Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel > Vermessungs- und Katasterverwaltung

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Beschreibung: Gliederung (Tektonik)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Vermessungs- und Katasterverwaltung

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners 

Geschichte der Vermessungs- und Katasterverwaltung nach 1945

Nach der Neuordnung der Verwaltung im neu gebildeten Land Niedersachsen wurde die Vermessungs- und Katasterverwaltung dem Innenministerium zugeordnet, die Mittelinstanz verblieb bei den Präsidenten der Regierungs- und Verwaltungsbezirke. Ab dem 1. Mai 1967 trug sie dort die Bezeichnung Dezernat 208 in der Abteilung 2 (Nds. MBl. 1967 S. 546).

In Niedersachsen erhielt das Vermessungs- und Katasterwesen erstmalig durch das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz) vom 8. November 1961 eine eindeutige Rechtsgrundlage über die auszuführenden Arbeiten. Am 2. Juli 1985 wurde das Gesetz novelliert und dem neuen Verwaltungsverfahrensrecht angepasst.

Nach dem Krieg bestand die Hauptaufgabe der Katasterämter darin, die Vermessungsarbeiten für den Wiederaufbau durchzuführen. Es wurde erforderlich, die Flurkarten zu erneuern und das neue Kartenwerk der Deutschen Grundkarte (DGK) im Maßstab 1:5000 zu erstellen und fortzuführen. Vorrangige Aufgabe der Vermessungs- und Katasterbehörden auf der Ortsstufe ist die Führung des Liegenschaftskatasters. Die Nachweise des Liegenschaftskatasters werden ständig aktuell vorgehalten und zur Nutzung der bodenbezogenen Angaben bereitgestellt. In den 1980er Jahren wurde das Automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) eingeführt. Zurzeit stellen die Vermessungs- und Katasterbehörden die analoge Liegenschaftskarte auf die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) um. Zudem werden Geobasisdaten für Verwaltung, Wirtschaft und private Nutzer in Geobasisinformationssystemen bereitgestellt.

Stand: Juni 2005

Auf Beschluss der Landesregierung vom 13. Juli 2004 wurden die 24 Vermessungs- und Katasterbehörden der Ortsstufe zum 31. Dezember 2004 aufgelöst. Mit Wirkung vom 1. Januar 2005 wurden 14 Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) gebildet. Die Katasterämter blieben aber als Behördenstandorte einer GLL erhalten.

Zum 1. Januar 2011 wurde ein neues Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) mit Hauptsitz in Hannover gegründet. Hier wurden die Aufgaben der GLL und des Landesbetriebes Landesvermessung und Geobasisinformation Niedersachsen (LGN) zusammengefasst. Die bisherigen 14 GLL blieben an ihren Standorten erhalten und wurden als Regionaldirektionen bezeichnet.

Stand: Februar 2011

Die Leitung des LGLN oblag von 2012 bis 2014 einem Vorstand und einem Vorstandsvorsitzenden. Zum 1. Juli 2014 wurde das LGLN reorganisiert und in Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) umbenannt. Es ist heute ausschließlich für Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung zuständig. Mit der Reorganisation fand einhergehend eine Reduzierung der Regionaldirektionen durch Zusammenschlüsse von bisher 14 auf neun statt (Aurich, Braunschweig-Wolfsburg, Hameln-Hannover, Lüneburg, Northeim, Oldenburg-Cloppenburg, Osnabrück-Meppen, Otterndorf und Sulingen-Verden). Zudem wird das LGLN nun von einem Präsidenten geleitet.

Nach dem derzeit gültigen Organisationsplan vom 1. November 2015 ist das LGLN auf überregionaler Ebene in folgende Hauptbereiche gegliedert:

1) Zentrale Aufgaben
- Haushalt
- Personal und Organisation
- Zuständige Stelle
- Fachaufgaben
2) Landesvermessung und Geobasisinformationen
- Verwaltungsaufgaben
- Geoinformationsdienste
- Landesbezugssysteme
- Geotopographie

Auf regionaler Ebene gliedern sich die einzelnen Regionaldirektionen in folgende Aufgabenbereiche und Ämter:

- Verwaltungsaufgaben
- Geodatenmanagement
- Katasterämter
- Wertermittlung und Bodenordnung
- Kampfmittelbeseitigungsdienst (nur Hameln-Hannover)
- Oberer Gutachterausschuss (nur Oldenburg-Cloppenburg)

Stand: November 2015

Literatur 

Die Niedersächsische Vermessungs- und Katasterverwaltung - Eine Übersicht (=Nachrichten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung [NaVKV] 18/1968, H. 4), Hannover 1968.

Wolfgang Frühauf / Hartmut Bleumer / Wolfgang Bunjes, Liegenschaftskataster im Bereich des Regierungsbezirks Braunschweig. 150 Jahre Katastergesetzgebung im ehemaligen Herzogtum Braunschweig, Braunschweig 1999.

Wolfgang Draken u.a., Errichtung des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen, in: NaVKV 61 (2011), H. 1, S. 3–7.

Wolfgang Draken u.a., Liegenschaftskataster, quo vadis?, in: NaVKV 61 (2011), H. 2 u. 3, S. 3–9.

Klaus Kertscher / Siegmar Liebig, Meilensteine im Liegenschaftskataster in Niedersachsen, in: zfv. Zeitschrift für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement 5 (2012), S. 306-312.

Bearbeiter 

Christiane Drewes (2005/2011)

Dr. Christian Helbich (2015)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Im (Original/Ur)Flurbuch sind alle einer Gemarkung gehörenden Flurstücke (= Parzellen), gegliedert nach den einzelnen Fluren, aufgeführt (topographisch geordnetes Verzeichnis).

Zu dem Flurstück sind angegeben: Flurnummer, Flurstücksnummer, Artikelnummer der Mutterrolle, Grundbuchnummer, Eigentümer, Lagebezeichnung, Flächeninhalt und Reinertrag, Kulturart (Acker, Garten, Wiese, Weide, Holzung, Wasserstück, Oedland) und Bodenklasse (= Bonität).

In der Regel ist dem (Original/Ur)Flurbuch eine summarische Übersicht der Mutterrollenartikel der ein Artikelverzeichnis (= Eigentümerverzeichnis) vorgeheftet; seltener sind diese selbständig gebunden. Die summarische Übersicht bzw. das Artikelverzeichnis führt die Grundstückseigentümer einer Gemarkung nach der Reihenfolge der Artikelnummer der Mutterrolle auf.

Durch die Flurnummer (= Kartenblattnummer) und die Flurstücksnummer (= Parzellennummer) ist die Verzahnung sowohl mit den Katasterur- und -reinkarten als auch mit den Stückvermessungshandrissen und Einschätzungskupons gegeben. Bei der Benutzung letzterer ist zu beachten, dass - gegebenenfalls - die korrigierten Kartenblattnummern gelten.

In der Mutterrolle (= Liegenschaftsbuch) sind sämtliche Grundstücke, die ein Eigentümer in einer Gemarkung besitzt, unter einer fortlaufenden Artikelnummer aufgeführt (nach Eigennamen geordnetes Verzeichnis).

Die Gemarkungsakten enthalten die Schriftstücke, die die Aufnahme, Kartierung und Flächeninhaltsberechnung oder Grundstücke einer Gemarkung betreffen. Ferner beinhalten sie die Verhandlungen über die Einschätzung, über die Berichtigung (= Fortschreibung) der Grundsteueranlangen und über die Prüfung und Erledigung der Reklamationen, die gegen die Veranlagungsergebnisse eingelegt werden konnten.

Der Güterauszug weist die im Flurbuch unter dem Namen eines Eigentümers aufgeführten Grundstücke nach. Der Auszug wurde dem Eigentümer durch den Gemeindevorstand zur Anerkennung oder Reklamation der Veranlagungsergebnisse zugestellt. Geordnet sind die Güterauszüge nach der Artikelnummer der Mutterrolle.

Alphabetische Namensverzeichnisse weisen die in der Mutterrolle genannten Eigentümer nach.

Gebäudesteuerrollen sind Verzeichnisse der Gebäude sowie der zugehörigen Hofräume und Hausgärten einer Gemarkung nach laufender Nummer (nicht unbedingt identisch mit der Häusernummer!).
Weitere Angaben: Art der Besitzung (z.B. Kötnerstelle) oder Straße, Platz, Hausnummer, Grundbuchnummer, Eigentümer, Artikelnummer der Mutterrolle, Flur- und Flurstücksnummer, Flächeninhalt, Art der Gebäude, jährlicher Nutzwert, Jahressteuer.

Fortführungsrisse (= Feldbücher, Feldmanuale) beinhalten die bei örtlichen Fortführungsvermessungen und Grenzherstellungen ermittelten Maßzahlen und sonstige Angaben und dienen als Grundlage für die Berichtigung und Fortführung der Katasterkarte.

Abmarkungsniederschriften sind Protokolle, die über die Abmarkung von Grenzpunkten und über die Verhandlungen bei Abmarkungstermin geführt werden. Abmarkungen bedeutet die Festlegung der Grenzpunkte mit dauerhaften ober- und unterirdischen Grenzmalen, z. B. bei der Bildung von neuen Grundstücksgrenzen (Teilung).