Identifikation
Titel
1. Kläger/Appellant:
Ackermann Johann Heinrich Jost Bartens zu Eitzum und dessen Frau Johanna Maria geb. Hunsrück (Hunsrüggen, Hunnesrück, Hundsrücken) (Bekl.)
2. Beklagter/Appellat:
Ackermann Johann Dietrich Brinckmann zu Hönze, seine Frau Anna Engel geb. Grotjan und deren Mutter Sophia Magdalena Sandvoss, in erster Ehe Witwe des Gerhard Grotjan und in zweiter Ehe Witwe des Levin Hunsrück (Kl.)
3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Lic. Ferdinand Wilhelm Anton Helffrich, 1778, Prokurator
sub. Lic. Gabriel Niderer, 1778, Prokurator
3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Dr. [Franz Karl] von Sachs, (1778), Prokurator
wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Besitzstreitigkeiten. Sophia Magdalene Sandvoss hatte 1730 in erster Ehe Gerhard Grotjan geheiratet, wobei aus dieser Ehe ein Sohn und eine Tochter, Harmen Grotjan und Anna Engel Grotjan, hervoringen. Nach dem Tod ihres ersten Ehemanns ging Sandvoss 1743 eine zweite Ehe mit Levin Hunsrück ein, aus der gleichfalls mehrere Kinder, u. a. die Tochter Johanna Maria Hunsrück, hervorgingen. Im Ehevertrag von 1743 hatte Sandvos den von ihrem ersten Ehemann übernommenen, zur Grundherrschaft des Domkapitels zu Hildesheim gehörenden Ackerhof zu Eitzum ihrem zweiten Ehemann auf 12 Jahres bis Ostern 1756 verschrieben, danach sollte Harmen Grotjan den Hof erhalten. Allerdings starb dieser bereits wenige Monate nach der Übergabe im August 1756, so dass der Hof weiterhin von der inzwischen auch in zweiter Ehe verwitweten Sandvoss bewirtschaftet wurde. Als deren Tochter aus zweiter Ehe Johanna Maria Hunsrück eine Ehe mit Johann Heinrich Jost Bartens einging, übertrug Sandvoss dem Paar den Hof unter Vorbehalt der Leibzucht und bemühte sich, die Bemeierung ihres Schwiegersohnes Bartens mit dem Hof durchzusetzen. Gleichzeitig erhoben auch die Tochter aus erster Ehe Anna Engel Grotjan und ihr Ehemann Johann
Laufzeit
1778 - 1799
Enthält
Heinrich Brinckmann Ansprüche auf den Besitz des Hofes und versuchten, ihrerseits die Bemeierung durchzusetzen. So entstand ein mehrjähriger Streit, der vor dem Patrimonialgericht zu Eitzum begann und durch Appellation an das Hofgericht zu Hildesheim gelangte. Als das Hofgericht 1777 Brinckmanns Ehefrau als Erbin ihres Bruders Harmen Grotjan den Hof zusprach und Bartens dessen Rückerstattung befahl, appellierte der Betroffene dagegen an das RKG.
5. Instanzen:
Adliges Gericht zu Eitzum 1773
Hofgericht zu Hildesheim 1775, 1777
Bd. 2: Acta Camerae mit Protokoll
Darin:
Q 4 Urteil des Hofgerichts zu Hildesheim, eingeholt von der Juristenfakultät Duisburg 1777
Q 10 Ehekontrakt zwischen Gerhard Grotjan und Sophia Magdalena Sandvoss 1730
Q 11 Ehekontrakt zwischen Levin Hunnesrück (Hundsrüggen, Hundsrücken) und Sophia Magdalena Sandvoss 1743
Q 13 Urteil des adligen Gerichts zu Eitzum in Sachen Witwe Hunnesrück (Hundsrüggen, Hundsrücken) gegen Bartens 1773
Q 14-16 Priora 1774-1776
Q 15 Appellationsurteil des Hofgerichts zu Hildesheim, eingeholt von der Juristenfakultät zu Helmstedt 1775
Q 25 Meierbrief des Johann Heinrich Jost Bartens 1778
Q 28 Verzeichnis der Schulden des Ackerhofs zu Eitzum
Q 35 darin: Verzeichnis der Forderungen des Klägers an den Grotjanschen Hof zu Eitzum 1798; Gutachten über den Ertrag des Hofes
Hinweis:
Q 1-35 (Q 1-30 gebunden) und Protokoll
Band
2
Alte Archivsignatur
B 825/II
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
bartens
Index-Gruppe
GEOB
Hildesheim, Hochstift, Hofgericht
Institution
Duisburg, juristische Fakultät
Helmstedt, juristische Fakultät
PERS
Bartens, Johann Heinrich Jost
SACH
Ehevertrag
Meierbrief
Rechtsgutachten, 18. Jh.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Original | Akte | 0050 / 19 |