NLA HA Hann. 27 Hildesheim Nr. 37/ 2

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

1. Kläger/Appellant:
Anna von Bardeleben geb. von Wietersheim (Weitters), Ehefrau des Erich von Bardeleben [gest. 1619], Sohn des Kurt von Bardeleben zu Ellershausen im Amt Göttingen, und Maria von Bardeleben, Schwester des Erich von Bardeleben (Bekl.)

2. Beklagter/Appellat:
Jobst Wilhelm von Wrede [gest. 1617] zu Polle bei Hameln, Drost zu Brackenberg (Kl.)

3.1. Prokuratoren/Kläger bzw. Appellant:
Dr. Johann Pistorius, 1609, Prokurator

3.2. Prokuratoren/Beklagter bzw. Appellat:
Dr. Andreas Pfeffer, 1609, Prokurator

wegen
4. Streitgegenstand:
appellatio
Schuldsache. 1585 hatte Henning von Rauschenplat von Georg von Gladebeck einen Kredit zur Bezahlung seines Anteils an einer fällig gewordenen, zusammen mit fünf anderen Adligen gegenüber Johann von Bennigsen geleisteten Bürgschaft über 1000 Reichstaler sowie einen weiteren Kredit in Höhe von 120 Reichstalern aufgenommen. Bürgen dieses Rechtsgeschäfts waren Erich von Bardeleben zu Ellershausen und Philipp von Wrede zu Polle. 1587 nahm Henning von Rauschenplat erneut einen Kredit in Höhe von 1730 Reichstalern von Georg von Gladebeck auf. Bürgschaft leisteten sieben Adlige, darunter auch Philipp von Wrede und Erich von Bardeleben. Als die Rückzahlung der Kredite ausblieb, wurde Jobst Wilhelm von Wrede, der Bruder und Rechtsnachfolger des inzwischen verstorbenen Bürgen Philipp von Wrede, haftbar gemacht. Daraufhin forderte er von dem Mitbürgen Erich von Bardeleben die Erstattung seines Anteils an der Bürgschaft und beantragte deshalb 1601 beim Hofgericht zu Wolfenbüttel einen Zahlungsbefehl (mandatum de solvendo) gegen ihn bzw. die Besitzeinweisung (Immission) in die Ländereien und das Vermögen der von Bardeleben zu Ellershausen. Als das Hofgericht im Dezember 1607 ein entsprechendes Dekret ergehen ließ, wandten sich die von Bardeleben an das RKG. Da das Hofgericht trotz des am RKG anhängigen Verfahrens

Laufzeit 

1609 - 1611

Enthält 

1608 einen weiteren, verschärften Zahlungsbefehl (arctius mandatum de solvendo) erließ, appellierten die von Bardeleben mit dem vorliegenden Verfahren erneut an das RKG.

5. Instanzen:
Hofgericht zu Wolfenbüttel 1608

Bd. 2: Acta Camerae mit Protokoll

Darin:
Q 5 Urteil des Hofgerichts zu Wolfenbüttel 1608

Hinweis:
Q 1-11 (es fehlt 9)

Band 

2

Alte Archivsignatur 

B 833/II

Ergänzungen

Klassifikation Teil B 

bardeleben

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte 0050 / 19