
Identifikation
Titel
Erzbischof Nikolaus von Bremen und Dompropst Albert bestätigen die Vereinbarungen zwischen Willkinus, Pfarrer in Scharmbeck, und den Dorfbewohnern von Hambergen, Heissenbüttel, Vollersode und Wallhöfen, dern Vertrag ihrer Vorgänger Burghard und Otto zwischen letzteren und dem damaligen Pfarrer Hugo erweiternd: Die Bewohner genannter Dörfer und der Höfe von Gielermühlen und Bullwinkel dürfen zur Vermeidung von Kosten und Gefahren auf dem weiten Weg nach Scharmbeck ihre Kinder in der Kapelle von Hambergen taufen lassen, und zwar gegen genau festgelegte Bezahlung: wochentags 2 Groschen oder 10 schwere Bremer Denare, sonntags die Hälfte für den Pfarrer und 3 Denare für den Glöckner.
1424, Dezember 20
Übertragung ins Niederdeutsche (16. Jh.)
Laufzeit
20.12.1424
| Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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| Detailseite | Original | ? |
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