Identifikation
Titel
1. Kläger/Appellant:
Vormünder der Kinder des Burchard von Saldern [1534-1595] zu Equord, Drost zu Peine (Bekl.): seine Witwe Gisela von Münchhausen [1557-1612], die Brüder Kurt [1537-1603] und Hildebrand von Saldern [gest. 1603], Lippold von Stöckheim [geb. 1555] und Erich Hans von Münchhausen [1556-1618]
2. Beklagter/Appellat:
Helena von Marenholtz [gest. 1608], Witwe des Asche von Holle [1529-1594] (Kl.)
3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Christodorus Engelhart, 1595, Prokurator
3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Dr. Johann Georg Gödelmann, 1595, Prokurator
wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Schuldforderung. Schuldforderung. Statius von Münchhausen der Ältere, Pfandinhaber des Amtes Lauenburg, hatte 1583 von der Witwe des Johann Gierswald aus Hannover einen Kredit in Höhe von 500 Reichstalern aufgenommen. Bürgen dieses Rechtsgeschäfts waren Burchard von Saldern und Asche von Holle. Als die Zinszahlungen nach von Münchhausens Tod ausblieben, forderte Gierswalds Witwe von dem beiden Bürgen die Rückzahlung der Schuldsumme und der seit fünf Jahren rückständigen Zinsen in Höhe von 150 Reichstalern. Die beiden Bürgen entrichteten die Summe von den 600 Reichstalern, die sie von Herzog Julius zu Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) ebenfalls zu Ostern desselben Jahres erhalten hatten. Die 600 Reichstaler waren Teil einer Gesamtsumme von 33000 Reichstalern, die Herzog Julius den Gläubigern und Bürgen des verstorbenen von Münchhausen zur Wiedereinlösung der von diesem weiterverpfändeten Rechte am Amt Lauenburg zur Verfügung gestellt hatte. Von Holle nahm die 600 Reichstaler, die mit weiteren Ansprüchen von Holles und von Salderns an den 33000 Reichstalern verrechnet wurden, in Abwesenheit von Salderns in Empfang, wobei er in seinem und seines Mitbürgen Nahmen dem Herzog die von beiden erworbenen Rechte am Amt Lauenburg zedierte. Von
Laufzeit
1595 - 1604
Enthält
Saldern hingegen verweigerte nachher seine Zustimmung zu diesem Rechtsgeschäft. Daraufhin forderte von Holle von seinem Mitbürgen die Hälfte der 600 Reichstaler als Entschädigung zurück. Als von Saldern sich weigerte, leitete von Holle 1590 ein Verfahren am Hofgericht Wolfenbüttel gegen ihn ein. Am 14. September 1594 verurteilte das Hofgericht von Saldern zur Zahlung der 300 Reichstaler an die Erben des inzwischen verstorbenen von Holle wie auch zur Erstattung der Gerichtskosten. Von Saldern appellierte dagegen 1594 an das RKG, wobei das Verfahren von seiner Witwe fortgeführt wurde.
5. Vorinstanz:
Hofgericht zu Wolfenbüttel 1594
Acta Camerae ohne Protokoll
Darin:
ohne Q Kuratorium des Erzbischofs Johann Adolf zu Bremen, Pfandinhaber des Amtes Peine, für die Vormünder der Kinder des Beklagten 1596
Hinweis:
Q 4-5, 7 sowie 4 weitere Schreiben
Vgl. Hann. 27 Hildesheim Nrn. 1073 u. 1606. Die Priora des vorliegenden Verfahrens befinden sich in Hann. 27 Hildesheim Nr. 1073.
Band
Alte Archivsignatur
S 441a
Provenienz
Organisations- und Aktenzeichen
S 2603
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
saldern 1607
Index-Gruppe
GEOB
Peine, Amt
Institution
Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzogtum, Hofgericht
PERS
Gierswald, Johann
Holle, Asche von
Holle, Helena von, geb. von Marenholtz
Johann Adolf, Herzog zu Schleswig-Holstein (Gottorf), auch Erzbischof von Bremen
Münchhausen, Erich Hans von
Münchhausen, Statius von, der Ältere
Saldern, Burchard von, Drost
Saldern, Gisela von, geb. von Münchhausen
Saldern, Hildebrand von
Saldern, Kurt von
Stöckheim, Lippold von
Prokuratoren / Advokaten / Notare
Engelhart, Christodorus, Dr., 1595
Gödelmann, Johann, Dr., 1595
SACH
Appellation
Bürgschaft, 16. Jh.
Kuratorium
Schuldsache, 16. Jh.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Original | Akte | 0050 / 19 |