
Identifikation
Titel
1. Kläger/Appellant:
Bruno von Tetleben (Dietleben, Dethleben, Teteleben), Domherr zu Hildesheim
2. Beklagter/Appellat:
Burchard von Ilten [gest. nach 1555] zu Gestorf, Amt Calenberg
3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Friedrich Reifsteck, (1534), Prokurator
3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Lic. Mauritius Breunle, (1534), Prokurator
wegen
4. Streitgegenstand:
mandatum poenale
Erbstreitigkeiten. Burchard von Ilten hatte seinem Bruder Johann von Ilten, Kanoniker des Kreuzstifts zu Hildesheim, einen Kredit von 1000 Gulden gewährt. Nach dem Tod seines Bruders forderte er von dessen Testamentsverwalter Bruno von Tetleben die Erstattung der Schuld aus dem Nachlass. Als von Tetleben dies jedoch verweigerte, wandte sich von Ilten an seinen Landesherrn Herzog Erich II. von Braunschweig-Lüneburg (Calenberg), der eine Kommission zur Untersuchung der Sache einsetzte. Diese begann das Verfahren, das zum Zeitpunkt des RKG-Prozesses noch nicht entschieden war. Verschärft wurde der Streit durch eine Injurienklage, die von Tetleben gegen von Ilten bei Jobst Rath, dem bischöflichen Offizial zu Hildesheim, erhob. Von Ilten bestritt hingegen die Rechtmäßigkeit des vor dem Offizial geführten Verfahrens und weigerte sich, die von diesem Gericht erlassenen Ladungen, Bescheide und Executoriales zu beachten. Dagegen beantragte von Tetleben das vorliegende Poenalmandat am RKG.
5. Instanzen:
Herzog Erich I. zu Braunschweig-Lüneburg (Calenberg) bzw. dessen Kommissare
Offizialatgericht zu Hildesheim 1533
Bd. 2: Acta Camerae
Hinweis:
Q 1-27
Laufzeit
1534 - 1537
Band
2
Alte Archivsignatur
D 1161/II
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
tetleben
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|---|
| Detailseite | Original | Akte | 0050 / 19 |
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