman, Witwe Dorothea Finke, Hans Heinrich Behman und Witwe Vietgen, alle zu Heisede
2. Beklagter/Appellat:
Heinrich Christoph Flohr aus Gleidingen (Bekl.) bzw. die ihn vertretenden Grundherren (Int.): das Hospital am Johannishof zu Hildesheim, die Kommunität der Vikare am Dom zu Hildesheim und die Familie von Weichs zu Sarstedt
3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Johann Philipp Gottfried von Gülich, 1776, Prokurator
sub. Lic. Fidel Carl Amand Goll, 1776, Prokurator
3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Dr. Franz Carl von Sachs, 1777, Prokurator
sub. Dr. Caspar Friedrich von Hofmann, 1777, Prokurator
wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Schuldforderung. Der Meier Johann Heinrich Vietgen war hoch verschuldet in Konkurs gegangen. Sein Hof zu Heisede, dessen Grundherren das Hospital am Johannishof zu Hildesheim, die Kommunität der Vikare am Dom zu Hildesheim und die Familie von Weichs zu Sarstedt waren, wurde 1772 zwangsversteigert. Den Zuschlag erhielt Heinrich Christoph Flohr. Vietgens Kinder und seine Gläubiger, die eigene Rechte an dem Hof geltend machten, betrachteten die Zwangsversteigerung als nichtig, weil Vietgen nicht durch Misswirtschaft, sondern durch mehrere Unglücksfälle, insbesondere durch seine Krankheit, in Konkurs geraten sei und Flohrs Gebot weit unter dem Schätzwert des Hofes gelegen habe. Außerdem sei das für eine Abmeierung vorgeschriebene Verfahren nicht eingehalten und der Vorschlag der Gläubiger, den Hof auf 16 Jahre zu pachten, um die rückständigen Meierzinsen und die übrigen Schulden abzutragen und den Hof auf diese
Laufzeit
1776 - 1792
Enthält
Weise für Vietgenes Kinder, die ein Näherrecht besäßen, zu erhalten, nicht angenommen worden. Das Verfahren, das sowohl das Amt Ruthe wie auch die Regierung in Hildesheim beschäftigte, nahm einen wechselvollen Verlauf. 1773 wurde der Zuschlag (Adjudikation) an Flohr zunächst bestätigt, bevor er 1774 aufgehoben wurde. 1775 wurde das Urteil von 1774 wieder kassiert und stattdessen wiederum die Entscheidung von 1773 bestätigt. Gegen dieses Urteil appellierten Vietgens Kinder und Gläubiger an das RKG.
5. Vorinstanz:
Amt Ruthe 1773
Regierung zu Hildesheim 1774, 1775
Bd. 2: Acta Camerae mit Protokoll
Darin:
Q 7 Schätzungen des umstrittenen Hofes 1772, 1774
Q 16, 20-21 Schreiben um Bericht des RKG 1775 mit Bericht der Regierung Hildesheim und Gegenbericht Vietgenschen Kinder und Gläubiger 1775
Q 36 Auszug aus dem Kirchenbuch zu Heisede über die Taufe der 6 Kinder des Johann Heinrich Vietgen in den Jahren 1755-1772 1780
Q 37-38 2 Meierbriefe des Domdechanten zu Hildesheim und sämtlicher Provisoren des Hospitals St. Johannishof über den Hof zu Heisede für Kord Pinckenburg (1697) und Johann Jürgen Pinckenburg (1746)
Q 49 Auszug aus den "Hildesheimischen Anzeigen", Sp. 555f., aus dem hervorgeht, dass die Mehrzahl der Gläubiger sowie die Vietgenschen Kinder der Appellation beim RKG entsagt hatten 1791 (Druck)
Hinweis:
Q 1-49
Band
2
Alte Archivsignatur
V 617/II
Provenienz
Organisations- und Aktenzeichen
V 2973/II
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
vietgen
Index-Gruppe
GEOB
Hildesheim, Hochstift, Domkapitel, Domdechant
Hildesheim, Hochstift, Regierung
Hildesheim, Stadt, Einrichtungen, Hospital St. Johannis
PERS
Pinckenburg, Johann Jürgen
Pinckenburg, Kurt
SACH
Attest, Tauf-
Druckschrift, 18. Jh.
Meierbrief
Schätzung
Zeitung, Hildesheimische Anzeigen
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|---|
| Detailseite | Original | Akte | 0050 / 19 |
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