Nds. Landesarchiv, Abt. Wolfenbüttel > Bergverwaltung

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Beschreibung: Gliederung (Tektonik)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Bergverwaltung

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners 

Bergämter waren untere Landesbehörden, die eine direkte Aufsicht des Bergbaus ausübten. Als örtliche Bergbehörden waren sie nach Artikel 30 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Teil der Verwaltungen der einzelnen Bundesländer. Als solche unterstanden sie einem Oberbergamt und einem Fachminister als oberste Aufsichts- und Beschwerdestelle. In ihre Zuständigkeit fielen die Sicherstellung der Rohstoffversorgung, der Schutz der Lagerstätten, die Erteilung von Bergbauberechtigungen, die Zulassung von Betriebsplänen für die Errichtung, die Führung und Einstellung von Aufsuchungs-, Gewinnungs- und Aufbereitungsbetrieben sowie die Aufsicht über den Bergbau (Die Bundesrepublik Deutschland Staatshandbuch: Niedersachsen 2002, S. 107).

In Niedersachsen existierten nach dem Zweiten Weltkrieg zunächst sechs Bergämter: Celle, Hannover, Goslar und ab 1951 Hildesheim, Meppen und Wolfenbüttel, die aus älteren Bergämtern hervorgingen. Sie unterstanden dem Oberbergamt und späteren Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld sowie in oberster Instanz dem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.

In der Folgezeit wurden die Bergämter Wolfenbüttel (1971), Hildesheim (1969) und Hannover (1995) aufgelöst und die Zuständigkeitsgebiete auf die verbliebenen Bergämter verteilt.

Ende 2001 fand eine Neuordnung der Bergverwaltung statt, in deren Zuge das Oberbergamt Clausthal-Zellerfeld und die verbliebenen Bergämtern Celle, Goslar und Meppen zu einem Landesbergamt zusammengefasst wurden. Dieses nahm unter Beibehaltung der Zuständigkeit für Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen seine Tätigkeit zum 1. Januar 2002 auf.

Rechtliche Grundlage für die Bergaufsicht war das am 10. März 1978 verkündete Allgemeine Berggesetz für das Land Niedersachsen, das das dortige Bergrecht zusammenfasste. Seit dem 1. Januar 1982 basiert die niedersächsische Bergaufsicht auf dem Bundesberggesetz vom 13. August 1980.

Stand: 27. Juli 2015

Bearbeiter 

Regina Schleuning (2015)