NLA ST Rep. 28 Nr. 96

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

(2) Obristleutnant Franz von Brobergen, jetzt dessen Mutter Maria Bremer, Witwe des Otto Heinrich von Brobergen

(3) Ilse von Brobergen zu Hamburg, seit 1660 ihre Erben

(4) Kl.: Dr. Henning Christoph Gerdes (A & P)
Bekl.: Dr. Joachim Zander (A & P), seit 13.06.1660 Lic. Tobias Reimers (A) bzw. Dr. Heinrich Schabbell (P)

(5) Appellationis
Auseinandersetzung um eine Ehescheidung: Franz von Brobergen hatte gegen ein Urteil des Konsistoriums vom 14.12.1654, das die Ehescheidung zwischen ihm und Ilse von Brobergen verkündete, an das Tribunal appelliert und am 01.09.1656 ein Gesuch um Beschleunigung der Urteilsverkündigung wegen seiner bevorstehenden Kriegsteilnahme vorgelegt. Das Tribunal erkannte am 02.09.1656, dass die Ehe noch nicht geschieden sei, sondern die Ehefrau in der Ehe verbleiben sollte. Habe sie dagegen erhebliche Einwände und empfinde sie in ihrem Gewissen einige Bedenken, sollte sie persönlich vor dem Tribunal erscheinen, ihre Beweggründe vortragen und daraufhin einen Bescheid abwarten. Bis dahin sei sie schuldig, sowohl hinsichtlich ihrer Person wie auch ihrer Güter sich so zu verhalten, als sei sie verheiratet. Der Ehemann sollte weder vom Genuss und der Verwaltung ihrer Güter ausgeschlossen sein, noch dürfe davon etwas veräußert werden. Ilse von Brobergen bat in einem am 23.10.1656 vorgelegten Schreiben um Aufhebung der Ladung nach Wismar, da sie aus Altersgründen die beschwerliche Reise nicht antreten könne, außerdem sei Franz von Brobergen während des Krieges in Polen gestorben, so dass die Ehesache ohnehin aufgehoben sei. Das Tribunal bat am 24.10.1656 die Mutter des Verstorbenen, Maria Bremer, um eine Stellungnahme dazu, gleichzeitig sollte Bekl. einen Beweis für den Tod ihres Ehemannes einbringen. Nachdem der Tod am 04.03.1657 bescheinigt worden war, bat Bekl. am 19.03.1657 das Tribunal um Versicherung ihrer weiblichen Rechte gemäß

Laufzeit 

01.09.1656 - 17.02.1662

Enthält 

der adeligen Konstitutionen und Ritterrechte. Kl.in beschuldigte den Regierungs- und Konsistorialrat von Höpken, dass er gegen eine gewisse Belohnung ihren Sohn und dessen Frau geschieden habe, von Höpken reichte daraufhin vor dem Justizkollegium eine Beleidigungsklage gegen sie ein. In einer am 08.07.1657 dem Tribunal vorgelegten Schrift bat Kl.in, die beim Tribunal anhängige Ehesache so lange nicht zu entscheiden, bis vor dem Justizkollegium das Urteil in der Beleidigungssache gesprochen sei. Mit Urteil vom 23.04.1658 erhielt von Höpken vor dem Justizkollegium Recht, und Maria Bremer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Mittlerweile hatte sie am 18.09.1657 Bekl. beschuldigt, ihren Sohn böswillig verlassen zu haben. Das Tribunal forderte am 24.09.1657 Bekl. auf, zu diesem Vorwurf, der mit dem Verlust ihrer Güter verbunden sei, Stellung zu nehmen. Am 14.05.1658 bezeichnete sie den Vorwurf als unbegründet. Am 18.04.1659 erkannte das Tribunal, dass Bekl. in der Sache des böswilligen Verlassens vom Vorwurf der Kl.in zu entbinden sei und sie somit ihre Güter behalten dürfe. In der Sache "Befreiung vom Ehebund" entschied das Tribunal, dass der Ehebund zwar durch den Tod, jedoch nicht vorher beendet war, Bekl. mit der eigenmächtigen Trennung "übel und "ärgerlich" gehandelt habe und für solche "Misshandlung" auf Erklärung des Fiskals mit einer Strafe zu belegen sei. Gegen letzteres Urteil legte Bekl. am 26.05.1659 ein Gesuch um "Restitutio in integrum" vor. Am 04.07.1659 präsentierte der Fiskal Wilcken seine Erklärung zum Tribunalsurteil, er warf Bekl. neben böswilligem Verlassen und öffentlichem Skandal auch Blutschande vor, da sie vor der Eheschließung mit Franz von Brobergen mit dem Bruder von dessen Großvater mütterlicherseits, Heinrich Bremer, verheiratet gewesen war. Der Fiskal bat, Ilse von Brobergen wegen der Unzucht mit der Einziehung aller Güter, wegen der

Ehescheidung und des begangenen Skandals "arbitrarie" zu bestrafen. Zur Deklaration der Strafe zitierte das Tribunal Bekl. auf den 17.10.1659 nach Wismar und erkannte, dass sie wegen der verübten strafbaren Misshandlungen dem Fiskus die Summe zu zahlen habe, die sie ihrem Ehemann wegen der Ehescheidung geboten hatte. Sollte sie binnen sechs Wochen diese Summe nicht einbringen, sei der Fiskal befugt, die Summe einzutreiben. Der Verurteilten wurde darüber hinaus auferlegt, alles, war ihr vor und während der Ehe der Ehemann geschenkt hatte, an das Gericht auszuhändigen. Bekl. beantragte gegen dieses Urteil am 23.11.1659 Revision, die letztlich am 01.02.1660 abgeschlagen wurde. Die Vollstreckung des Urteils erwies sich als schwierig. Nachdem Bekl. verstorben war, bat der Fiskal in einem am 23.06.1660 vorgelegten Schreiben das Tribunal um ein Strafmandat an die Erben, dass sie die Erbschaft so lange unangetastet lassen sollten, bis er wegen der geklagten Summen und "Cleinodien" zufriedengestellt sei. Das Mandat wurde nicht abgeschickt. Am 18.01.1661 zitierte das Tribunal die Schuldner nach Wismar, mit der Anordnung, die Strafgelder einzubringen oder wegen des Kapitals annehmbare Zahlungsmittel vorzuschlagen. Nach einer ersten Verhandlung über die Zahlung der Strafgelder am 19.02.1661 baten die Erben der Bekl. am 29.04.1661 um ein weiteres Gespräch, das das Tribunal auf den 21.05.1661 anberaumte. Die von den Erben aufzubringende Strafsumme wurde auf 2.500 Rtlr reduziert und zu deren Erlegung in drei Terminen Zeit bis Johannis 1662 gewährt (siehe auch Nr. 1716, 1719, 1720).

(6) 1. Konsistorium 1652 - 1655
2. Tribunal 1656 - 1659
3. Tribunal 1659 - 1662

(7) Citatio und Mandat des Tribunals an Ilse von Brobergen vom 02.09.1656; Supplicatio der Maria Bremer an das Stader Justizkollegium, Mandat des Justizkollegiums an die Schuldner Dietrich Bremer und die

Witwe des Adolph von Brobergen vom 07.11.1656 sowie königliches Schreiben vom 23.03.1655 wegen Auszahlung von Zinsgeldern; Schreiben des Tribunals an den schwedischen Kammersekretär Stefan Gamberotius vom 01.02.1657, dessen Bescheinigung über den Tod des Franz von Brobergen vom 04.03.1657; Schreiben des Justizkollegiums an den Regierungsrat Nikolaus von Höpken vom 04.05.1657; Rechtsersuchen der Maria von Brobergen, geb. Bremer, an das Justizkollegium gegen von Höpken vom 17.04.1657; Widerlegungsschrift der Maria Bremer an das Justizkollegium vom 29.06.1657 im Verfahren gegen von Höpken; Gesuch der Maria Bremer an den König, o. D.; königliche Verordnung vom 16.05.1656; Schreiben des Lorenz von der Linde an Franz von Brobergen vom 04.02.1653; Schreiben des Adolf Benedict Marschalck an Franz von Brobergen vom 28.11.1654; Gesuch der Kl.in (prod. 06.11.1657) und Schreiben des Tribunals an das Stader Justizkollegium vom 10.11.1657 wegen Aushändigung und Deponierung der Dokumente; 2 Schuldurkunden des Dietrich Bremer vom 30.01.1645; Vertrag vom 13.09.1650 zwischen Adolf und Franz von Brobergen; Schreiben des Nicolaus von Höpken an das Tribunal vom 14.05.1658, mit beigefügtem Urteil des Justizkollegiums vom 23.04.1658; Prozessvollmacht der Kl.in für Dr. Henning Christoph Gerdes vom 01.09.1656 (prod. 01.09.1658); Verzeichnisse der Mobilien, die Franz von Brobergen mit nach Polen genommen hatte, vom 13.06. und 04.07.1655; Verzeichnisse der Mobilien, die aus Polen zurückgebracht und der Tochter Maria Bremers, Sophia Maria von Brobergen, übergeben wurden, vom 21.01.1659; Mandat des Tribunals an den Advocatus Fisci vom 29.11.1659, mit Übergabevermerk; Gesuch des Fiskals an das Tribunal um Strafvollstreckung (prod. 07.02.1660); Aufkündigung des Dietrich Bremer vom 05.04.1659; Gesuch des Dietrich von Düring an das Tribunal wegen Verschiebung des Verhörtermins (prod. 13.06.1660);

Schreiben des Dietrich Bremer an das Tribunal (prod. 21.06.1660); Notizzettel mit Nennung der Erben der Bekl.; Verhandlungsprotokoll vom 19.02.1661; Schreiben der Vormünder des verstorbenen Adolf von Brobergen an das Tribunal wegen Beendigung der Vormundschaft (prod. 19.02.1661); Vergleich der Erben wegen der Strafgelder vom August 1661 (ohne Tagesdatum); Schreiben des Leutnants Erich Wördenhoff, Hamburg, an Dietrich von Düring vom 03.02.1662 wegen Übergabe der Originaldokumente
Nebenprozesse: Supplicationes - Bekl. vs. Kl.in in pcto Herausgabe von Mobilien und Dokumenten, 1657 - 1659

(8) 287 Bl.

Laufzeit: (1645 - 1656) 01.09.1656 - 17.02.1662

Band 

1

Alte Archivsignatur 

Stade: Rep. 28 I B 15

Nebenlaufzeit von 

1645

Nebenlaufzeit bis 

1656

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen 

B B 2 N. 11

Ergänzungen

Klassifikation Teil B 

b

Index-Gruppe

Chronolog. Verzeichnis der Prozesse 

1656 - 1662

PERS 

Bremer, Dietrich, Schuldner

Bremer, Heinrich

Bremer, Maria, verw. von Brobergen

Brobergen, Adolph von, Witwe

Brobergen, Franz von, Oberstleutnant, Ehescheidung

Brobergen, Ilse von, Ehescheidung

Brobergen, Otto Heinrich von

Brobergen, Sophia Maria von

Düring, Dietrich von

Gamberotius, Stefan, Kammersekretär

Höpken, Nicolaus von, Regierungs- und Konsistorialrat, Beleidigungsklage

Linde, Lorenz von der

Marschalck, Adolf Benedict

Wilcken, Caspar, Fiskal

Wördenhoff, Erich, Leutnant, Hamburg

Prokuratoren / Advokaten / Notare 

Gerdes, Henning Christoph, Dr., Prokurator

Reimers, Tobias, Lic., Advokat

Schabbell, Heinrich, Dr., Prokurator

Zander, Joachim, Dr., Advokat und Prokurator

SACH 

Beleidigungsklage, Höpken, Nicolaus von, Regierungs- und Konsistorialrat

Ehescheidung, Brobergen, Ilse und Franz von

Fiskal, Geldstrafe

Justizkollegium, Beleidigungsklage

Mobilien, Brobergen, Franz von

Restitutio in integrum, Ehescheidung, Brobergen, Ilse von

Revision, Ehescheidung, Brobergen, Ilse von

Supplicationes, Brobergen, Ilse von

Unzucht, Brobergen, Ilse von

Vollstreckung, Geldstrafe

Vorinstanzen / Juristenfakultäten 

Konsistorium, Vorinstanz

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte 9999 / 999