
Identifikation
Titel
1. Kläger/Appellant:
Felix Thesmar [gest. nach 1624], fürstlicher Kanzleiverwandter zu Wolfenbüttel (Bekl.), für seine Frau Katharina Neuwalt [1575-1624] (Bekl.), Tochter des herzoglichen Rats und Dechanten am Kollegiatstift St. Blasius in Braunschweig Dr. Johann Neuwalt (gest. 1598) und Witwe des Hans Lüdecke [1572-1607]
2. Beklagter/Appellat:
Regierung zu Hildesheim; Bürgermeister und Rat der Altstadt Hildesheim
3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Christian Schröter, (1618), Prokurator
3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Dr. Sigismund Haffner, 1618, Prokurator
Dr. Johann Jakob Kremer, 1618, Prokurator
wegen
4. Streitgegenstand:
mandatum inhibitorium et restitutorium sine clausula
Schuldforderung. Der Hutmacher Johann Neuwalt, ein Neffe des 1598 verstorbenen Dr. Johann Neuwalt, forderte von Dr. Neuwalts Tochter und deren Ehemann Felix Thesmar die Erstattung einer Schuld in Höhe von 100 Reichstalern. Basis dieser Forderung war eine Obligation, die Neuwalt angeblich 1595 von seinem gleichnamigen Onkel für die Abtretung einer Kommende (Vikarie) in der Stadt Braunschweig erhalten hatte. Thesmar hingegen behauptete, dass die Obligation von 1595 eine Fälschung sei, da Johann Neuwalt nie eine Kommende in Braunschweig besessen habe und auch nicht besitzen könne, da er als Hutmacher nicht zum Empfang einer geistlichen Pfründe berechtigt sei. Ein vor dem Rat der Altstadt Hildesheim begonnenes Verfahren gelangte schließlich an die Regierung in Hildesheim, die Thesmar 1617 in der Läuterungsinstanz zur Bezahlung der geforderten Summe verurteilte, falls er nicht beweisen könne, dass die umstrittene Obligation eine Fälschung sei. Dagegen appellierte der Betroffene an das RKG, das die Appellation ablehnte. Thesmar beantragte dagegen Revision. Als die Regierung daraufhin 1618 ihr Urteil von 1617 vollstreckte und Neuwalts Einweisung in Thesmars
Laufzeit
1618 - 1619
Enthält
Güter verfügte, erwirkte Thesmar dagegen das vorliegende Mandat am RKG.
5. Vorinstanz:
Bürgermeister und Rat der Altstadt Hildesheim 1614
Regierung zu Hildesheim 1617
Acta Camerae mit Protokoll
Darin:
Q 5 Vormünder der Kinder des Hans Lüdecke erklären, dass sie dem Ehepaar Thesmar u. a. 100 Gulden jährlich zur Leibzucht zu zahlen verpflichtet seien 1618
Q 2, 6-10 Einzelne Aktenstücke aus Hann. 27 Hild. Nr. 1938 1617-1618
Hinweis:
Q 1-13 sowie 6 weitere Schriftstücke ohne Q
Vgl. Hann. 27 Hild. Nr. 1938.
Band
Alte Archivsignatur
T 407
Provenienz
Organisations- und Aktenzeichen
T 2935
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
theßmar 1939
Index-Gruppe
GEOB
Braunschweig, kreisfreie Stadt, Kapelle St. Gertrud
Braunschweig, kreisfreie Stadt, Vikarie
Hildesheim, Hochstift, Regierung
Hildesheim, Stadt, Stadtverfassung, Bürgermeister und Rat
Wolfenbüttel, Stadt, Krs. Wolfenbüttel
PERS
Lüdecke, Hans
Lüdecke, Katharina, geb. Neuwalt
Neuwalt, Johann, Dr., Dechant und wolfenb. Rat
Thesmar, Felix, wolfenb. Kanzleiverwandter
Thesmar, Katharina, geb. Neuwalt, verw. Lüdecke
Prokuratoren / Advokaten / Notare
Haffner, Sigismund, Dr., 1618
Kremer, Johann Jakob, Dr., 1618
Schröter, Christian, Dr., 1618
SACH
Abtretung
Fälschung
Gildewesen, Ausschluss von geistlichen Pfründen
Hutmacher
Kommende
Leibzucht
mandatum inhibitorium et restitutorium
Pfründe, geistliche, Nichteignung
Schuldsache, 17. Jh.
Schuldverschreibung, 16. Jh.
Schuldverschreibung, Fälschung
Vikarie
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|---|
| Detailseite | Original | Akte | 0050 / 19 |
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