NLA HA Hann. 27 Hildesheim Nr. 1606/ 2

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

1. Kläger/Appellant:
Burchard von Saldern [1534-1595] zu Equord, Drost zu Peine (Bekl.), danach (1597) seine Witwe Gisela von Münchhausen [1557-1612]

2. Beklagter/Appellat:
Asche von Holle [1529-1594], Drost der Ämter Steuerwald und Marienburg, danach (1594) seine Witwe Helena von Marenholtz [gest. 1608], ab 1598 Frau des Melchior von Steinberg [gest. 1605] (Kl.)

3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Christodorus Engelhart, 1592, Prokurator

3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Dr. Johann Georg Gödelmann, 1592, Prokurator

wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Schuldforderung. Statius von Münchhausen der Ältere, Pfandinhaber des Amtes Lauenburg, hatte 1583 von der Witwe des Johann Gierswald aus Hannover einen Kredit in Höhe von 500 Reichstalern aufgenommen. Bürgen dieses Rechtsgeschäfts waren Burchard von Saldern und Asche von Holle. Als die Zinszahlungen nach von Münchhausens Tod ausblieben, forderte Gierswalds Witwe von dem beiden Bürgen die Rückzahlung der Schuldsumme und der seit fünf Jahren rückständigen Zinsen in Höhe von 150 Reichstalern. Die beiden Bürgen entrichteten die Summe von den 600 Reichstalern, die sie von Herzog Julius zu Braunschweig-Lüneburg (Wolfenbüttel) ebenfalls zu Ostern desselben Jahres erhalten hatten. Die 600 Reichstaler waren Teil einer Gesamtsumme von 33000 Reichstalern, die Herzog Julius den Gläubigern und Bürgen des verstorbenen von Münchhausen zur Wiedereinlösung der von diesem weiterverpfändeten Rechte am Amt Lauenburg zur Verfügung gestellt hatte. Von Holle nahm die 600 Reichstaler, die mit weiteren Ansprüchen von Holles und von Salderns an den 33000 Reichstalern verrechnet wurden, in Abwesenheit von Salderns in Empfang, wobei er in seinem und seines Mitbürgen Nahmen dem Herzog die von beiden erworbenen Rechte am Amt Lauenburg zedierte. Von Saldern hingegen verweigerte nachher seine Zustimmung zu diesem

Laufzeit 

1592 - 1599

Enthält 

Rechtsgeschäft. Daraufhin forderte von Holle von seinem Mitbürgen die Hälfte der 600 Reichstaler als Entschädigung zurück. Als von Saldern sich weigerte, leitete von Holle 1590 ein Verfahren am Hofgericht Wolfenbüttel gegen ihn ein. Als das Hofgericht 1592 ein Interlokut (Zwischenurteil) zu Ungunsten von Salderns erließ, appellierte der Betroffene dagegen an das RKG. 1598 wurde die Appellation vom RKG für desert erklärt und abgewiesen.

5. Vorinstanz:
Hofgericht zu Wolfenbüttel 1592

Bd. 2: Acta Camerae mit Protokoll

Darin:
Q 14, 16 Gerichtskosten der Kläger in 1. und 2. Instanz 1589-99

Hinweis:
Q 1-16 (Q 12 fehlt)

Band 

2

Alte Archivsignatur 

S 441/II

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen 

S 2602/II

Ergänzungen

Klassifikation Teil B 

saldern 1606

Index-Gruppe

GEOB 

Lauenburg, Amt

PERS 

Julius, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg (Wolfenbüttel)

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte 0050 / 19