NLA ST Rep. 2 Nr. 13

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

Kaiser Heinrich II. gestattet auf Fürsprache seiner Frau, der Kaiserin Kunigunde, dem Bischof Wigger von Verden und dessen Nachfolgern, immer dann, wenn in ihrem Bistum unbepfründete Kleriker, Ordensgeistliche sowie Geistliche, denen auswärtige Kirchen unterstehen, verstorben sind, deren gesamten Nachlass an käuflich erworbenen Gütern und Hörigen, an neuerrichteten Gebäuden sowie Mobiliarvermögen zugunsten der (bischöflichen) Kirche zu Verden einzuziehen, selbst solchen Besitz, den diese in betrügerischer Weise ihren etwaigen Frauen oder Kindern zukommen lassen wollten, und verzichtet auf das Recht des Königs an solchem Nachlass.

1021 August 7, Köln

Original: Pergament, aufgedrücktes Siegel erhalten

Druck:

Urkundenbuch der Bischöfe und des Domkapitels von Verden, Bd. 1, Nr. 54

Laufzeit 

07.08.1021

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat U Digitalisat vorhanden
Detailseite Micro-/Macrofiche U
Detailseite Original Urkunden 0062 / 0