NLA HA Hann. 27 Hildesheim Nr. 1939

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

1. Kläger/Appellant:
Felix Thesmar [gest. nach 1624], fürstlicher Kanzleiverwandter zu Wolfenbüttel (Bekl.), für seine Frau Katharina Neuwalt [1575-1624] (Bekl.), Tochter des herzoglichen Rats und Dechanten am Kollegiatstift St. Blasius in Braunschweig Dr. Johann Neuwalt (gest. 1598) und Witwe des Hans Lüdecke [1572-1607]

2. Beklagter/Appellat:
Regierung zu Hildesheim; Bürgermeister und Rat der Altstadt Hildesheim

3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Christian Schröter, (1618), Prokurator

3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Dr. Sigismund Haffner, 1618, Prokurator
Dr. Johann Jakob Kremer, 1618, Prokurator

wegen
4. Streitgegenstand:
mandatum inhibitorium et restitutorium sine clausula
Schuldforderung. Der Hutmacher Johann Neuwalt, ein Neffe des 1598 verstorbenen Dr. Johann Neuwalt, forderte von Dr. Neuwalts Tochter und deren Ehemann Felix Thesmar die Erstattung einer Schuld in Höhe von 100 Reichstalern. Basis dieser Forderung war eine Obligation, die Neuwalt angeblich 1595 von seinem gleichnamigen Onkel für die Abtretung einer Kommende (Vikarie) in der Stadt Braunschweig erhalten hatte. Thesmar hingegen behauptete, dass die Obligation von 1595 eine Fälschung sei, da Johann Neuwalt nie eine Kommende in Braunschweig besessen habe und auch nicht besitzen könne, da er als Hutmacher nicht zum Empfang einer geistlichen Pfründe berechtigt sei. Ein vor dem Rat der Altstadt Hildesheim begonnenes Verfahren gelangte schließlich an die Regierung in Hildesheim, die Thesmar 1617 in der Läuterungsinstanz zur Bezahlung der geforderten Summe verurteilte, falls er nicht beweisen könne, dass die umstrittene Obligation eine Fälschung sei. Dagegen appellierte der Betroffene an das RKG, das die Appellation ablehnte. Thesmar beantragte dagegen Revision. Als die Regierung daraufhin 1618 ihr Urteil von 1617 vollstreckte und Neuwalts Einweisung in Thesmars

Laufzeit 

1618 - 1619

Enthält 

Güter verfügte, erwirkte Thesmar dagegen das vorliegende Mandat am RKG.

5. Vorinstanz:
Bürgermeister und Rat der Altstadt Hildesheim 1614
Regierung zu Hildesheim 1617

Acta Camerae mit Protokoll

Darin:
Q 5 Vormünder der Kinder des Hans Lüdecke erklären, dass sie dem Ehepaar Thesmar u. a. 100 Gulden jährlich zur Leibzucht zu zahlen verpflichtet seien 1618
Q 2, 6-10 Einzelne Aktenstücke aus Hann. 27 Hild. Nr. 1938 1617-1618

Hinweis:
Q 1-13 sowie 6 weitere Schriftstücke ohne Q
Vgl. Hann. 27 Hild. Nr. 1938.

Band 

Alte Archivsignatur 

T 407

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen 

T 2935

Ergänzungen

Klassifikation Teil B 

theßmar 1939

Index-Gruppe

GEOB 

Braunschweig, kreisfreie Stadt, Kapelle St. Gertrud

Braunschweig, kreisfreie Stadt, Vikarie

Hildesheim, Hochstift, Regierung

Hildesheim, Stadt, Stadtverfassung, Bürgermeister und Rat

Wolfenbüttel, Stadt, Krs. Wolfenbüttel

PERS 

Lüdecke, Hans

Lüdecke, Katharina, geb. Neuwalt

Neuwalt, Johann, Dr., Dechant und wolfenb. Rat

Thesmar, Felix, wolfenb. Kanzleiverwandter

Thesmar, Katharina, geb. Neuwalt, verw. Lüdecke

Prokuratoren / Advokaten / Notare 

Haffner, Sigismund, Dr., 1618

Kremer, Johann Jakob, Dr., 1618

Schröter, Christian, Dr., 1618

SACH 

Abtretung

Fälschung

Gildewesen, Ausschluss von geistlichen Pfründen

Hutmacher

Kommende

Leibzucht

mandatum inhibitorium et restitutorium

Pfründe, geistliche, Nichteignung

Schuldsache, 17. Jh.

Schuldverschreibung, 16. Jh.

Schuldverschreibung, Fälschung

Vikarie

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte 0050 / 19