Identifikation
Titel
Kaiser Heinrich II. gestattet auf Fürsprache seiner Frau, der Kaiserin Kunigunde, dem Bischof Wigger von Verden und dessen Nachfolgern, immer dann, wenn in ihrem Bistum unbepfründete Kleriker, Ordensgeistliche sowie Geistliche, denen auswärtige Kirchen unterstehen, verstorben sind, deren gesamten Nachlass an käuflich erworbenen Gütern und Hörigen, an neuerrichteten Gebäuden sowie Mobiliarvermögen zugunsten der (bischöflichen) Kirche zu Verden einzuziehen, selbst solchen Besitz, den diese in betrügerischer Weise ihren etwaigen Frauen oder Kindern zukommen lassen wollten, und verzichtet auf das Recht des Königs an solchem Nachlass.
1021 August 7, Köln
Original: Pergament, aufgedrücktes Siegel erhalten
Druck:
Urkundenbuch der Bischöfe und des Domkapitels von Verden, Bd. 1, Nr. 54
Laufzeit
07.08.1021
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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