Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover > Polizei

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Beschreibung: Gliederung (Tektonik)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Polizei

Beschreibung 

GLIEDERUNG
1. Geschichte der Polizei Niedersachsen in Grundzügen
1.1. Entstehung
1.2. Weitere Entwicklung
2. Geschichte, Organisation und Aufgaben einzelner Polizeibehörden
2.1. Zentrale Einrichtungen mit landesweiter Zuständigkeit (oberste und obere Landesbehörden)
2.1.1. Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz/ Landespolizeipräsidium
2.1.2. Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen/ Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen
2.1.3. Landeskriminalpolizeiamt Niedersachsen/ Landeskriminalamt Niedersachsen
2.1.4. Landespolizeischule Niedersachsen/ Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen/ Polizeiakademie Niedersachsen
2.1.5. Polizeiausbildungsstelle für Technik und Verkehr Niedersachsen
2.2. Regionale Polizeieinrichtungen (mittlere Landesbehörden)
2.2.1. Polizeidienststellen der Regierungs- und Verwaltungspräsidenten bzw. Bezirksregierungen
2.2.2. Polizeidirektionen
2.3. Weitere Polizeisparten und -einrichtungen
2.3.1. Nachrichtenpolizei Niedersachsen
2.3.2. Wasserschutzpolizei
2.3.3. Polizeiplanungs- und -führungsstab Niedersachsen
2.3.4. Polizeibeschaffungsstelle/ Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen
2.3.5. Reiter- und Diensthundeführerstaffel
2.3.6. Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners 

1. Geschichte der Polizei Niedersachsen in Grundzügen

1.1. Entstehung

Nach Ende des Zweiten Weltkriegs löste die britische Militärregierung, welche die Oberaufsicht über die Polizei übernommen hatte, die Polizeieinrichtungen aus der nationalsozialistischen Zeit in ihrer Besatzungszone (im Gebiet des späteren Niedersachsen: die Länder Braunschweig, Oldenburg und Schaumburg-Lippe sowie die preußische Provinz Hannover) auf. Um die öffentliche Sicherheit wegen der teils chaotischen Nachkriegsverhältnisse (u.a. ausufernde Kriminalität z.B. durch umherziehende Banden, Plünderungen, Schwarzmarktgeschäfte, Bewältigung der Flüchtlingsströme) wiederherzustellen, musste die Polizei neu geordnet werden. Die (nichtveröffentlichte) Instruktion über die Reorganisation des deutschen Polizeisystems in der britischen Zone vom 25. September 1945 sah die Entwaffnung und Entmilitarisierung der deutschen Polizei, die Einrichtung von städtischen Polizeibehörden in Städten mit über 100.000 Einwohnern und von Bezirkspolizeibehörden in den Regierungsbezirken sowie die Dezentralisierung der Polizei vor.

Die von den Briten geschaffene Einheitspolizei wies in den ersten Jahren eine vom Besatzungsrecht und dem britischen Vorbild geprägte, im Wesentlichen dezentralisierte und kommunale Struktur auf. Ziel war es, die Polizei der Befehlsgewalt des Staates auf allen Ebenen zu entziehen und zu verhindern, dass die Polizei wie in der NS-Zeit militärischen Charakter annehmen konnte. Der politisch belasteten Kriminalpolizei wurde daher auch ihre Sonderrolle entzogen, sie war nunmehr gemäß der "Fachlichen Anweisung zur Reorganisation der deutschen Kriminalpolizei in der britischen Zone" bis 1952 lediglich ein untergeordneter Teil der Gesamtpolizei. Daneben wurden der neuen deutschen Polizei die früheren verwaltungspolizeilichen Aufgaben und die strafrichtrichterliche Kompetenz entzogen. Die Ordnungsverwaltung (Gewerbe- und Wegepolizei, Gesundheits- und Lebensmittelpolizei sowie Baupolizei), das Pass- und Meldewesen, das Vereins- und Versammlungsrecht sowie das Waffenrecht wurde den kommunalen Körperschaften übertragen.

Trotz der von der Militärregierung forcierten Dezentralisierung der Polizei erkannten die Briten die Notwendigkeit, überregionale Polizeieinrichtungen zur Bekämpfung der schweren Kriminalität zu schaffen. Hierfür wurde als zentrale Einrichtung innerhalb der britischen Zone das "Zonal Bureau" (Kriminalpolizeiamt für die Britische Zone) in Hamburg geschaffen. Für den Bereich des späteren Niedersachsen wurde Anfang 1946 ein Ableger eingerichtet, das "Regional Records Bureau" (Kriminalpolizeizentrale) in Hannover, die Vorläuferbehörde des späteren Landeskriminalamts Niedersachsen (siehe hierzu ausführlicher 2.1.3. und das Vorwort zum Bestand Nds. 147).

Für die Polizeiausbildung wurde auf britische Weisung hin im September 1945 eine regionale Polizeischule eingerichtet, die ihren Sitz zunächst in einer Kaserne am Welfenplatz in Hannover hatte. Aufgrund des hohen Bedarfs erhielten zunächst Schutzpolizeibeamte eine kurze Ausbildung, ab Frühjahr 1946 auch Kriminalpolizeibeamte. Im Mai 1946 wurde die Schule zusammen mit den anderen örtlichen Polizeischulen der Regierungs- bzw. Verwaltungsbezirke nach Hann. Münden in die frühere Gneisenau-Kaserne verlegt (ausführlicher zur weiteren Geschichte siehe 2.1.4. und das Vorwort zum Bestand Nds. 140).

Mit dem Übergangsgesetz zur Übernahme der Polizeigewalt auf deutsche Träger gemäß Verordnung Nr. 57 der Militärregierung vom 23. April 1947 (Nds. GVBl. 6/1947, S. 58) wurde die Polizei im Land Niedersachsen von der britischen Militärregierung an das nds. Innenministerium als oberste Aufsichtsbehörde übergeben. An der kommunalen Struktur mit einzelnen Polizeiämtern änderte sich zunächst nichts. Die einzelnen Polizeiämter wurden von einem Chef der Polizei geleitet. Dieser war den aus Vertretern der jeweiligen Kommunalverwaltungen zusammengesetzten Polizeiausschüssen rechenschaftspflichtig, welchen die Trägerschaft und Kontrolle der Polizei oblag. Somit waren die Zuständigkeiten nach britischer Polizeitradition auf drei verschiedene und voneinander unabhängige Stellen verteilt.


1.2. Weitere Entwicklung

Am 1. April 1951 trat das Nds. Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG; Nds. GVBl. 1951, S. 79) als Polizeigesetz in Kraft. Damit wurde eine einheitliche Landespolizei geschaffen, die zentral dem nds. Innenministerium unterstand. Die Polizeibehörden erhielten nach § 2 Abs. 2 SOG einen festgelegten räumlichen Zuständigkeitsbereich, innerhalb dessen sie zur Gefahrenabwehr tätig werden durften. Nach § 52 SOG waren folgende Behörden Polizeibehörden:

- die Regierungs- bzw. Verwaltungspräsidenten (Übernahme leitender Polizeiaufgaben in ihren Zuständigkeitsbereichen als mittlere Landesbehörden in unmittelbarer Unterstellung zum nds. Innenministerium), siehe 2.2.1.;
- die Polizeidirektionen Hannover und Braunschweig (vorher: Stadtkreispolizeien), siehe 2.2.2.;
- das Landeskriminalpolizeiamt (obere Landesbehörde), siehe 2.1.3.;
- das Wasserschutzpolizeiamt, siehe 2.3.2.

Hinsichtlich der Aufgaben wurden die beiden Sparten Schutzpolizei (mit Wasserschutzpolizei und Bereitschaftspolizei) und Kriminalpolizei (zivile Polizei, mit der Weiblichen Kriminalpolizei) unterschieden, hinzu kam 1952 die Nachrichtenpolizei Niedersachsen (siehe 2.3.1.). Bis zur Polizeireform 1994 blieb die im Erlass des Innenministeriums vom 28. April 1952 (Nds. MBl. 1952, S. 249) festgelegte Aufgabenverteilung zwischen Schutzpolizei, Kriminalpolizei und Nachrichtenpolizei im Wesentlichen gleich:

a) Schutzpolizei
- für verkehrspolizeiliche Aufgaben,
- Bearbeitung der leichten Kriminalität,
- Tatortsicherung bei schweren Straftaten;

b) Kriminalpolizei
- Bearbeitung von schweren und die öffentliche Sicherheit beeinträchtigenden Straftaten,
- Verfolgung von Delikten von Berufsverbrechern,
- Bearbeitung von Delikten von Minderjährigen durch die Weibliche Kriminalpolizei (bis 1974);

c) Nachrichtenpolizei
- Ermittlungen bei Staatsschutzdelikten und bei politisch motivierter Kriminalität,
- Gefahrenabwehr mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen.

Eine erste größere Polizeireform erfolgte anlässlich der seit Anfang der 1960er Jahre drastisch angestiegenen Kriminalität zum 1. Juli 1974. Die Reform wurde von einer Kommission im Auftrag des Innenministeriums erarbeitet und beinhaltete u.a. folgende Umorganisierungen und Neuerungen:

- Einführung von "Rund um die Uhr"-Lagediensten der Polizei bei den regionalen Regierungs- bzw. Verwaltungspräsidenten (ab 1978 Bezirksregierungen) und im Landeskriminalpolizeiamt (ab 1981 Landeskriminalamt Niedersachsen);
- Einrichtung von örtlichen Kriminaldauerdiensten;
- Räumliche Anpassung der polizeilichen Zuständigkeit an die neuen Verwaltungsgrenzen durch die begonnene Gebiets- und Verwaltungsreform;
- Integration der Nachrichtenpolizei und der Weiblichen Kriminalpolizei in die Kriminalpolizei (Bearbeitung von Fällen der politisch motivierte Kriminalität nun bei den landesweit neu entstandenen Kriminalpolizeiinspektionen);
- Bildung von Fahndungskommandos.

Eine nächste Reform erfuhr die nds. Polizei, als die Sparten Schutz- und Kriminalpolizei zum 1. Oktober 1994 zusammengeführt wurden. Ziel des 1990 angestoßenen Prozesses war es, die Kompetenzen der Basisdienststellen erheblich zu stärken. Sämtliche polizeiliche Aufgaben sollten nun grundsätzlich vor Ort/ortsnah von den Polizeikommissariaten wahrgenommen werden.

Eine weitere Umorganisierung der Polizeistrukturen erfolgte mit Beschluss der Landesregierung vom 12. Oktober 2004 zum 1. November 2004 (Nds. MBl. 37/2004, S. 702) im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen als mittlere Verwaltungsebene, als die dort organisatorisch angeschlossenen Polizeibehörden herausgelöst wurden. Damals entstanden die heutigen Polizeidirektionen (PD) in der Fläche als mittlere, direkt dem Innenministerium unterstellte Polizeibehörden. Zur Gewährleistung einer flächendeckenden Polizeipräsenz wurden für jede PD Polizeiinspektionen mit Polizeikommissariaten, Autobahnpolizeikommissariaten und Polizeistationen eingerichtet. Darüber hinaus erhielt jede PD eine Zentrale Kriminalinspektion. Weiterhin wurden für die Wahrnehmung zentraler polizeilicher Aufgaben als neue Behörden das Landespolizeipräsidium (siehe 2.1.1.) und die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (siehe 2.1.2.) geschaffen, letztere als Zusammenschluss mehrerer landesweit agierender Polizeieinheiten.

Seither gliedert sich die nds. Polizei in folgende Ebenen:

- Oberste Landesbehörde: Innenministerium mit Landespolizeipräsidium
- Obere Landesbehörden: Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, Landeskriminalamt Niedersachsen, Polizeiakademie Niedersachsen
- Mittlere Landesbehörden: Polizeidirektionen
- Untere Landesbehörden: die den oberen und mittleren Landesbehörden nachgeordneten Behörden


2. Geschichte, Organisation und Aufgaben einzelner Polizeibehörden

2.1. Zentrale Einrichtungen mit landesweiter Zuständigkeit (oberste und obere Landesbehörden)

2.1.1. Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz/ Landespolizeipräsidium

Im Zuge der Polizeireform und der Auflösung der Bezirksregierungen 2004 wurde ein Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPPBK), das heutige Landespolizeipräsidium (LPP), als eine Abteilung im nds. Innenministerium eingerichtet. Das von einem Landespolizeipräsidenten geleitete LPPBK/LPP ist die oberste Führungsstelle der Polizei und steuert die Polizeiorganisation, ihr Personal, ihren Haushalt sowie ihre Technik. Es übt die Dienstaufsicht sowie grundsätzlich auch die Fachaufsicht über die nachgeordneten Polizeibehörden (Polizeidirektionen, Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen, Landeskriminalamt Niedersachsen und Polizeiakademie Niedersachsen) aus. Das LPP besteht derzeit aus sechs Referaten:

- Ref. 21: Strategie, Präsidialbüro, Organisation, EU-Angelegenheiten / Internationale polizeiliche Zusammenarbeit
- Ref. 22: Recht
- Ref. 23: Kriminalitätsbekämpfung
- Ref. 24: Einsatz und Verkehr
- Ref. 25: Personal
- Ref. 26: Technik und Finanzen

2.1.2. Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen/ Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen

Die Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen (LBPN) wurde durch Erlass des Innenministeriums am 4. August 1951 mit dem Auftrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Land, der Erfüllung von Pflichten gegenüber dem Bund nach Art. 91 GG sowie der Ausbildung des Nachwuchses für den Polizeivollzugsdienst des Landes eingerichtet. Sie war Teil der Schutzpolizei des Landes und als Polizeieinrichtung dem Innenministerium in Fragen der Dienst- und Fachaufsicht direkt unterstellt. Mit der Umstrukturierung der Polizei 2004 sind die LBPN und das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen (siehe 2.3.4.) als selbstständige Polizeieinrichtungen aufgelöst und der neu errichteten Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD NI) eingegliedert worden. Diese ist heute die Polizeibehörde für Zentrale Aufgaben im Bundesland und untersteht direkt dem Landespolizeipräsidium als Abteilung im Innenministerium.

Eine ausführliche Geschichte der Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen bzw. Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen findet sich im Vorwort zum Bestand Nds. 138.

2.1.3. Landeskriminalpolizeiamt Niedersachsen/ Landeskriminalamt Niedersachsen

Das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) geht auf die Anfang 1946 in Hannover eingerichtete Kriminalpolizei-Zentrale Region Hannover als eines von vier regionalen Zentralämtern des Kriminalpolizeiamts für die Britische Zone in Hamburg zurück. Im Februar 1947 wurde dieses als Landeskriminalpolizeiamt Niedersachsen (LKPA Nds.) dem nds. Innenministerium unterstellt. Seit 1951 war das LKPA Nds. gegenüber den anderen Polizeibehörden weisungsbefugt und erhielt als Landeszentralbehörde für die Verbrechensbekämpfung Aufgaben der zentralen Verbrechensverfolgung und -abwehr in einzelnen Bereichen, der Verfolgung von Straftaten, deren Bedeutung über den Zuständigkeitsbereich einer Polizeibehörde hinausging, der Steuerung der kriminalpolizeilichen Verfolgung von Straftaten, der allgemeinen fachlichen Lenkung der Tätigkeit der zu den anderen Polizeibehörden gehörigen Kriminalpolizei sowie die Förderung der kriminalpolizeilichen Ausbildung. 1981 wurde die Behörde in Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA NI) umbenannt.

Eine ausführliche Geschichte des Landeskriminalamts Niedersachsen und seiner Vorgänger findet sich im Vorwort zum Bestand Nds. 147.

2.1.4. Landespolizeischule Niedersachsen/ Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen/ Polizeiakademie Niedersachsen

Im September 1945 wurde als Ausbildungsstätte für die Polizei in der Provinz Hannover eine "Schule der Ordnungspolizei-Region Hannover" in Hannover eingerichtet, die im Mai 1946 nach Hann. Münden verlegt wurde. Wenig später wurden die bei den Regierungsbezirken gebildeten Polizeischulen (Aurich, Bad Salzdetfurth, Bramsche, Eldagsen, Neuhaus, Oldenburg, Querum und Steinhorst) aufgelöst und damit die Polizeiausbildung in Niedersachsen in Hann. Münden zentralisiert. Seit dem 1. Januar 1947 trug die direkt dem Innenministerium unterstellte Einrichtung die Bezeichnung "Polizeischule des Landes Niedersachsen", 1951 wurde sie in Landespolizeischule Niedersachsen (LPSN) umbenannt. In Hann. Münden fand die Ausbildung für den mittleren Dienst statt, während der gehobene Dienst an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) in Hildesheim ausgebildet wurde. 1997 wurde die LPSN aufgelöst und an ihrer Stelle das Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen (BIP NI) als zentraler Fortbildungsträger der nds. Polizei gegründet, während die FHVR die gesamte Ausbildung übernahm. Zum 1. Oktober 2007 wurden das BIP NI und die FHVR - Fakultät Polizei - aufgelöst und zur Polizeiakademie Niedersachsen als Aus- und Fortbildungseinrichtung mit dem neuen Hauptsitz Nienburg zusammengeschlossen.

Eine ausführliche Geschichte der Polizeiakademie Niedersachsen und ihrer Vorgänger findet sich im Vorwort zum Bestand Nds. 140.

2.1.5. Polizeiausbildungsstelle für Technik und Verkehr Niedersachsen

Mit Runderlass des Innenministeriums vom 25. Oktober 1962 wurde die Polizeiausbildungsstelle für Technik und Verkehr Niedersachsen (PATVN) in Hannover als polizeiliche Einrichtung des Landes geschaffen. Die Dienstaufsicht oblag dem Regierungspräsidenten bzw. der Bezirksregierung Hannover, die Fachaufsicht dem Innenministerium.

Die PATVN hatte zeitweise folgende Aufgaben:

- Entwicklung, Erprobung, Instandhaltung, Instandsetzung und Verwaltung der Einsatztechnik
- Fernmeldeeinsatz und -betrieb sowie zentrale Informations- und Kommunikationstechnik
- Polizeidiensthundeausbildung (in Hildesheim)
- Fahrerlaubniswesen und Kfz-Sachverständigenwesen
- zentrale Aufgaben für die Verkehrssicherheitsarbeit
- Mitwirkung bei der zentralen Beschaffung von Fahrzeugen, Waffen und anderen technischen Geräten.

In der Einrichtung wurden auch Polizeibeamte anderer Bundesländer sowie des Bundesgrenzschutzes ausgebildet. Die PATVN wurde 1997 aufgelöst, ihre Aufgaben gingen auf die im Erlass des Innenministeriums vom 29. April 1997 (Nds. MBl. 1997, S. 895) neugegründeten Behörden Bildungsinstitut der Polizei (siehe 2.1.4.) und Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen (siehe 2.3.4.) über.


2.2. Regionale Polizeieinrichtungen (mittlere Landesbehörden)

2.2.1. Polizeidienststellen der Regierungs- und Verwaltungspräsidenten bzw. Bezirksregierungen

Bis zur Reform 2004 gliederte sich die den Bezirksregierungen (vor 1978: den Regierungs- und Verwaltungspräsidenten) zugeordneten polizeilichen Behörden in folgende Sparten und Polizeidienststellen:

- Schutzpolizei mit Polizeiinspektionen bzw. seit 1978 Schutzpolizeiinspektionen (nachgeordnet: Polizeiabschnitte (bis Mitte der 1980er Jahre), später Polizeikommissariate, -autobahnkommissariate und -stationen) sowie mit Verkehrspolizeiinspektionen (nachgeordnet: Verkehrspolizeistaffeln und Polizeihubschrauberstaffel)
- Kriminalpolizei mit Kriminalpolizeiinspektionen sowie nachgeordnet Kriminalpolizeikommissariaten
- Wasserschutzpolizei mit Wasserschutzabschnitten, -inspektionen bzw. -kommissariaten (erst seit 1974 und nur beim Verwaltungspräsidenten Oldenburg bzw. der Bezirksregierung Weser-Ems; siehe hierzu unten 2.3.2.)

Die (Schutz-)Polizeiinspektionen führten die Aufsicht über die ihnen nachgeordneten Polizeikommissariate und Polizeiautobahnkommissariate. Sie koordinierten die polizeilichen Aufgaben in ihren Dienstbezirken, die grundsätzlich den Gebieten der Landkreise bzw. kreisfreien Städte entsprachen. Ihnen oblagen Aufgaben des Zentralen Kriminaldienstes mit der Zuständigkeit für die spezialisierte Kriminalitätsverhütung und Kriminalitätsverfolgung im Amtsbezirk. Einige weitere Aufgaben und Funktionen wurden darüber hinaus bezirksübergreifend auch bestimmten Polizeiinspektionen zugewiesen.

Die Polizeikommissariate und Polizeiautobahnkommissariate waren für folgende ihnen übertragenen Aufgaben in ihren Amtsbezirken zuständig:

- Einsatz- und Streifendienst (ESD) mit Gefahrenermittlung und -abwehr, Mitwirkung bei Kriminalitätsverhütung und -verfolgung, Verkehrsüberwachung und -unfallaufnahme, Objektschutz sowie Amts- und Vollzugshilfe und z.T. Anzeigenaufnahme
- Kriminal- und Ermittlungsdienst (KED) mit Anzeigenaufnahme, Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie Kontaktbereichsdienst.

2.2.2. Polizeidirektionen

Im Zuge des Wiederaufbaus der Polizei nach Ende des Zweiten Weltkriegs durch die britische Militärregierung wurden in Niedersachsen die bisherigen Polizeidirektionen aufgelöst. Zur Bekämpfung der in den Großstädten höheren Kriminalitätsrate wurden in den Städten Hannover und Braunschweig Stadtkreispolizeien nach dem Vorbild der Polizeidirektionen geschaffen. Geleitet wurden diese von einem "Chef der Polizei" und unterstanden zunächst kurzzeitig den Oberbürgermeistern beider Städte, dann direkt der britischen Militärregierung und ab 1947 den aus braunschweigischen bzw. hannoverschen Ratsherren bestehenden Polizeiausschüssen. In den ersten Jahren gliederten sich die Stadtkreispolizeien in die Sparten Uniformierte Polizei, Kriminalpolizei und Wirtschaftsverwaltung und setzten sich aus folgenden Einheiten zusammen:

- Verkehrspolizei und Motorisierte Verkehrspolizei,
- Kraftfahrstaffel,
- Nachrichtenstaffel,
- Politische Abteilung,
- Überfallkommando,
- Kriminalpolizeiämter,
- Weibliche Kriminalpolizei.

Mit dem Runderlass vom 29. März 1951 wurden die Stadtkreispolizeien in Polizeidirektionen (PD) umbenannt. Geleitet wurden diese von einem Polizeipräsidenten und waren dem Land Niedersachsen in Gestalt des Regierungspräsidenten von Hannover bzw. des Verwaltungspräsidenten von Braunschweig nachgeordnet. Durch einen Runderlass vom 17. Dezember 1952 wurden auch in Osnabrück (Regierungspräsident Osnabrück) sowie in Oldenburg und Wilhelmshaven (Verwaltungspräsident Oldenburg) PD eingerichtet, die aber bereits 1955 wieder aufgelöst wurden.

Durch die Verordnung zur Übertragung von Verwaltungsaufgaben der Gefahrenabwehr auf die Polizeidirektionen vom 28. Januar 1953 (Nds. GVBl. 3/1953, S. 10, ergänzt durch Verordnung vom 24. August 1955) wurde den PD in Niedersachsen zum 1. März 1953 die Verantwortung für das Versammlungs-, Sprengstoff-, Waffen- und Munitionswesen sowie für Angelegenheiten des Verkehrs mit feuergefährlichen Gegenständen zugewiesen. Diese Zuständigkeit wurde durch Verordnung vom 21. Mai 1962 mit Wirkung vom 1. Juni 1962 aufgehoben (Nds. GVBl. 11/1962, S. 49).

Gemäß dem Organisationserlass des Innenministeriums vom 10. April 1953 gliederten sich die PD in folgende Abteilungen:

- Verwaltungspolizei
- Schutzpolizei mit Polizeiinspektionen und -revieren
- Kriminalpolizei mit Landeskriminalpolizeistelle, Kriminalinspektionen und Fachkommissariaten sowie Jugendschutzdienststellen
- Nachrichtenpolizei
- Polizeiärztlicher Dienst

Schon Mitte der 1950er Jahre begann insbesondere bei der Schutzpolizei bedingt durch die zunehmende Motorisierung und bessere technische Ausstattung der Polizei eine Reduktion in der Personalstärke und der Zahl der Polizeireviere. Weitergehende organisatorische Änderungen brachte die Polizeireform von 1974 mit sich, wonach sich die PD nun in folgende Abteilungen gliederten:

- Verwaltungspolizei,
- Schutzpolizei mit Schutzpolizeiinspektionen (seit 1978), Polizeirevieren und Polizeiaußenstellen,
- Kriminalpolizei mit Kriminalfachinspektionen und (in Hannover) Kriminalkommissariaten,
- Polizeisanitätsdienst.

Mit der Polizeireform 1994 wurde die organisatorische Trennung der Abteilungen Schutzpolizei und Kriminalpolizei aufgehoben; anstelle der Kriminalpolizei traten die Dienststellen "Zentrale Kriminalitätsdienste". Die PD bestanden nun aus den Abteilungen Gefahrenabwehr/Strafverfolgung, Verwaltung und Öffentlichkeitsarbeit, wobei letztere später in ein direkt dem Polizeipräsidenten unterstelltes Dezernat umgewandelt wurde. Den PD zugeordnet waren als Dienststellen seitdem bzw. zeitweise:

- Polizeikommissariate und -stationen (Braunschweig) bzw. Polizeiinspektionen, -kommissariate und -stationen (Hannover),
- Zentrale Kriminaldienste (z.T. mit Kriminaldauerdienst und Kriminalfachinspektionen),
- Zentrale Verkehrsdienste (ZVD),
- Reiter- und Diensthundeführerstaffel (RuHSt bzw. RuH),
- Spezialeinsatzkommando (SEK; nur Hannover),
- Mobiles Einsatzkommando (MEK; nur Hannover),
- Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (ab 1997, nur Hannover),
- Zivilstreifendienst (nur Braunschweig).

Im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen als mittlere Verwaltungsebene erfolgte zum 1. November 2004 eine Umorganisation der Polizeistrukturen. Dadurch entstanden die heutigen, dem Innenministerium direkt nachgeordneten PD in der Fläche, nämlich die PD in Braunschweig, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück mit insgesamt 33 angeschlossenen Polizeiinspektionen, sechs Zentralen Kriminalinspektionen sowie weiteren nachgeordneten Polizeibehörden.

Die PD nehmen heute in ihrem jeweiligen Bezirk alle polizeilichen Aufgaben wahr, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Landeskriminalamts oder der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen liegen. Der organisatorische Aufbau der PD ist identisch. Jede wird von einem Polizeipräsidenten geleitet, dem das Querschnittsdezernat 01 (Zentrale Aufgaben) direkt untersteht. Im Übrigen gliedert sich die Behörde in zwei Abteilungen mit vier bzw. drei (seit 2021 zwei) Dezernaten:

Abt. 1: Polizeilicher Aufgabenvollzug, Personal, Technik
Dez. 11: Kriminalitätsbekämpfung
Dez. 12: Einsatz und Verkehr
Dez. 13: Personal
Dez. 14: Führungs- und Einsatzmittel

Abt. 2: Wirtschaftsverwaltung, Recht, (bis 2020: Bevölkerungsschutz)
Dez. 21: Wirtschaftsverwaltung
Dez. 22: Recht
Dez. 23: Brandschutz, Katastrophenschutz, Verteidigung (zum 01.01.2021 hier herausgelöst und dem neu errichteten Nds. Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) eingegliedert)

Die Aufgaben der Dezernate des PD ergeben sich grundsätzlich aus dem Mustergeschäftsverteilungsplan. Dieser ist in seiner derzeit letzten Fassung als Anlage 5 im Organisationsrunderlass für die Polizei Niedersachsen vom 03.03.2021 enthalten (Nds. MBl. 12/2021 S. 546-576, hier S. 559-562).

Die in den PD eingerichteten Polizeiinspektionen führen die Dienst- und Fachaufsicht über die ihnen zugeordneten Polizeikommissariate bzw. Polizeistationen und erledigen selbständig und in der Regel abschließend in ihrem jeweiligen Amtsbezirk folgende polizeiliche Aufgaben:

- Prävention
- Gefahrenabwehr
- Strafverfolgung
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Verwaltungs- und technische Aufgaben


2.3. Weitere Polizeisparten und -einrichtungen

2.3.1. Nachrichtenpolizei Niedersachsen

Die Nachrichtenpolizei Niedersachsen wurde mit dem Runderlass vom 12. März 1952 (Nds. Pol N Bl., S. 183) als dritte Sparte der nds. Polizei für Staatsschutzdelikte und politisch motivierte Kriminalität eingerichtet. Inhaltlich knüpfte ihre Gründung an den Polizeibrief der alliierten Militärgouverneure von 1949 zur Überwachung umstürzlerischer Tätigkeiten an. Davor waren der Polizei nach dem Zweiten Weltkrieg politisch-polizeiliche Aufgaben in der Britischen Besatzungszone von der britischen Militärregierung strikt verboten worden.

Nachrichtenstellen als unterste Organisationsebene der Nachrichtenpolizei gab es bei jedem Polizeiabschnitt in den Regierungs- und Verwaltungsbezirken sowie bei den Polizeidirektionen Hannover und Braunschweig. Zusätzlich existierten Nachrichtenaußenstellen in kleinen Städten und die Nachrichtennebenstellen in einem noch engeren örtlichen Zuständigkeitsbereich im Zonenrandgebiet (z.B. in Bad Sachsa und in Braunlage wegen der Nähe zur innerdeutschen Grenze). Ursprünglich bestanden 76 Dienststellen der Nachrichtenpolizei, allerdings kam es im Laufe der Zeit zu einer Konzentrierung und Verringerung der Organisationseinheiten. 1954 bekam die Nachrichtenpolizei eine Zentralstelle, welche als Abteilung D –Staatsschutz– an das Landeskriminalpolizeiamt Niedersachsen in Hannover angegliedert wurde.

Die Nachrichtenstellen befassten sich mit erkennungsdienstlichen, der Strafverfolgung dienenden Aufgaben, insbesondere Staatsschutzdelikten und der politisch motivierten Kriminalität (in Fällen von Hoch- und Landesverrat sowie der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates) sowie der Gefahrenabwehr. Die Nachrichtenstellen waren auch zuständig für die Beobachtung u.a. von:

- verfassungsfeindlichen Organisationen und Bestrebungen
- politischen Vereinen und Versammlungen
- politischen Druckerzeugnissen und Veröffentlichungen
- Teilnahmen an verbotenen Vereinigungen
- legal und illegal stattfindenden Grenzverkehr
- lebenswichtigen Anlagen zur Sicherung vor Sabotage
- Pass- und Ausweisangelegenheiten
- Waffen-, Munitions- und Sprengstoffangelegenheiten
- Begleitschutz
- Beleidigungen von Personen im öffentlichen Leben.

Gemäß dem Einrichtungserlass führte die Nachrichtenpolizei Karteien u.a. zu Organisationen, Personen, Kraftfahrzeuge von links- und rechtsradikalen Organisationen, Angehörige links- und rechtsradikaler Organisationen, geflüchteten Volkspolizisten, Grenzgängern, zu lebenswichtigen Anlagen sowie zum Besitz und zur Lagerung von Waffen, Munition und Sprengstoff.

Die nds. Nachrichtenpolizei wirkte an polizeilichen Maßnahmen gegen zahlreiche von der Bundesregierung verbotene, verfassungswidrige Organisationen mit. So war sie etwa in den 1950er Jahren maßgeblich an der Beschaffung von Beweismitteln im Parteiverbotsverfahren gegen die Sozialistische Reichspartei (SRP) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) beteiligt. In den 1960er Jahren lag ein Arbeitsschwerpunkt in der Bekämpfung des Landesverrats. Kontinuierlich erstattete die Nachrichtenpolizei polizeiintern sowie im Auftrag des Nds. Verfassungsschutzes über extreme politische Bestrebungen Bericht, u.a. zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen, gewalttätigen Demonstrationen und terroristischen Aktionen.

Nachdem Anfang der 1970er Jahre bekannt wurde, dass es seit Jahren in Niedersachsen eine starke Zunahme der Kriminalität und einen Wandel bei den Kriminalitätsformen gab, sah sich das Innenministerium zu einer Änderung der kriminalpolizeilichen Organisation genötigt. Eine vom Ministerium 1972 eingesetzte Kommission entwarf ein Umorganisierungsmodell, welches 1974 umgesetzt wurde. Am 1. Juli 1974 wurden die Nachrichtenstellen der ebenfalls umorganisierten Kriminalpolizei eingegliedert, so dass die politisch motivierte Kriminalität nun bei den landesweit neu entstandenen Kriminalpolizeiinspektionen jeweils im 7. Kommissariat bearbeitet wurde.

2.3.2. Wasserschutzpolizei

Die Wasserschutzpolizei (WSP) in Niedersachsen war gemäß dem SOG von 1951 zunächst als eigene Behörde (Wasserschutzpolizeiamt Niedersachsen) direkt dem Innenministerium unterstellt. Das Amt mit Hauptsitz in Hannover gliederte sich zunächst in die WSP-Inspektionen Emden und Meppen, seit ca. 1954/1955 in die WSP-Abschnitte (Emden-)Unterems, Nordseeküste, Dortmund-Ems-Kanal, Mittellandkanal, Küstenkanal-Hunte und Weser sowie in den Bereich Technischer Betrieb.

Der örtliche Zuständigkeitsbereich der WSP umfasst die Wasserflächen, Wasserstraßen und Gewässer, das Küsten- und Wattengebiet, die See- und Binnenhäfen, Wasserbauten und Schleusen sowie die Kai- und Uferanlagen und andere der gewerblichen Schifffahrt dienende Anlagen. Sachlich zuständig ist bzw. war die WSP für:

- polizeiliche Aufgaben nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 SOG
- Vollzugshilfe nach § 2 Abs. 1 SOG gegenüber zuständigen Verwaltungsbehörden des Landes
- schifffahrtpolizeiliche Vollzugsaufgaben
- Bekämpfung der leichten Kriminalität
- erste Maßnahmen bei schweren Straftaten und tödlichen Unfällen
- Untersuchung von Verstößen gegen seerechtliche u.a. Bestimmungen zur Gefahrenabwehr
- Personen- und Sachfahndung im Bereich der Schifffahrt
- Ermittlungen bei See- und Schiffsunfällen und nicht tödlichen Unfällen.

Mit dem Beschluss des Landesministeriums vom 17. April 1973 (Nds. MBl. 1973, S. 638) wurde das Wasserschutzpolizeiamt Niedersachsen zum 30. April 1973 aufgelöst und die Aufgaben der WSP mit dem Runderlass des Innenministeriums vom 25. April 1973 (Nds. MBl. 1973, S. 778) in der Fassung vom 22. März 1974 (Nds. MBl. 1974, S. 706) dem Verwaltungspräsidenten Oldenburg übertragen. Damit ging die Verantwortung für die Organisation, den Einsatz sowie die personelle und technische Führung der Dienststellen der WSP auf diese mittlere Landesbehörde über. In der Behörde wurde ein Dezernat 202 "Wasserschutzpolizei" mit Dienstsitz in Oldenburg eingerichtet, das die Leitung der weiterhin bestehenden WSP-Abschnitte übernahm.

Mit dem 8. Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977 (Nds. GVBl. 1978, S. 233) ging die Behörde Verwaltungspräsident Oldenburg in die Bezirksregierung Weser-Ems auf. Diese behielt die Zuständigkeit für die WSP in Niedersachsen (Dezernat 312, später 307). Einher ging eine weitere Untergliederung der WSP-Abschnitte in WSP-Reviere, WSP-Stationen und WSP-Außenstellen. Schon wenig später wurde die WSP umorganisiert, anstelle der WSP-Abschnitte traten WSP-Inspektionen mit nachgeordneten WSP-Revieren:

- WSP-Inspektion I (Emden): WSP-Reviere Emden, Wilhelmshaven, Oldenburg und Meppen
- WSP-Inspektion II (Hannover): WSP-Reviere Hannover, Uelzen und Nienburg.

Mit Runderlass des Innenministeriums vom 16. Oktober 1995 (Nds. MBl. 1995, S. 1242) wurden die WSP-Inspektionen durch WSP-Kommissariate in Emden, Hannover, Meppen, Nienburg, Uelzen und Wilhelmshaven ersetzt, die weiterhin der Bezirksregierung Weser-Ems zugeordnet waren. Der sachliche Aufgabenbereich wurde an den Aufgaben der regulären Polizeidienststellen (siehe 2.2.1.) ausgerichtet. Einige Jahre später kam ein weiteres WSP-Kommissariat in Oldenburg sowie eine WSP-Station in Stade hinzu, weitere WSP-Stationen wurden nach 2002 eingerichtet.

Im Zuge der Umstrukturierung der Polizei und der Auflösung der Bezirksregierungen 2004 wurde die Aufgabe der WSP der neu gegründeten Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (siehe 2.1.2.) übertragen. Sitz der WSP blieb zunächst Oldenburg, seit 2011 befindet er sich in Wilhelmshaven. Nach einer internen Umstrukturierung der WSP 2007 blieben vier WSP-Kommissariate in Brake, Emden, Hannover und Wilhelmshaven sowie neun WSP-Stationen übrig. Infolge einer weiteren Umorganisierung 2010 wurden mehrere Dienststellen geschlossen, da sich die WSP nunmehr auf die Küstenregion beschränkt, während die Aufgaben der Binnenschifffahrt den Polizeidirektionen übertragen wurden. Standorte der WSP befinden sich nun in Brake, Emden, Stade und Wilhelmshaven. Hinzu kommt eine WSP-Leitstelle in Cuxhaven als gemeinsame Einrichtung der WSP der fünf Küstenbundesländer.
2015/2016 gab es eine erneute Umorganisation: Die Leitung der WSP wurde der PD Oldenburg angegliedert und es erfolgte eine Umbenennung in "Wasserschutzpolizeiinspektion" (WSPI). In Wilhelmshaven verblieb eine WSP-Station.

2.3.3. Polizeiplanungs- und -führungsstab Niedersachsen

1980 wurde der direkt der Fachaufsicht des Innenministeriums unterstehende Polizeiplanungs- und -führungsstab Niedersachsen (PPFN) als Teil der Landesbereitschaftspolizei Niedersachsen (LBPN; siehe 2.1.2.) eingerichtet. Er hatte u.a. folgende Aufgaben:

- Auswertung bedeutender polizeilicher Einsätze, Entwicklung und ständige Überprüfung von Polizeistrategien und -taktiken
- Fortführung der zentralen Informationssammlung, -auswertung und -steuerung bezüglich aller kerntechnischen Anlagen und Bauplätze in Niedersachsen
- ständige Überprüfung der Organisation, Ausrüstung und Ausbildung der Einheiten
- Planung und Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen
- unterstützender Führungsstab bei der Bewältigung von Großlagen.

Der PPFN wurde 1994 aufgelöst und seine Aufgaben auf die LBPN und auf die Polizeidirektion Hannover übertragen.

Eine ausführlichere Geschichte des Polizeiplanungs- und -führungsstabs Niedersachsen findet sich im Vorwort zum Bestand Nds. 148.

2.3.4. Polizeibeschaffungsstelle/ Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen

In den 1960er Jahren entstand eine in Hannover ansässige, direkt dem Innenministerium zugeordnete Polizeibeschaffungsstelle Niedersachsen für die Durchführung von Beschaffungsaufgaben für die gesamte Polizei des Landes. Durch Erlass des Innenministeriums vom 29. April 1997 (Nds. MBl. 1997, S. 896) wurde diese Behörde in das Polizeiamt für Technik und Beschaffung Niedersachsen (PATB-NI) umgewandelt und erhielt dabei auch Aufgaben der aufgelösten Polizeiausbildungsstelle für Technik und Verkehr Niedersachsen (siehe 2.1.5.).

Das PATB-NI hatte den Status einer direkt der Dienst- und Fachaufsicht des Innenministeriums unterstehenden Polizeieinrichtung und war die Zentralstelle für technische Aufgaben und das Beschaffungswesen der Polizei in Niedersachsen. Es unterstützte die Polizeibehörden und -einrichtungen und hatte insbesondere folgende Kompetenzen:

- Entwicklung, Erprobung, zentrale Instandhaltung und Erfassung der Führungs- und Einsatzmittel (FEM);
- Planung, Unterhaltung und Betrieb eigener Informations- und Kommunikationsnetze;
- Entwicklung und Pflege von Datenverarbeitungsanwendungen;
- Fahrerlaubnis-, Fahrschul-, Kfz-Sachverständigen- und Prüferwesen;
- zentrale Beschaffung.

Das von einem Direktor geleitete PATB-NI gliederte sich in folgende Aufgabenbereiche und Abteilungen:

- Controlling
- Zentraler Dienst
- Zentrale Beschaffung
- Abt. 1 Informations- und Kommunikationswesen
- Abt. 2 Datenverarbeitung
- Abt. 3 Verkehrstechnik, Waffen, Einsatzmittel, Fahrzeuge

Im Zuge der Polizeireform 2004 wurde die PATB-NI als eigenständige Dienststelle aufgehoben und der neuen Zentralen Polizeidirektion zugeordnet.

2.3.5. Reiter- und Diensthundeführerstaffel

Reiterstaffeln der Polizei existierten als eigene Abteilungen in Braunschweig seit 1912 und in Hannover als Teil der Schutzpolizei seit 1920. Letztere geht auf die im Königreich Hannover seit 1815 eingesetzten Landdragoner zurück. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die noch vorhandenen Polizeipferde von der britischen Militärregierung beschlagnahmt. 1946 befahl diese allerdings die Wiederaufstellung von Reiterstaffeln und einer berittenen Polizei insbesondere in ländlichen Gebieten. Die Reiterstaffeln waren dezentral organisiert, mit Einzelposten in verschiedenen Polizeidienststellen.

Die Reiterstaffeln kommen insbesondere zur Begleitung und Absicherung von Großveranstaltungen wie Schützenfesten, Fußballspielen, Umzügen, Konzerten oder der Hannover-Messe zum Einsatz, seit den 1960er Jahren zunehmend auch bei Demonstrationen. Sie werden zur Unterstützung anderer Polizeidienststellen bei deren Maßnahmen (Fahndung, Absperrung, Geländeabsuche), als Reiterstreifen in Stadtgebieten, in sozialen Brennpunkten oder in ökologisch wertvollen Bereichen sowie zur Überwachung von Großparkplätzen eingesetzt. Der Zuständigkeitsbereich beschränkt sich nicht auf Niedersachsen, bei Bedarf werden sie auch zu Großeinsätzen in andere Bundesländer entsandt.

Diensthunde kommen in allen Polizeiinspektionen zum Einsatz, Polizeihundestaffeln gibt es bei den Polizeidirektionen Braunschweig und Hannover. Pro Hundeführer wird ein Hund gehalten, der in die Familie seines Führers integriert ist und bei dieser seinen Lebensabend nach dem Ausscheiden als Polizeihund verbringt.

Aufgaben der Hunde sind:

- Streifendienst
- Unterstützung von polizeilichen Einsätzen mit erhöhter Gefahrenprognose (z.B. Vollstreckung von Haftbefehlen)
- Schutz von Großveranstaltungen, Begleitung von und Einsatz bei Demonstrationen
- Objektschutzmaßnahmen
- Suche nach versteckten Personen in Gebäuden oder im Gelände
- Fährtensuche nach flüchtigen Tätern, vermissten lebenden oder toten Personen
- Suche nach Gegenständen (Diebesgut, Tatwerkzeug, Rauschgift, Sprengstoff, Brandmittel o.ä.)
- Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege.

Die Ausbildung der Hunde fand zunächst an der Polizeiausbildungstelle für Technik und Verkehr Niedersachsen (PATVN), Lehrbereich Diensthundewesen, in Hildesheim statt (siehe 2.1.5.). Heute ist für die Ausbildung von Schutz- und Spezialhunden der nds. Polizei die in Ahrbergen bei Hildesheim ansässige Einrichtung "Zentrales Diensthundewesen" als Teil des Dezernats 21 Einsatzmanagement in der Abt. 2 Einsatz der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (siehe 2.1.2.) zuständig. Diese erfüllt folgende Aufgaben:

- Zentrale Aus- und Fortbildung und Zentralstelle für Prüfungsordnungen;
- Erstellung und Überwachung von Trainingsstandards;
- Fachliche Beratung und Unterstützung der nds. Polizeibehörden;
- Auswahl und Eignungsfeststellung von neuen Diensthunden;
- Entwicklung, Erprobung und Festlegung von Einsatzmöglichkeiten für Diensthunde sowie von spezifischen Einsatz- und Ausbildungsmitteln im Diensthundewesen.

Auch nach der Polizeireform 2004 blieben die beiden Reiter- und Diensthundeführerstaffeln (RuHSt bzw. RuH) bei den beiden Polizeidirektionen Braunschweig und Hannover bestehen. Für die anderen neu geschaffenen Polizeidirektionen wurden keine RuHSt geschaffen.

Eine Besonderheit war das ab 1984 eingesetzte Wildschwein "Luise", welches von einem Diensthundeführer an der PATVN als Suchtier für Rauschgift und Sprengstoff ausgebildet und eingesetzt wurde. Es erlangte über Niedersachsen hinaus einen großen Bekanntheitsgrad in der Öffentlichkeit und in den Medien und wirkte insbesondere imagewirkend für die nds. Polizei bei Veranstaltungen und Fernsehauftritten. Auf Veranlassung des Ministerpräsidenten Ernst Albrecht wurde Luise 1985 gegen den anfänglichen Widerstand des Innenministeriums offiziell in den Polizeidienst übernommen und durch Erlass des Innenministeriums als polizeiliches Einsatzmittel unter der Bezeichnung "Spürwildschwein" (SWS) geführt. Zusammen mit ihrem Diensthundeführer ging Luise 1987 in den Ruhestand und verbrachte den Lebensabend bis zu ihrem Tod 1998 im Familienpark Sottrum. Die Zusammenarbeit des Tieres mit ihrem Führer erbrachte neue wissenschaftliche Erkenntnisse über das Geruchs-, Wahrnehmungs- und Lernvermögen von Wildschweinen sowie ihr Sozialverhalten.

2.3.6. Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen

Die nds. Polizei verfügt seit 1971 über Hubschrauber zur Verkehrsbeobachtung, Fahndung, Rettung und Unterstützung der Wasserschutzpolizei. Stationiert ist die Polizeihubschrauberstaffel in Hannover (Langenhagen), eine Teilstaffel existiert seit 1976 in Oldenburg (Rastede). Die Einheiten waren zunächst als Teil der Schutzpolizei den Verkehrspolizeiinspektionen der Bezirksregierungen Hannover und Weser-Ems zugeordnet. Mitte der 1980er Jahre wurden beide Staffeln zur Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) mit zwei Teilstaffeln in Hannover und Oldenburg zusammengeschlossen und der Bezirksregierung Weser-Ems, einige Jahre später der Bezirksregierung Hannover unterstellt. Etwa 1997 wurde die PHuStN der PD Hannover unterstellt. Im Zuge der Polizeireform 2004 ging die Zuständigkeit für die PHuStN auf die neu eingerichtete Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen über.

Stand: November 2015

Literatur 

Daniel Bastian, Westdeutsches Polizeirecht unter alliierter Besatzung (1945-1955) (Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts 60), Tübingen 2010.

Axel Hindemith, Die Nachrichtenpolizei in Niedersachsen 1952-1974, 2011 (elektr., 19 Seiten, Exemplar im NLA HA)

Frank Liebert, Von der Diktatur zur Demokratie. Die niedersächsische Polizei von 1945 bis 1951, in: Hans-Joachim Heuer u.a. (Hg.), Von der Polizei der Obrigkeit zum Dienstleister für öffentliche Sicherheit. Festschrift zum 100. Gebäudejubiläum des Polizeipräsidiums Hannover 1903 - 2003, Hilden 2003, S. 168-199.

Frank Liebert, Die Dinge müssen zur Ruhe kommen, man muß einen Strich dadurch machen. Politische Säuberungen in der niedersächsischen Polizei 1945-1951, in: Gerhard Fürmetz u.a. (Hg.), Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945-1969, Hamburg 2001, S. 71-103.

Jeffrey S. Richter, "Entpolizeilichung" der öffentlichen Ordnung. Die Reform der Verwaltungspolizei in der britischen Besatzungszone 1945-1955, in: Gerhard Fürmetz u.a. (Hg.), Nachkriegspolizei. Sicherheit und Ordnung in Ost- und Westdeutschland 1945-1969, Hamburg 2001, S. 35-50.

Frank Liebert, Demokratie und Sicherheit. Die Reorganisation der niedersächsischen Polizei von 1945 bis 1951, Manuskript Göttingen 1997.

Niedersächsisches Innenministerium (Hg.), Die niedersächsische Polizei. Engagiert, kompetent, bürgernah, Hannover 1997.

Landespolizeischule Niedersachsen (Hg.), 50 Jahre Landespolizeischule Niedersachsen in Hann. Münden. 1946 - 1996, Hann. Münden 1996.

Niedersächsisches Innenministerium (Hg.), Polizei. Im Dienst für den Bürger, Hannover 1979 und 1991.

Landespolizeischule Niedersachsen (Hg.), 40 Jahre Landespolizeischule Niedersachsen. Eine Dokumentation zur Entwicklung der LPSN, Hann. Münden 1986.

Polizeigeschichte miterlebt. Zeitzeugnisse aus den Anfängen der niedersächsischen Polizei, hrsg. vom Freundeskreis Braunschweiger Polizeigeschichte, Braunschweig 2013

Homepage der nds. Polizei

Bearbeiter 

Dr. Christian Helbich (2015)

Hildegard Krösche (aktualisiert 2021)

Bernhard Homa (aktualisiert Juli 2021)

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Nds. 132 Hannover (Polizeidirektion Hannover mit Schutzpolizeiinspektionen)
Nds. 138 (Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen)
Nds. 140 (Polizeiakademie in Nienburg)
Nds. 146 (Nachrichtenstelle; 2 Bestände)
Nds. 147 (Landeskriminalamt Niedersachsen)
Nds. 148 (Polizeiplanungs- und -führungsstab Niedersachsen)
Nds. 149 (Kriminalpolizeiinspektionen; 6 Bestände)