
Identifikation
Titel
(1743 Mai 30, Peine) 1745 Januar 30, Wolfenbüttel; 1745 Februar 23, St. James
Konvention wegen der Erneuerung der Hamburgischen Kommunionpost und wegen Instandhaltung des sog. Ammenser Weges
18 Paragraphen. Die (nicht genannten) Bevollmächtigten beider Seiten haben anfänglich zu Peine, dann zu Wolfenbüttel sich über die Errichtung einer neuen Konvention wegen des zwischen Hamburg und Braunschweig anstatt der Küchenpost anzulegen beliebten gemeinschaftlichen Postkurses verständigt. Die wichtigste Neuerung besteht in dem Zugeständnis Hannovers an Wolfenbüttel, dass die Einnahmen des gemeinschaftlichen Postkurses zwischen ihnen je zur Hälfte geteilt werden sollen. Diese Aufteilung soll am 15. März (1743) in Kraft treten, zu welchem Zeitpunkt der frühere Interimsvergleich (vgl. Cal. Or. 32, Nr. 44) ausgelaufen ist. Das fürstliche Haus Braunschweig macht sich dagegen verbindlich, die Straße für die zwischen Hannover und Northeim fahrende Post, soweit sie durch das wolfenbüttelsche Territorium, nämlich durch das Amt Greene, führt, für alle Fuhren offen zu halten, den Abschnitt zwischen dem Stumpfen Turm über Ammensen bis an den Wegweiser in Ordnung zu bringen und instandzuhalten. Die Konvention ist auf die Dauer von 6 Jahren, von Johannis 1743 an gerechnet, geschlossen, mit stillschweigender Verlängerung auf weitere 6 Jahre, falls nicht ein Teil vorher kündigt
In den Ratifikationsurkunde sind die Namen der Bevollmächtigten und das Datum des Vertragsschlusses nicht aufgenommen. Die Konvention ist erst mit einigen Abänderungen am 30. Januar 1745 durch Wolfenbüttel und am 12./23. Februar 1745 durch Georg II. ratifiziert worden
Abschrift
Vgl. die Verlängerung in den Urkunden von 1768 Dezember 21 (Cal. Or. 32, Nr. 54 und in Abschrift in Hann. 92, Nr. 778)
Laufzeit
30.01.1745 - 23.02.1745
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Detailseite | Micro-/Macrofiche | Akte | 0053 / 152 |
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| Detailseite | Nutzungsdigitalisat | Akte |
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| Detailseite | Original | Akte | 0053 / 152 |
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| Detailseite | Sicherungsfilm | Akte | 0053 / 152 |
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