Identifikation
Titel
1. Kläger/Appellant:
Jobst Edmund (Emanuel) Freiherr von Brabeck [1737-1780] zu Stachelau, kurmainzischer Geheimer Rat (Kl.); dann auch (1776) Clemens August Freiherr von Twickel [1755-1841] zu Havixbeck und Lüttinghoff als Erbe des Fideikommisses des Domscholasters [Jobst Edmund] von Brabeck [1660-1732] (Int.)
2. Beklagter/Appellat:
Felicitas Maria Mauritia Freifrau von Brabeck zu Söder geb. Freiin von Kerckerinck (gest. 1775) zu Stapel, Witwe des Jobst Edmund von Brabeck [1700-1767] zu Letmathe und Hemer, Oberstallmeister und Drost zu Liebenburg, sowie ihre Kinder (Bekl.); dann (1786) Friedrich Moritz (Mauritz) Freiherr von Brabeck [1742-1814] zu Letmathe und Söder, Domkapitular
3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Franz Karl von Sachs, 1769, Prokurator
sub. Dr. Kaspar Friedrich Hofmann, 1769, Prokurator
Dr. Christian Jakob von Zwierlein, 1770, Prokurator
sub. Dr. Johann Philipp Gottfried von Gülich, 1770, Prokurator
Dr. Johann Philipp Gottfried von Gülich, 1775, Prokurator
sub. Dr. Johann Joseph Flach, 1775, Prokurator
Dr. Franz Philipp Felix Gress, 1776, Prokurator
sub. Lic. Fidel Karl Amand Goll, 1776, Prokurator
Lic. Johann Adolf Georg Brandt, 1785, Prokurator
sub. Lic. Friedrich Ernst Duill, 1785, Prokurator
3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Lic. Ferdinand Wilhelm Anton Helffrich, 1769, 1786, Prokurator
sub. Dr. Johann Paul Besserer, 1769, Prokurator
sub. Lic. Johann Peter Paul Helffrich, 1786, Prokurator
Dr. Kaspar Tilmann Tils, 1799, Prokurator
wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio et commissio, nunc (1775) petito restitutorio in integrum
Erbstreitigkeiten. Jobst Edmund Emanuel von Brabeck stritt sich mit seiner Stiefmutter Felicitas Maria Mauritia von Brabeck um den Nachlass seines verstorbenen Vaters, des Drosten Jobst Edmund von Brabeck (gest. 1767). Der Verstorbene seinerseits hatte 1723 von dem
Laufzeit
1769 - 1799
Enthält
Domscholaster Jobst Edmund Freiherr von Brabeck (gest. 1732), Domkapitular zu Hildesheim und Münster und Drost zu Hunnesrück, ein aus dessen umfangreichen Besitzungen in Westfalen und im Hochstift Hildesheim errichtetes Familien-Fideikommiss geerbt. Daneben besaß er auch verschiedene Lehngüter und beträchtlichen Allodialbesitz. Als ältester Sohn war der Kläger nicht nur Erbe des Fideikommisses, sondern auch - abgesehen von einigen Legaten für die Witwe und die jüngeren Kinder - Universalerbe der Lehn- und Allodialgüter. Außerdem hatte er die Schulden seines Vaters in Höhe von 100 000 Talern geerbt. Ein Jahr nach der Eröffnung des Testaments sowie der Aushändigung der Legate verlangte der Kläger, dass die Schulden des Vaters vorrangig aus dem Allod und damit auch aus den Legaten seiner Stiefmutter und Geschwister abzutragen seien, bevor das Fideikommiss beeinträchtigt werden dürfe. Zu diesem Zwecke war einerseits die Feststellung des Gesamtumfangs des Nachlasses und andererseits eine Trennung nach Fideikommiss, Allod und Lehen nötig. Auch forderte der Kläger, dass seine Stiefmutter ihre u. a. zum Legat bestimmten Lehngüter Söder und Nienhagen herausgeben müsse. Die Regierung in Hildesheim urteilte 1769, dass das Fideikommiss ungeschmälert bestehen bleiben müsse und verurteilte die Stiefmutter zur Herausgabe der in ihrem Besitz befindlichen Allodialgüter bis zum Abtrag der Schulden. Andererseits wurde ihr jedoch der lebenslange Nießbrauch der Lehngüter Söder und Nienhagen zugestanden. Außerdem ordnete die Regierung die Inventarisation des Nachlasses an und verfügte, dass die ausgesetzten Legate nicht gekürzt werden dürften. Hiergegen appellierte der Kläger an das RKG.
5. Instanzen:
Regierung zu Hildesheim 1769
Bd. 26: Protocollum Speciale Inventarisationis Nr. 13, das adeliche Gut Hemmern (Hemer) und Apricke betreffend 1773
Hinweis:
Bl. 1-11
(gebunden)
Band
26
Alte Archivsignatur
B 1290/XIV
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
brabeck 44
Index-Gruppe
GEOB
Apricke (Nordrhein-Westfalen) # Hemer, Märkischer Kreis
Hemer (Nordrhein-Westfalen), Märkischer Kreis
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Akte | 0050 / 19 |