NLA ST Rep. 28 Nr. 2226

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Beschreibung: Verzeichnung

Identifikation

Titel 

(2) Eberhard, später dessen Bruder Erdmann bzw. dessen Erben Oswald und Leutnant Jo(a)chim Dietrich von Zesterfleth zu Bergfried

(3) Gräfen des Alten Landes

(4) Kl.: Dr. Heinrich Bartels, seit 1682 Dr. Ludwig Albert Juncker (A); Heinrich Friedrich Schabbel, seit 1681 Dr. Adam von Bremen (P)
Bekl.: Johann Pahlen (A); Dr. Anthon Scheffel, seit 1674 Dr. Jacob Gerdes (P)

(5) Appellationis
Auseinandersetzung um die Gerichtsbarkeit: Eberhard von Zesterfleth klagte über die Beeinträchtigung bei seiner Bergfrieder Gerichtsbarkeit durch die Gräfen des Alten Landes, das Justizkollegium urteilte am 09.11.1670, dass die Gräfen von der Klage zu befreien seien. Dagegen appellierte Eberhard von Zesterfleth am 15.11.1670 an das Tribunal, nach dessen Tod trat der Bruder Erdmann an seine Stelle. Am 05.09.1671 wurden beim Tribunal die erstinstanzlichen Akten eröffnet. Am 26.01.1674 erkannte das Tribunal, dass die Gravamina zur Ausführung angenommen werden sollten und die Gräfen das Libell zu beantworten hatten. Am 04.05.1674 baten die Gräfen, zur gerichtlichen Anerkennung der bisher produzierten Urkunden eine Kommission an das Justizkollegium zu erteilen. Eine entsprechende Kommissionserteilung erging am 08.05.1674. Am 06.07.1674 legten die Gräfen des Alten Landes ihre "Exceptiones" auf das "Libellum gravaminum" des Eberhard von Zesterfleth vor, am 06.12.1674 folgte die Replikschrift der Brüder Oswald und Erdmann von Zesterfleth, am 22.04.1675 legten die Gräfen ihre Duplikschrift beim Tribunal vor. Während der braunschweig-lüneburgischen Besatzungszeit, am 11.03.1679, appellierte Erdmann von Zesterfleth gegen ein Mandat der braunschweig-lüneburgischen Regierung vom 24.02.1679 wegen Verbotserteilung an Zesterfleth zur Behinderung der Gräfen, Bürgermeister und Hauptleute des Alten Landes bei Eintreibung der erkannten Brüche (Strafgelder). Nach der Besatzungszeit urteilte das Tribunal am 04.07.1681 in Appellationssachen der Brüder Erdmann und Oswald von Zesterfleth gegen die Gräfen des Alten Landes, dass beide Teile schuldig seien, vor hauptsächlicher Erkenntnis die Einsendung der Relation von geschehener Anerkennung der produzierten Urkunden zu befördern und beim nächsten Rechtstag einzubringen. Mit Schreiben vom 13.04.1683 legte das Justizkollegium beim Tribunal den Bericht über die Verzögerung bzw. Vornahme der Anerkennung der Urkunden vor. Nach weiterem Schriftentausch der Parteien hinsichtlich der Dokumente urteilte das Tribunal am 06.07.1685, dass das Jusitzkollegium vor hauptsächlicher Erkenntnis in der Sache das Protokoll und andere Beilagen, auf die sich die Relation bezieht, einsenden müsse. Entsprechende Verfügungen erließ das Tribunal am 06.07.1685 und 22.01.1686 an das Justizkollegium in Stade. Am 19.04.1686 übersandte das Justizkollegium nochmals die Relation vom 13.04.1683 sowie die entsprechenden Original-Beilagen von Nr. 1 bis 11. Am 18.05.1686 wurden die Akten beim Tribunal im Beisein der Prokuratoren der Parteien eröffnet. Dr. Gerdes befand alle richtig und bat um eine rechtliche Erkenntnis in der Sache, Dr. von Bremen bat um Gewährung einer sechswöchigen Frist zur notwendigen Besprechung mit den Zesterfleths. Das Tribunal bewilligte am 22.05.1686 die gesuchte Frist.

(6) 1. Justizkollegium 1668 - 1671, 1674 - 1683
2. Tribunal 1671-1686

Laufzeit 

10.02.1671-22.05.1686

Enthält 

Vol. III:
(7) von Notar Heinrich Martens aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. 10.02.1671), mit Supplik und Anlagen: Urteil des Justizkollegiums vom 09.11.1670, Appellationslibell; Verzeichnis der am 01.03.1670 zu den erstinstanzlichen Akten übergebenen Original-Dokumente; Zitation des Tribunals an die Gräfen Dietrich von Düring und Matthaeus von Haren sowie Compulsoriales et Inhibitio an das Justizkollegium vom 17.02.1671; Vollmachten der Gräfen für den Advokaten und Prokurator Dr. Anthon Scheffel vom 17.03.1671 bzw. für Dr. Jacob Gerdes vom 16.02.1674; Notariatsinstrument vom 18.11.1633 über die Protestation des Claus von Zesterfleth zu Bergfried wegen widerrechtlich erfolgter Pfändung auf Schanzengelder; Bericht und Verantwortung der Gräfen Caspar Schulte und Cord Blo(h)me sowie Bürgermeister und Hauptleute des Alten Landes an den Bremer Erzbischof vom 07.11.1620 auf die Klage des Eberhard von Zesterfleth wegen gestörter Jurisdiktion und insbesondere geforderten Faßgeldes; Schreiben der Gräfen Hein zum Felde (Velde) und Johann Mohr an den Junker Godthard Hinrich von Brobergen zu Basbeck vom 02.05.1596 und 12.02.1599 in Gerichtssachen; Schreiben des Landdrosten Caspar Schulte an den Landdrosten des Alten Landes, Johann Roloff, vom 09.05.1631 wegen Verhandlungen in Neukloster zum Kauf des Gutes Siedershof (?); von Notar Nicolaus Bartels aufgenommenes Appellationsinstrument des Erdmann von Zesterfleth bzw. dessen Sohnes Leutnant Joachim Dietrich von Zesterfleth vom 11.03.1679; beglaubigter Auszug aus dem Kommissionsprotokoll vom 18.02.1682 wegen der rechtmäßigen Anerkennung der Urkunden; Vollmacht des Joachim Dietrich von Zesterfleth für den Advokaten und Prokurator Dr. Adam von Bremen vom 09.05.1681; Abschriften von Zesterflethschen Beweisdokumenten seit 1477

Alte Archivsignatur 

Rep. 5a Fach 368 Nr. 233b /Bd. III

Nebenlaufzeit von 

1477

Nebenlaufzeit bis 

1633

Provenienz

Organisations- und Aktenzeichen 

B Z 8 N. 3

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

alte Signatur: Rep. 5a Fach 564 Nr. 5

Ergänzungen

Klassifikation Teil B 

z

Index-Gruppe

Chronolog. Verzeichnis der Prozesse 

1671-1686

Prokuratoren / Advokaten / Notare 

Bartels, Heinrich, Dr. Advokat
Schabbel, Heinrich Friedrich, Prokurator
Pahlen, Johannes, Advokat
Scheffel, Anthon, Dr., Prokurator
Gerdes, Jacob, Dr., Prokurator
Martens, Heinrich, Notar
Bartels, Nicolaus, Notar
Juncker, Ludwig Albert, Dr., Advokat

Vorinstanzen / Juristenfakultäten 

Justizkollegium, Vorinstanz

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original A 9999 / 999