Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel > Schulbehörden

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Beschreibung: Gliederung (Tektonik)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Schulbehörden

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners 

1. Schulaufsichtsbezirke im Land bzw. Verwaltungsbezirk Braunschweig

Anzahl und Zuschnitt der Schulaufsichtsbezirke im Lande bzw. Verwaltungsbezirk Braunschweig wechselten im 20. Jahrhundert sehr oft. Bis zum 1. Januar 1919 unterstand das Volksschulwesen der evangelisch-lutherischen Kirchenregierung, wobei um 1914 rund 230 Geistliche und Superintendenten in 6 (ihrerseits wieder in Spezialinspektionen unterteilten) Generalinspektionen (für die 6 Landkreise) die Aufsicht über Schulen und Lehrkräfte ausübten.

Anstelle der Superintendenten traten ab dem 1. April 1914 als seit langem geforderte Fachaufsicht sechs staatliche Bezirksschulinspektoren, wobei die Ortsgeistlichen als Schulverbandsvorsitzende die Lehrer beaufsichtigten. Die Bezirke waren: Braunschweig, Wolfenbüttel I, Wolfenbüttel II, Helmstedt, Seesen, Holzminden. Eine Neueinteilung fand am 1. Januar 1925 statt.

Diese Einrichtung endete durch das Gesetz vom 18. November 1918. Um 1923 existierten sechs zum Teil über die Landkreisgrenzen hinausgreifende von Kreisschulräten geleitete Schulaufsichtsbezirke für die Landgemeindeschulen. Im Jahre 1928 wird den staatlichen Schulräten die Schulaufsicht über alle Volks- und Mittelschulen der Städte und Landgemeinden übertragen und die Zahl der bisher sechs Schulaufsichtsbezirke auf 21 vermehrt. Bereits zum 1. Dezember 1930 wurde deren Zahl wieder auf zwölf herabgesetzt und ging bis ca. 1935 auf zehn zurück.

Im Zuge der Gebietsvereinigung im Salzgittergebiet fiel der Schulaufsichtsbezirk Holzminden 1941 an Preußen und der Schulaufsichtsbezirk Goslar an das Land Braunschweig. Nach dem Zusammenbruch 1945 wurde die Abgrenzung der Schulaufsichtsbezirke der politischen Einteilung des Landes Braunschweig angepasst. Im Jahre 1949 amtierten acht Kreisschulräte in den Städten Braunschweig und Goslar sowie in den Landkreisen Blankenburg (Braunlage), Braunschweig, Gandersheim, Goslar, Helmstedt und Wolfenbüttel.

Um 1956 gab es Schulräte in folgenden zwölf Bezirken:

Braunschweig I
Braunschweig II
Braunschweig III
Braunschweig-Land
Helmstedt I
Helmstedt II
Bad Gandersheim
Goslar
Salzgitter-Bad
Salzgitter-Lebenstedt
Wolfenbüttel I
Wolfenbüttel II

Um 1966 stieg die Anzahl der Schulaufsichtskreise auf 14 (hinzugekommen waren: Goslar II und Gandersheim II). Damals bestanden im Verwaltungsbezirk Braunschweig rund 390 Volksschulen und 28 Realschulen (um 1935: rund 15 Mittelschulen).

Zum 1. August 1975 wurden zusätzlich die Modell-Schulämter Staatliches Schulamt Braunschweig im Verwaltungsbezirk Braunschweig und Göttingen im späteren Regierungsbezirk Braunschweig eingerichtet. Sie waren jeweils zuständig für das Gebiet der Stadt Braunschweig und das der Stadt Göttingen und führten die Aufsicht über die allgemeinbildenden Gymnasien, berufsbildenden Schulen u. Gesamtschulen in den genannten Bezirken. Die Dienststellen der Schulräte, die ihren Sitz in den Gebieten der Modellämter hatten, wurden aufgelöst. Ihre Aufgaben wurden auf die beiden Modell-Schulämter übertragen (Beschluss v. 1. April 1975 - Nds. MBl. S. 547). Mit Wirkung vom 1. August 1980 gingen die Modell-Schulämter zusammen mit den Behörden der Schulräte und dem Sozialpsychologischen Beratungsdienst in den neu errichteten Schulaufsichtsämtern auf (Beschluss v. 8. Juli 1980 - Nds. MBl. S. 971).

Nach der Gebietsreform existierten im Regierungsbezirk Braunschweig 1979 zwei staatliche Schulämter in Braunschweig und Göttingen und 28 Schulräte (u.a. neu hinzugekommen: Gifhorn, Northeim, Osterode, Peine, Wolfsburg; ferner weitere Aufspaltungen der bestehenden Schulaufsichtskreise).

Stand: Dezember 1997


2. Schulaufsichtsämter in Niedersachsen

Mit Wirkung vom 1. August 1980 wurden die Bezirksregierungen obere Schulbehörde für Gymnasien, Gesamtschulen und berufsbildende Schulen und waren für bestimmte Aufgaben zuständig. Für die übrigen Schulen (Grund-, Haupt-, Real-, Sonderschulen und Orientierungsstufen sowie die Kooperative Gesamtschulen) wurden Schulaufsichtsämter als Fachaufsicht eingerichtet (Beschluss des Nds. Landesministeriums vom 8. Juli 1980, Nds. MBl S. 971; Runderlass des Kultusministers vom 8. Juli 1980, Nds. MBl. S. 982). In die Schulaufsichtsämter gingen die Behörden der Schulräte und der Schulpsychologische Beratungsdienst auf. Die Bezirke deckten sich mit den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Sie unterstanden der Dienst- und Fachaufsicht der Bezirksregierungen.

Im Regierungsbezirk Braunschweig wurden in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt folgende elf Schulaufsichtsämter für Grund-, Haupt-, Real-, Sonderschulen und Orientierungsstufen eingerichtet: Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg, Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Osterode, Peine, Wolfenbüttel (Nds. MBl. Nr. 38-39, 1980).

Die Aufgaben der Schulaufsichtsämter bestehen im wesentlichen darin, die Entwicklung des Schulwesens zu planen, zu gestalten und die Schulen und Schulträger zu beraten. Sie nehmen außerdem die Aufgaben der schulpsychologischen Beratung wahr. Die fachbezogenen Aufgaben der Schulaufsichtsämter in Niedersachsen lassen sich für die Zeit bis 1997 folgendermaßen skizzieren:

a) Aufsichts- und Beratungsfunktion in Bezug auf die Schulen: Schulbesuche, schulformspezifische Angelegenheiten, Führung von "Schulakten" für jede einzelne Schule,
b) Aufsichts- und Beratungsfunktion in bezug auf die Lehrer: Unterrichtsbesuche mit dienstlicher Beurteilung der Lehrer, Disziplinarrecht, Gesundheitsüberwachung usw., Führung der Personalnebenakten ("Spiegelakten"),
c) Aufsichts- und Beratungsfunktion in bezug auf die Schüler: Beschulung allgemein, Schulstufenübergänge, Schulbezirkszugehörigkeit, Überweisungen in Sonderschulen und andere Schultypen, Verfolgung grober Verstöße, Bearbeitung von Elternbeschwerden u.ä., gelegenlich Führung spezieller "Schülerakten",
d) Aus- und Fortbildungsangelegenheiten: Seminararbeit, Lehrerfortbildung, schulübergreifende Lehrinhalte (z.B. Suchtprävention),
e) regelmäßige statistische Erhebungen: Schulen, Personal, Unterrichtsversorgung usw.,
f) Schulentwicklungsplanung,
g) schulpsychologischer Beratungsdienst,
h) Interne Dienststellenverwaltung sowie Genehmigungs- und Haushaltsfunktionen: Reisekostenrechnungen für Schulwanderungen, Seminare usw.

1992 wurde den Bezirksregierungen auch die Aufsicht über die bei Kooperativen Gesamtschulen geführten Orientierungsstufen sowie die Schule im Landesbildungszentrum für Blinde und die Schulen in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte übertragen.

Eine neuerliche Schulverwaltungsreform beseitigte die untere Stufe der Schulaufsicht: Zum 1. Februar 1997 sind die Schulaufsichtsämter auf Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung vom 5. März 1996 als eigenständige Behörden aufgelöst und in die Bezirksregierungen integriert worden (Schulverwaltungsblatt, 4, 1996, S. 85). Die bisherigen Schulaufsichtsämter wurden zum Teil zu Außen- oder Nebenstellen der Bezirksregierung. Ein Teil der bisherigen Funktionen der Schulaufsichtsämter wurde auch in die Schulen selbst verlagert, sodaß die Kompetenzen des Schulleiters erweitert wurden.

Im Bereich der Bezirksregierung Braunschweig wurden die bisherigen Schulaufsichtsämter Braunschweig, Gifhorn, Goslar, Northeim, Wolfenbüttel und Wolfsburg aufgelöst und unter Verringerung des Personals als Außenstellen der Bezirksregierung an bestimmten Orten zusammengeführt. Die Schulaufsichtsämter Göttingen, Helmstedt, Osterode, Salzgitter und Peine wurden dagegen zu Außen- oder Nebenstellen der Bezirksregierung umgewandelt.

Stand: Februar 2002 (mit Ergänzungen von April/Dezember 1997 und Juni 2015)


3. Studienseminare

Zunehmend zeichnete sich ab, daß die in Niedersachsen bis in die sechziger Jahre hinein praktizierte Ausbildung der den Schulen zugewiesenen jungen Lehrerinnen und Lehrer in einer zweiten Ausbildungsphase in Form von Arbeitsgemeinschaften nicht mehr den Ansprüchen an eine zukunftsorientierte Lehrerausbildung genügte. Vorübergehend getroffenen Zwischenlösungen zur Lehrerausbildung brachten allerdings noch keine durchgreifende Veränderung.

Eine Verbesserung dieser Situation wurde in Niedersachsen erst mit der Einführung des Vorbereitungsdienstes auch für die Lehrämter an Grund- und Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen zum 1. Februar 1977 in Anlehnung an den bereits 1962 neu geregelten Vorbereitungsdienst für das Lehramt an höheren Schulen erreicht. Damit wurde die vorerst letzte einschneidende Veränderung der Lehrerausbildung eingeleitet, die in ihrer Grundstruktur noch heute gilt.

Als auffälliges "äußeres" Merkmal ist dabei die Einrichtung von Ausbildungsseminaren (heutiger Name: Studienseminare) anzusehen, die als selbständige Dienststellen über eigene Räumlichkeiten verfügen. Ein derartiges Ausbildungsseminar unterstand der ehemaligen Bezirksregierung (heute: Landesschulbehörde) und wird von zwei hauptamtlichen Ausbildern, dem Seminarrektor und dem Seminarkonrektor, geleitet.

Stand: April 2010

Bearbeiter 

Christina Hillmann-Apmann (April 1997)

Dr. Dieter Lent (Dezember 1997)

Dr. Kerstin Rahn (2002)

Stefan Luttmer (2010)

Dr. Christian Helbich (2015)