Identifikation
Titel
(2) Sämtliche Interessierte vom Adel und Eingesessene des Hausmannsstandes im Kirchspiel Oederquart
(3) Fritz Otto von Dannenberg zu Schöneworth im Kirchspiel Freiburg, seit 1691 dessen Witwe Anna Christine von Appeln, sowie der Fiskal als Intervenient
(4) Kl.: Dr. Joachim Grundt (A), seit 21.12.1691 Dr. Gerhard Hermann Grundt (A); Dr. Caspar Wilcken (P), seit 29.01.1666 Dr. Heinrich Schabbell (P), seit 24.01.1671 Dr. Otto Christoph Marquart (P), seit 03.11.1691 Dr. Friedrich Anthon (P)
Bekl.: Johannes Hintze (A), seit 25.06.1681 Johannes Knippenberg (A); Dr. Ambrosius Petersen (P), seit 25.01.1664 Dr. Anton Scheffel (P), seit 28.10.1672 Dr. Caspar Friedrich Koch (P), seit 25.06.1681 Dr. Jacob Gerdes (P)
(5) Appellationis
Auseinandersetzung um einen Weg und ein Blockland wie auch Geldstrafe: Bekl. besaß ein Stück Nutzland, an einem öffentlichen Weg bei seinem Hofgraben in Schöneworth gelegen, das einst von dem Weg abgegraben worden war; ein Damm sollte dafür sorgen, dass das Wasser aus dem angrenzenden Hofgraben nicht auf den Weg und in das Schleusenfleth der Kl. auf der anderen Wegseite laufen und durch Überschwemmung ihr Korn vernichten konnte. Bekl. hatte sich vermeintlich nicht um den Damm gekümmert, das Wasser war übergelaufen und Kl. hatten, angeblich zum Selbstschutz, das Blockland dem Weg wieder zugeführt. Das Justizkollegium erteilte daraufhin Strafmandate gegen Kl. und erkannte am 16.07.1661, dass Dannenberg beim "possessorio summarissimo" des streitigen Weges und Blocklandes "noch zur Zeit" zu schützen sei; die Oederquarter hatten beides in den vorigen Stand zu versetzen, sie wurden zu einer Geldstrafe verurteilt. Es blieb den Oederquartern vorbehalten, ihr Recht "in petitorio" zu suchen. Gegen das Urteil appellierten sie an das Tribunal und baten, die Mandate aufzuheben und Kl. in ihrem "kundbaren" Recht des freien Schleusenfleths zu
Laufzeit
06.09.1661 - 01.04.1700
Enthält
schützen. Das Tribunal nahm den Prozess am 10.09.1661 an. Mit Schreiben vom 16.10.1661 bat das Justizkollegium das Tribunal, die Sache nicht anzunehmen, da sie nicht appellabel sei. Nach langer Auseinandersetzung wurden die Akten schließlich eingesandt und am 13.09.1662 eröffnet. Am 26.01.1663 erkannte das Tribunal, dass Bekl. im "possessorio summarissimo" so lange geschützt werden sollte, bis Kl. "in petitorio" und auch "in possessorio ordinario" bewiesen hätten, dass das Stück Land zum öffentlichen Weg gehörte. Die Mandate sollten bis zum endgültigen Spruch in der Hauptsache aufgehoben werden, alles somit in dem Zustand gelassen werden, wie es Kl. verändert hatten. Hinsichtlich dieser Frage, der Schäden und der Geldstrafe sollte weiter verhandelt werden. Nach Ausführung der Sache erkannte das Tribunal am 05.02.1672, dass Bekl. schuldig sei, die Dämme zu reparieren und so zu erhalten, dass Kl. durch Überlaufen des Wassers keinen Schaden erlitten. Kl. dagegen sollten das Blockland an Bekl. abtreten und das Land wieder in den alten Stand versetzen. Da sie dies nicht taten, ergingen auf Gesuch des Bekl. etliche Strafmandate an Kl., diese erklärten jedoch am 03.06.1675, dass Bekl. auch die Dämme noch nicht repariert hätte. Nach der Besatzungszeit wurde weiterverhandelt, und am 02.05.1693 erkannte das Tribunal, dass Kl. das Landstück erst dann wieder in den vorigen Stand zurückversetzen müssten, wenn Bekl. besser als bisher geschehen bewiesen habe, dass er die Dämme in einen solchen Zustand versetzt habe, daß das Überlaufen des Wassers nicht mehr zu befürchten sei. Gleichzeitig wurden Kl. von der Geldstrafe befreit. Nach einer Ortsbesichtigung erkannte das Tribunal am 06.07.1696, dass, nachdem nunmehr die Dämme entsprechend eingerichtet seien, Kl. unverzüglich das Landstück in den alten Zustand versetzen und Bekl. einräumen sollten. Bekl. wurde verpflichtet, die Dämme
sorgfältig zu konservieren, sollten jedoch Mängel auftreten, sollten Kl. keine "Tätlichkeiten" anwenden, sondern die Ahndung dem Gericht überlassen.
(6) 1. Justizkollegium 1661
2. Tribunal 1661 - 1700
(7) von Notar Johannes Keller am 24.07.1661 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 06.09.1661), mit Libell und Anlagen: Abriss des Geländes; Zeugenverhöre vom 22.12.1660 und 03.02.1661, Mandate des Justizkollegiums an Kl. vom 06.02. und 15.06.1661, Urteil des Justizkollegiums vom 16.07.1661; Akten aus der Vorinstanz; Auszug aus den Generalprivilegien der bremischen Stände vom 07.07.1651; Prozessvollmachten der Kl. für Dr. Caspar Wilcken vom 27.05.1662, für Dr. Heinrich Schabbell vom 02.01.1666 und für Dr. Friedrich Anthon (prod. 21.12.1691) sowie des Bekl. für Dr. Ambrosius Petersen vom 04.09.1663 und für Dr. Jacob Gerdes (prod. 18.01.1692); weitere Abrisse vom Gelände; Kommissionsprotokoll über eine Ortsbesichtigung am 19.05.1669, mit Karte (entnommen, in Kartenabteilung: Karten neu Nr. 11 892); beglaubigtes Zeugenverhör vom 29.12.1691; Kommissionsprotokoll über eine Ortsbesichtigung am 06.12.1693
Nebenprozesse: Attentatum - Ludolf Wolf von Sangershausen vs. Justizkollegium, 1662; Mandata de solvendo - Anwalt Dr. Grundt vs. Kl., 1674; Prokurator Dr. Anthon vs. Kl., 1695 - 1700
(8) 529 Bl.
Laufzeit: (1651 - 1661) 06.09.1661 - 08.06.1675; 25.06. - 06.07.1681; 18.02.1690 - 01.04.1700
Band
1
Alte Archivsignatur
Stade: Rep. 28 I O 13
Nebenlaufzeit von
1651
Nebenlaufzeit bis
1661
Provenienz
Organisations- und Aktenzeichen
B O 2 N. 12
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
o
Index-Gruppe
Chronolog. Verzeichnis der Prozesse
1661 - 1700
GEOB
Oederquart, Kirchspiel, Eingesessene
Schöneworth, Abriss
Schöneworth, Gut, Appeln, Anna Christine von
Schöneworth, Gut, Dannenberg, Fritz Otto von
Schöneworth, Weg, öffentlicher, Blockland
PERS
Appeln, Anna Christine von, verw. von Dannenberg, Schöneworth
Dannenberg, Fritz Otto von, Schöneworth, Gut
Sangershausen, Ludolf Wolf von, Oederquart
Prokuratoren / Advokaten / Notare
Anthon, Friedrich, Dr., Prokurator
Gerdes, Jacob, Dr., Prokurator
Grundt, Gerhard Hermann, Dr., Advokat
Grundt, Joachim, Dr., Advokat
Hintze, Johannes, Advokat
Keller, Johannes, Notar
Knippenberg, Johannes, Advokat
Koch, Caspar Friedrich, Dr., Prokurator
Marquart, Otto Christoph, Dr., Prokurator
Petersen, Ambrosius, Dr., Prokurator
Schabbell, Heinrich, Dr., Prokurator
Scheffel, Anton, Dr., Prokurator
Wilcken, Caspar, Dr., Prokurator
SACH
Abriss, Schöneworth, Oederquart
Attentatum, Sangershausen, Ludolf Wolf von
Fiskal, bremischer
Generalprivilegien, Stände, bremische
Mandata de solvendo, Prokuratorengebühren
Schleusenfleth, Schöneworth
Vorinstanzen / Juristenfakultäten
Justizkollegium, Vorinstanz
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Akte | 9999 / 999 |