NLA ST Rep. 1 Nr. 2386

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

1549, März 4; Jacob im Hoffe und Johann Brügg, genannt Duyth, Schöffen des kurfürstlichen Gerichts zu Köln, bekennen, dass sie einen deutschen papiernen Brief unter Namen des Erzbischofs Christhoph zu Bremen vorgelegt bekommen haben und darüber Zeugnis und Vidimus ablegen sollen. Im ihnen vorliegenden Brief, den sie frei von Argwohn befunden haben, bestätigt Erzbischof Christoph von Bremen, dass er Gerhard Pilgern, Pitter von Halveren, Johann zu Reide (Johan tho Reide), Johann von Zulp, genannt Nys und Hermann von Brouwiler, alle Bürger von Köln, 1500 Gulden schuldet und ihnen 2200 Taler Schadensersatz zu leisten hat, wegen der durch seinen Drost am 30.07.1541 an den besagten Bürgern begangenen Frevels. Der Schadensersatz ist in drei Raten mittels Silbermünzen zu zahlen, 740 Taler zu Ostern 1546, 740 Taler zu Ostern 1547 und 720 Taler zu Ostern 1548; bei Versäumnis setzt der Erzbischof die Zolleinnahmen als Pfand für sich und seine Erben ein. Die betreffende Urkunde wurde am 14.08.1545 ausgestellt. Siegelankündigung (2x).

("[...] gegeben ist jm jaere vnsers Herrn Jhesu Christi dusent vunffhundert nyn jnd vierthich vff mandach den vierten martij")

Maße: 32 x 55 cm, Plika (6 cm), 2 an Pressel anhängende Wachssiegel. 1: braunes Rundsiegel, leicht beschädigt; 2: braunes Rundsiegel, intakt

Laufzeit 

1549

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Entnommen aus Rep. 5b Nr. 519, (Bd. 1), Bl. 129

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde