NLA ST Rep. 28 Nr. 1112

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

(2) Sämtliche Interessierte vom Adel und Eingesessene des Hausmannsstandes im Kirchspiel Oederquart

(3) Fritz Otto von Dannenberg zu Schöneworth im Kirchspiel Freiburg, seit 1691 dessen Witwe Anna Christine von Appeln, sowie der Fiskal als Intervenient

(4) Kl.: Dr. Joachim Grundt (A), seit 21.12.1691 Dr. Gerhard Hermann Grundt (A); Dr. Caspar Wilcken (P), seit 29.01.1666 Dr. Heinrich Schabbell (P), seit 24.01.1671 Dr. Otto Christoph Marquart (P), seit 03.11.1691 Dr. Friedrich Anthon (P)
Bekl.: Johannes Hintze (A), seit 25.06.1681 Johannes Knippenberg (A); Dr. Ambrosius Petersen (P), seit 25.01.1664 Dr. Anton Scheffel (P), seit 28.10.1672 Dr. Caspar Friedrich Koch (P), seit 25.06.1681 Dr. Jacob Gerdes (P)

(5) Appellationis
Auseinandersetzung um einen Weg und ein Blockland wie auch Geldstrafe: Bekl. besaß ein Stück Nutzland, an einem öffentlichen Weg bei seinem Hofgraben in Schöneworth gelegen, das einst von dem Weg abgegraben worden war; ein Damm sollte dafür sorgen, dass das Wasser aus dem angrenzenden Hofgraben nicht auf den Weg und in das Schleusenfleth der Kl. auf der anderen Wegseite laufen und durch Überschwemmung ihr Korn vernichten konnte. Bekl. hatte sich vermeintlich nicht um den Damm gekümmert, das Wasser war übergelaufen und Kl. hatten, angeblich zum Selbstschutz, das Blockland dem Weg wieder zugeführt. Das Justizkollegium erteilte daraufhin Strafmandate gegen Kl. und erkannte am 16.07.1661, dass Dannenberg beim "possessorio summarissimo" des streitigen Weges und Blocklandes "noch zur Zeit" zu schützen sei; die Oederquarter hatten beides in den vorigen Stand zu versetzen, sie wurden zu einer Geldstrafe verurteilt. Es blieb den Oederquartern vorbehalten, ihr Recht "in petitorio" zu suchen. Gegen das Urteil appellierten sie an das Tribunal und baten, die Mandate aufzuheben und Kl. in ihrem "kundbaren" Recht des freien Schleusenfleths zu

Laufzeit 

06.09.1661 - 01.04.1700

Enthält 

schützen. Das Tribunal nahm den Prozess am 10.09.1661 an. Mit Schreiben vom 16.10.1661 bat das Justizkollegium das Tribunal, die Sache nicht anzunehmen, da sie nicht appellabel sei. Nach langer Auseinandersetzung wurden die Akten schließlich eingesandt und am 13.09.1662 eröffnet. Am 26.01.1663 erkannte das Tribunal, dass Bekl. im "possessorio summarissimo" so lange geschützt werden sollte, bis Kl. "in petitorio" und auch "in possessorio ordinario" bewiesen hätten, dass das Stück Land zum öffentlichen Weg gehörte. Die Mandate sollten bis zum endgültigen Spruch in der Hauptsache aufgehoben werden, alles somit in dem Zustand gelassen werden, wie es Kl. verändert hatten. Hinsichtlich dieser Frage, der Schäden und der Geldstrafe sollte weiter verhandelt werden. Nach Ausführung der Sache erkannte das Tribunal am 05.02.1672, dass Bekl. schuldig sei, die Dämme zu reparieren und so zu erhalten, dass Kl. durch Überlaufen des Wassers keinen Schaden erlitten. Kl. dagegen sollten das Blockland an Bekl. abtreten und das Land wieder in den alten Stand versetzen. Da sie dies nicht taten, ergingen auf Gesuch des Bekl. etliche Strafmandate an Kl., diese erklärten jedoch am 03.06.1675, dass Bekl. auch die Dämme noch nicht repariert hätte. Nach der Besatzungszeit wurde weiterverhandelt, und am 02.05.1693 erkannte das Tribunal, dass Kl. das Landstück erst dann wieder in den vorigen Stand zurückversetzen müssten, wenn Bekl. besser als bisher geschehen bewiesen habe, dass er die Dämme in einen solchen Zustand versetzt habe, daß das Überlaufen des Wassers nicht mehr zu befürchten sei. Gleichzeitig wurden Kl. von der Geldstrafe befreit. Nach einer Ortsbesichtigung erkannte das Tribunal am 06.07.1696, dass, nachdem nunmehr die Dämme entsprechend eingerichtet seien, Kl. unverzüglich das Landstück in den alten Zustand versetzen und Bekl. einräumen sollten. Bekl. wurde verpflichtet, die Dämme

sorgfältig zu konservieren, sollten jedoch Mängel auftreten, sollten Kl. keine "Tätlichkeiten" anwenden, sondern die Ahndung dem Gericht überlassen.

(6) 1. Justizkollegium 1661
2. Tribunal 1661 - 1700

(7) von Notar Johannes Keller am 24.07.1661 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 06.09.1661), mit Libell und Anlagen: Abriss des Geländes; Zeugenverhöre vom 22.12.1660 und 03.02.1661, Mandate des Justizkollegiums an Kl. vom 06.02. und 15.06.1661, Urteil des Justizkollegiums vom 16.07.1661; Akten aus der Vorinstanz; Auszug aus den Generalprivilegien der bremischen Stände vom 07.07.1651; Prozessvollmachten der Kl. für Dr. Caspar Wilcken vom 27.05.1662, für Dr. Heinrich Schabbell vom 02.01.1666 und für Dr. Friedrich Anthon (prod. 21.12.1691) sowie des Bekl. für Dr. Ambrosius Petersen vom 04.09.1663 und für Dr. Jacob Gerdes (prod. 18.01.1692); weitere Abrisse vom Gelände; Kommissionsprotokoll über eine Ortsbesichtigung am 19.05.1669, mit Karte (entnommen, in Kartenabteilung: Karten neu Nr. 11 892); beglaubigtes Zeugenverhör vom 29.12.1691; Kommissionsprotokoll über eine Ortsbesichtigung am 06.12.1693
Nebenprozesse: Attentatum - Ludolf Wolf von Sangershausen vs. Justizkollegium, 1662; Mandata de solvendo - Anwalt Dr. Grundt vs. Kl., 1674; Prokurator Dr. Anthon vs. Kl., 1695 - 1700

(8) 529 Bl.

Laufzeit: (1651 - 1661) 06.09.1661 - 08.06.1675; 25.06. - 06.07.1681; 18.02.1690 - 01.04.1700

Band 

1

Alte Archivsignatur 

Stade: Rep. 28 I O 13

Nebenlaufzeit von 

1651

Nebenlaufzeit bis 

1661

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen 

B O 2 N. 12

Ergänzungen

Klassifikation Teil B 

o

Index-Gruppe

Chronolog. Verzeichnis der Prozesse 

1661 - 1700

GEOB 

Oederquart, Kirchspiel, Eingesessene

Schöneworth, Abriss

Schöneworth, Gut, Appeln, Anna Christine von

Schöneworth, Gut, Dannenberg, Fritz Otto von

Schöneworth, Weg, öffentlicher, Blockland

PERS 

Appeln, Anna Christine von, verw. von Dannenberg, Schöneworth

Dannenberg, Fritz Otto von, Schöneworth, Gut

Sangershausen, Ludolf Wolf von, Oederquart

Prokuratoren / Advokaten / Notare 

Anthon, Friedrich, Dr., Prokurator

Gerdes, Jacob, Dr., Prokurator

Grundt, Gerhard Hermann, Dr., Advokat

Grundt, Joachim, Dr., Advokat

Hintze, Johannes, Advokat

Keller, Johannes, Notar

Knippenberg, Johannes, Advokat

Koch, Caspar Friedrich, Dr., Prokurator

Marquart, Otto Christoph, Dr., Prokurator

Petersen, Ambrosius, Dr., Prokurator

Schabbell, Heinrich, Dr., Prokurator

Scheffel, Anton, Dr., Prokurator

Wilcken, Caspar, Dr., Prokurator

SACH 

Abriss, Schöneworth, Oederquart

Attentatum, Sangershausen, Ludolf Wolf von

Fiskal, bremischer

Generalprivilegien, Stände, bremische

Mandata de solvendo, Prokuratorengebühren

Schleusenfleth, Schöneworth

Vorinstanzen / Juristenfakultäten 

Justizkollegium, Vorinstanz

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte 9999 / 999