Identifikation
Titel
(2) Die Brüder Johann und Abraham Herlin, Bürger und Kaufhändler der Stadt Bremen, und ihre Miterben und Mitgläubiger: Lüder Brümmer, Albrecht Schulenberg und die Witwe des Claus Roloff zu Bremen
(3) Hans Amouri (bis 1655) und Wilhelm de Muma zu Hamburg
(4) Kl.: Dr. Caspar Wilcken (P)
Bekl.: Dr. Theodor Nicolai (A); Dr. Heinrich Schabbell (P)
(5) Appellationis
Auseinandersetzung um eine beanspruchte Rechtsnachfolge und Hypothek: 1642 hatten Kl. bzw. ihr Erblasser Johann Herlin d. Ä. Tillmann von Flecken Geld geliehen, ein Jahr später traten Bekl. gegenüber von Flecken ebenfalls als Gläubiger auf und erhielten als Unterpfand eine Länderei in Rechtenfleth/Osterstade. 1644 erfolgte ein weiterer Kredit durch Kl., und 1645 übertrug Tillmann von Flecken die Länderei zu Rechtenfleth als Hypothek an Kl., die diese seitdem nutzten. Auch Bekl. beanspruchten die Länderei als Unterpfand, es kam zu einer langwierigen Auseinandersetzung. Die Landesregierung erkannte am 26.06.1655 auf Gutachten auswärtiger Juristen, dass ein am 11.09.1652 gesprochenes Urteil, nach dem Bekl. in die Länderei eingewiesen werden sollten, zu bestätigen sei. Dagegen appellierten Kl. an das Tribunal und baten, sie bei ihrer rechtmäßigen "Possession, Priorität und Präferenz" zu schützen. Das Tribunal nahm den Prozess am 10.07.1655 an. Amouri übertrug die Rechte in Bezug auf die weitere Ausführung der Sache an de Muma, so dass dieser seit 1656 als einziger Bekl. auftrat. Am 14.04.1657 bestätigte das Tribunal im Wesentlichen das vorinstanzliche Urteil, allerdings mit der Erklärung, dass der Punkt der Präferenz weiter verhandelt werden sollte. In der Präferenzsache erkannte das Tribunal am 18.04.1659, dass Kl. mit ihrer Forderung an den von Tillmann von Flecken verpfändeten Ländereien Bekl. vorzuziehen seien. Bekl. wurde vorbehalten, falls er gegen die Forderung der Kl. etwas einzuwenden habe,
Laufzeit
06.07.1655 - 25.11.1661
Enthält
dieses auszuführen. Dagegen legte Bekl. am 07.06.1659 ein Gesuch um "Restitutio in integrum" vor, das das Tribunal am 04.07.1659 in einem Punkt zur weiteren Erörterung annahm. Nach geschehener Ausführung erkannte das Tribunal am 21.01.1661, dass die Forderung der Kl. als richtig und liquide zu achten, das am 18.04.1659 publizierte Urteil allerdings dahin gehend zu erklären und zu ändern sei, dass der darin Kl. zuerkannte Vorzug vor Bekl. sich nur auf die zuerst geliehene Summe und Zinsen erstrecken sollte. Auf die von Kl. eingebrachte Rechnung über das Unterpfand sollte Bekl. binnen sechs Wochen seine Einwände vorlegen. Am 03.09.1661 verfügte das Tribunal, dass eine Kommission einberufen werden sollte, die nicht nur den Punkt der Liquidation, sondern alle Punkte, die zwischen den Parteien noch streitig seien, vorzunehmen hätte und zugleich eine gütliche Vereinigung versuchen sollte. Am 05.11.1661 wurde die Kommission einberufen. Weiteres ist nicht überliefert.
(6) 1. Landesregierung 1646 - 1655
2. Tribunal 1655 - 1659
3. Tribunal 1659 - 1661
(7) von Notar Diricus Pralle am 30.06.1655 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 06.07.1655), mit Gravamina und Urteil der Landesregierung vom 26.06.1655; Prozessvollmachten des Bekl. de Muma für Dr. Heinrich Schabbell (prod. 21.01.656) und der Kl. für Dr. Caspar Wilcken vom 29.03.1656; Appellationslibell (prod. 21.04.1656); Übertragung der Prozessführung von Amouri an Muma vom 10.08.1650; Übertragung der Länderei von Tillmann von Flecken an Kl. vom 26.03.1645; Bescheinigung des Vogtes zu Rechtenfleth für Kl. vom 12.02.1654; beglaubigte "Contradiction und Protestation" der Kl. vom 16.05.1657; Urteil der Landesregierung vom 11.09.1652; Mandat der Landesregierung an den Amtmann zu Hagen vom 11.05.1657; beglaubigte Bescheinigung der Amtmänner zu Hagen, Matthiessen und Clodius, für Kl. vom 18.02.1654,
sowie Bescheinigung des Matthiessen vom 19.04.1656; Cession der fraglichen Länderei von von Flecken an Bekl. vom 16.10.1643 und 17.10.1645; erzbischöfliche Bestätigung der Obligation des von Flecken an Kl. vom 08.04.1644; Obligation der Kl. vom 26.07.1642; Verzeichnis der Schuldforderung der Kl., sowie Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben der Kl. aus der fraglichen Länderei von 1645 - 1659, und Quittungen des Amtmanns zu Hagen über die Einnahme des Zehntkorns von 1645 - 1659; Kommissionsprotokoll über die Zeugenvernehmung in der Stadt Bremen (prod. 24.09.1660); "Sententia Prioritatis" der Gläubiger in Konkurssachen des verstorbenen Dietrich von Mandelsloh d. Ä., sowie Otto und Dietrich d. J. und Anne und Liese von Mandelsloh vom 30.04.1661
(8) 508 Bl.
Laufzeit: (1642 - 1655) 06.07.1655 - 25.11.1661
Band
1
Alte Archivsignatur
Stade: Rep. 28 I H 4 Bd. I
Nebenlaufzeit von
1642
Nebenlaufzeit bis
1655
Provenienz
Organisations- und Aktenzeichen
B H 1 N. 3
Ergänzungen
Klassifikation Teil B
h
Index-Gruppe
Chronolog. Verzeichnis der Prozesse
1655 - 1661
GEOB
Bremen, Herlin, Johann und Abraham, Kaufleute
Rechtenfleth, Länderei, Unterpfand
PERS
Amouri, Hans, Gläubiger, Hamburg
Brümmer, Lüder, Gläubiger, Bremen
Clodius, Arnold, Amtmann, Hagen
Flecken, Tillmann von, Schuldner
Herlin, Johann und Abraham, Kaufleute, Bremen
Herlin, Johann, d. Ä., Gläubiger, Bremen
Mandelsloh, Dietrich von, Konkurs
Mandelsloh, Otto, Dietrich, Anne und Liese von
Matthiessen, Albert, Amtmann, Hagen
Muma, Wilhelm de, Gläubiger, Hamburg
Roloff, Claus, Gläubiger, Bremen
Schulenberg, Albrecht, Gläubiger, Bremen
Prokuratoren / Advokaten / Notare
Nicolai, Theodor, Dr., Advokat
Pralle, Diricus, Notar
Schabbell, Heinrich, Dr., Prokurator
Wilcken, Caspar, Dr., Prokurator
SACH
Hypothek, Länderei, Rechtenfleth
Konkurs, Mandelsloh, Dietrich von
Obligation, Flecken, Tillmann von
Restitutio in integrum, Muma, Wilhelm de
Zehntkorn, Länderei, Rechtenfleth
Vorinstanzen / Juristenfakultäten
Landesregierung, Vorinstanz
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Akte | 9999 / 999 |