
Identifikation
Titel
1. Kläger/Appellant:
Dr. jur. Lambertus Kammann und dessen Frau Adelheid Margarete Treschow zu Hildesheim (Bekl.)
2. Beklagter/Appellat:
Anton Brandis [1552-1628] und Anna Arneken [gest. 1622], Witwe des [Hans] Heinrich von Heinemeyer [gest. 1616] (Kl.)
3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Philipp Christoph Seiblin, 1623, Prokurator
3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Dr. Christian Schröter, 1624, Prokurator
wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Besitzstreitigkeiten. Anna Arneken hatte ihrer Adoptivtochter Adelheid Margarete Treschow und deren Ehemann Lambertus Kammann bereits zu Lebzeiten eine größere Schenkung gemacht. Danach entbrannten Streitigkeiten über den Umfang der Schenkung. Insbesondere umstritten waren einige Ländereien zu Bründeln und Clauen im Amt Peine sowie der Zehnte zu Dolgen. Diese gehörten nach Auffassung Kammanns und seiner Frau zu den geschenkten Gütern, doch wurde ihr Besitz ebenfalls von Anton Brandis beansprucht. Brandis begann deshalb 1622 ein Verfahren vor der Regierung in Hildesheim, die 1624 die Zwangsverwaltung der umstrittenen Güter anordnete. Dagegen appellierten Kammann und seine Frau an das RKG.
5. Instanzen:
Regierung zu Hildesheim 1624
Bd. 2: Acta Camerae mit Protokoll, 1624-1625
Darin:
ohne Q (am Ende der Akte) Vergleich zwischen den Parteien 1625
Hinweis:
Q 1-8
Laufzeit
1624 - 1625
Band
2
Alte Archivsignatur
K 205/II
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
kammann 1125
Index-Gruppe
SACH
Vergleich, 17. Jh.
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
|---|---|---|---|---|
| Detailseite | Original | Akte | 0050 / 19 |
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