NLA HA Celle Br. 55 Nr. 2

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Urkundenregesten über die Irrungen der Städte Lüneburg und Magdeburg mit der Stadt Braunschweig wegen Schiffbarmachung der Oker und Befahrung derselben sowie wegen Anlegung einer Burg zu Frankenfeld und des hierin der Stadt Lüneburg geleisteten Beistands

Laufzeit 

1439 - 1459

Enthält 

Niederschriften des 16. Jh.:

1) Verpflichtung des Herzogs Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg, der Stadt Lüneburg gegen die Stadt Braunschweig beizustehen hinsichtlich der Okerbefahrung und Anlegung einer Burg zu Frankenfeld für 8.700 Rheinische Gulden und 200 löthige Mark.
1439 Februar 18 (des ersten Tage in den Fasten), Neustadt [am Rübenberge].

2) Wie Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg der Stadt Lüneburg gegen die Stadt Braunschweig wegen Behinderung der Okerfahrt beistehen (beipflichten) soll und wie er ansonsten die Stadt Lüneburg unterstützen (die Hand bieten) soll, und was [ihrerseits] die Stadt Lüneburg im Krieg[sfall] tun soll.
1439 Februar 24 (dingstags nechst dem Sondage Invocavit), Lüneburg.
enthält auch: Citatur-Privileg Herzog Wilhelms des Älteren von Braunschweig-Lüneburg
1361 September 20, (am Abend Matthei und Patris dieses Herzog Wilhelms, Herzog Heinrichs), [ohne Ort].

3) Bündnis der Städte Magdeburg und Lüneburg (tho hopesate) gegen die Stadt Braunschweig wegen Schifffreimachung der Oker
1439 Mai 1 (die Philippi Jacobi).

4) Vereinbarung zwischen den Städten Braunschweig, Magdeburg und Lüneburg, dass die Stadt Braunschweig sieben Jahre wegen der Aufräumung der Oker still halten sowie derweil auch die Sache mit der Stadt Halle vertraglich geregelt werden soll.
1440 August 4 (donnerstags nach Vincula Petri), Gardelegen.

5) Unvollzogener Brief von Herzog Wilhelm, dass die Stadt Lüneburg sich mit der Stadt Braunschweig vergleichen möge. Es soll ihm die Stadt Lüneburg 6.000 Gulden roten Goldes davon geben und ihm 1.300 Fl. an Obligationen besorgen.
1441 April 19 (Middewekens in den Paschen).

6) Vergleich auf Interposition der Herzöge Otto und Friedrich [von Braunschweig-Lüneburg] zwischen der Stadt Braunschweig und den Städten Magdeburg und Lüneburg für 23 Jahre, dass die Braunschweiger während dieser Zeit auf der Oker zwischen Braunschweig und Neubrück ihre Waren befördern dürfen, ausgenommen Salz, Kaufmannsware und Korn; ihr Korn aber dürfen sie in die Stadt Lüneburg bringen und dort verkaufen oder von da zufahren [weiterverschiffen] nach ihrem Nutzen und Bequemlichkeit, alles vorbehaltlich der Lüneburger Privilegien.
1444 Oktober 20 (Dingsdags nah St. Lucas dage), Celle.

7) Die Herzöge Otto und Friedrich [von Braunschweig-Lüneburg] versichern den Städten Magdeburg und Lüneburg, dass die Vergünstigung, die der Stadt Braunschweig eingeräumt wurde, dass sie 23 Jahre lang auf der Oker zwischen Braunschweig und Neubrück schiffen mag, ihren Privilegien nicht abträglich sein soll.
1444 Oktober 20 (Dingstags nach St.Lucae).

8) Bescheinigung der Stadt Braunschweig über den Vergleich im Schifffahrtsstreit zwischen den Städten Braunschweig und Lüneburg, dass die Braunschweiger von Braunschweig bis Bremen allerlei Ware - ausgenommen Salz und Eisen - verschiffen mögen. Und was man von Korn verschifft, davon mögen Unser gnädiger Herr oder der Herr von Lüneburg den dritten Teil in Celle, Rethen oder Ahlden behalten, sie sollen es aber zahlen wie in Braunschweig der Kauf ist mit dem Ungeld. Von Bremen ab aufwärts mag man allerlei Ware verschiffen - ausgenommen Fisch aus Bergen und Hering.
1459 Mai 25 (am dage St. Urbani).

Alte Archivsignatur 

Celle Br. 55 I Nr. 1a

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte 0022 / 52
Detailseite Sicherungsfilm Akte 0022 / 52