Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover > Schulaufsichtsämter

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Beschreibung: Gliederung (Tektonik)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Schulaufsichtsämter

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners 

Mit Wirkung vom 1. August 1980 wurden die Bezirksregierungen obere Schulbehörde für Gymnasien, Gesamtschulen und berufsbildende Schulen und waren für bestimmte andere Aufgaben zuständig. Für die übrigen Schulen (Grund-, Haupt-, Real-, Sonderschulen und Orientierungsstufen sowie die Kooperative Gesamtschulen) wurden Schulaufsichtsämter eingerichtet (Beschluss des Nds. Landesministeriums vom 8. Juli 1980, Nds. MBl S. 971; Runderlass des Kultusministers vom 8. Juli 1980, Nds. MBl. S. 982). In die Schulaufsichtsämter gingen die Behörden der Schulräte und der Schulpsychologische Beratungsdienst auf. Die Bezirke deckten sich mit den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Sie unterstanden der Dienst- und Fachaufsicht der Bezirksregierungen.

1992 wurde den Bezirksregierungen auch die Aufsicht über die bei Kooperativen Gesamtschulen geführten Orientierungsstufen sowie die Schule im Landesbildungszentrum für Blinde und die Schulen in den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte übertragen.

Eine neuerliche Schulverwaltungsreform beseitigte die untere Stufe der Schulaufsicht: Zum 1. Februar 1997 sind die Schulaufsichtsämter auf Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung vom 5. März 1996 als eigenständige Behörden aufgelöst und in die Bezirksregierungen integriert worden (Schulverwaltungsblatt, 4, 1996, S. 85). Die bisherigen Schulaufsichtsämter wurden zum Teil zu Außen- oder Nebenstellen der Bezirksregierung.

Stand: Februar 2002 (ergänzt Juni 2015)

Bearbeiter 

Dr. Kerstin Rahn (2002)

Dr. Christian Helbich (2015)

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Hann. 83c (Kreisschulinspektion/Schulräte)
Nds. 120 + Ortsname (Bezirksregierungen)