NLA ST Rep. 2 Nr. 11

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Bischof Wigger von Verden bekennt, dass der Verdener Diakon Folkhard in Anwesenheit des Bischofs Erich von Havelberg und der namentlich genannten Verdener Domherren den Herrenhof Borchen (bei Paderborn), gelegen im Padergau, der bischöflichen Kirche zu Verden übertragen hat und dass er dem Folkhard als Ersatz dafür den folgenden Besitz übergeben hat: den Herrenhof Nianford mit Hörigen und Zehnten und außerdem die Zehnten in den Dörfern Hamersen, Nord-Meckelsen (heute Klein-Meckelsen), Vierden, Tiste, West-Sittensen (heute Sittensen) (alle Kreis Rotenburg), Avensen, Rade, Mienenbüttel (?), Dierstorf sowie die Zehnten von zwei Hörigen namens Diarwini und Rothger. Nachdem derselbe Folkhard später der Verdener Kirche den Hof Nianford mit den Hörigen und dem Zehnten des (zum Hof gehörigen) Dorfes zurückgegeben hat, hat ihm Bischof Wigger im Tausch den Zehnten des Dorfes Westeresch (Kreis Rotenburg) übertragen, wobei Folkhard der Kirche in Nianford mitsamt dazugehöriger Zehnten und mitsamt den Zehnten in den ebengenannten Dörfern bis an sein Lebensende besitzen soll.
Abschließend erklärt Bischof Wigger, dass er Folkhard zudem die Zehnten in in Hetzwege, hier einschließlich der Rodezehnten in drei dazugehörigen (namentlich nicht genannten) Dörfern, sowie in Elsdorf, Hatze und Ehestorf (alle Kreis Rotenburg) übertragen hat, aus deren Erträgen Folkhard jährlich ein Pfund zufallen soll. Der Rest der Erträge aus diesen Zehnten dagegenn gehört zu den bischöflichen Einkünften (also zum bischöflichen Tafelgut).

wohl 1024 Juli 13 - 1028 November 23

Original: Pergament, aufgedrücktes Siegel ab
stark beschädigt, mit Leinwand hinterklebt

Druck:

Urkundenbuch der Bischöfe und des Domkapitels von Verden, Bd. 1, Nr. 56

Laufzeit 

13.07.1024 - 23.11.1028

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Micro-/Macrofiche U
Detailseite Nutzungsdigitalisat U Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Urkunden 0062 / 0