Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover > Bezirksregierungen

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Beschreibung: Gliederung (Tektonik)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Bezirksregierungen

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners 

Im Jahre 1823 wurden im Königreich Hannover sechs Mittelinstanzen der Verwaltung eingerichtet, die als Landdrosteien bezeichnet wurden und im Vergleich zu den kurz zuvor errichteten preußischen (Bezirks-) Regierungen über geringere Kompetenzen verfügten; insbesondere fehlten die Bereiche Finanzen und Kultus. Erst 19 Jahre nach der Annexion Hannovers durch Preußen, am 1. Juli 1885, wurde die mittlere Verwaltungsebene nach preußischem Muster umorganisiert.

Sie bestand nun aus den Abteilungen Inneres (der Präsidialabteilung ), Kirchen und Schulen sowie direkte Steuern, Domänen und Forsten. Die letztere Abteilung verlor nach dem Ersten Weltkrieg erheblich an Bedeutung, da die Einkommensteuer "verreichlicht" wurde und die Aufgaben der Domänenverwaltung kaum noch ins Gewicht fielen. Nachdem der Abteilung 1933 auch noch die Zuständigkeit für die Forsten entzogen worden war, wurde sie in landwirtschaftliche Abteilung umbenannt. Zur selben Zeit, infolge einer Verordnung bereits aus dem Jahre 1932, wurde die Behörde in "Regierungspräsident" umbenannt.

Neben den bestehenden Regierungspräsidenten in der ehemaligen Provinz Hannover kamen im neuen Land Niedersachsen ab 1946 noch zwei als "Verwaltungspräsidenten" bezeichnete Behörden hinzu, deren regionale Zuständigkeit den bisherigen Ländern Oldenburg und Braunschweig entsprach. Unterstellt waren diese mittleren Landesbehörden dem nds. Innenminister.

Ebenfalls nach dem Zweiten Weltkrieg kam die Zuständigkeit für die Forstverwaltung zurück. Diese bildete nun eine neue, die vierte Abteilung. Damit wurde das bereits seit 1919 bestehende Ungleichgewicht zwischen den einzelnen Abteilungen noch vergrößert: die Präsidialabteilung umfasste damals 29 Dezenate, die jetzt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständige Abteilung, die vorherige landwirtschaftliche Abteilung, neun Dezernate und die Abteilung für Kirchen und Schulen lediglich noch ein Dezernat. Die Folge waren mehrere Umorganisationen, die schließlich zur Bildung von sechs Abteilungen (fünf bei den Regierungspräsidenten in Aurich, Osnabrück und Stade) führten, die sich in ihren Dimensionen nicht mehr so sehr unterschieden wie dies zuvor der Fall gewesen war. In den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Abteilungen fiel gemäß dem Erlass des Innenministeriums über den Organisationsplan, Mustergeschäftsverteilungsplan und die Geschäftsordnung vom 16. Mai 1967 (Nds. MBl. 22/1967, S. 546) u.a.:

- Abt. 1: Zentrale Dienste/Querschnitssaufgaben, Regierungshauptkasse, Kommunalangelegenheiten, Kommunalprüfungsamt, Raumordnung und Landesplanung;
- Abt. 2: Polizei, Hoheitsangelegenheiten, Vermessungs- und Katasterangelegenheiten, Hochbauangelegenheiten/ Staatshochbau, Bauaufsicht, Städtebau, Wohnungsbau/Wohnungswesen;
- Abt. 3: Gewerbeaufsicht, Gewerbliche Wirtschaft, Verkehr, Gesundheitswesen, Sozialwesen, Lastenausgleich, Liegenschaften;
- Abt. 4: Kultur, Schulwesen, Kirchensachen, Jugendpflege, Sport, Landespflege;
- Abt. 5: Landwirtschaft, Wasserwirtschaft, Veterinärwesen;
- Abt. 6: Forstangelegenheiten

Den Verwaltungs- bzw. Regierungspräsidenten waren in den 1960er und 1970er Jahren u.a. folgende Dienststellen durchgängig oder zeitweise unterstellt:

- Regierungskassen
- Katasterämter
- Staatshochbauämter
- Staatliche Gewerbeaufsichtsämter
- Schulräte und Schulämter
- Staatliche Gesundheitsämter und Staatliche Medizinaluntersuchungsämter
- Regierungsveterinärräte und Staatliche Veterinäruntersuchungsämter
- Staatliche Forstämter
- Domänenrentämter
- Chemische Untersuchungsämter
- Wasserwirtschaftsämter
- Staatsbäder
- Polizeidienststellen (Kommandeure der Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Polizeidirektionen, Polizeiinspektionen, Landespolizeistellen, Wasserschutzpolizei)

Im Gefolge der Gebiets- und Verwaltungsreform wurden die Behörden Regierungs- bzw. Verwaltungspräsidenten zum 1. Februar 1978 in "Bezirksregierungen" umbenannt und ihre Zahl durch Zusammenschlüsse von acht auf vier verringert. Seitdem bestanden folgende Bezirksregierungen:

- Braunschweig (gebildet aus dem Zuständigkeitsbereich des bisherigen Verwaltungspräsidenten in Braunschweig sowie Teilen der Regierungspräsidenten in Hildesheim und Lüneburg)
- Hannover (gebildet aus dem Zuständigkeitsbereich des bisherigen Regierungspräsidenten in Hannover sowie den Landkreisen Hildesheim und Holzminden des Regierungspräsidenten in Hildesheim)
- Lüneburg (gebildet aus dem Zuständigkeitsbereich des bisherigen Regierungspräsidenten in Lüneburg, ohne den Landkreis Gifhorn und die Stadt Wolfsburg, sowie dem Bezirk des Regierungspräsidenten in Stade)
- Weser-Ems (gebildet aus dem Zuständigkeitsbereich des bisherigen Verwaltungspräsidenten in Oldenburg sowie den Bezirken der Regierungspräsidenten in Aurich und Osnabrück)

Gemäß dem Mustergeschäftsverteilungsplan von 1979 (Nds. MBl. 4/1979; siehe auch Staatshandbuch Niedersachsen 1979, S. 15-28) gliederten sich die Bezirksregierungen in folgende Dezernate:

01 Öffentlichkeitsarbeit
02 Vorprüfung

101 Organisation, innere Dienst
102 Personal, Aus- und Fortbildung
103 Haushalt, Kassen- und Rechnungswesen
104 Besoldung
105 Regierungshauptkasse
106 Justitiariat, Liegenschaften, Vermögen
107 Lastenausgleich, Vertriebenen- und Sozialangelegenheiten
108 Automatisierte Datenverarbeitung

201 Raumordnung, Landesentwicklung
202 Kommunalangelegenheiten
203 Wirtschaft
204 Gewerbeaufsicht
205 Gesundheit
206 Straßenbau, Straßenbaurecht
207 Vermessungs- und Katasterangelegenheiten
208 Häfen und Schifffahrt

301 Allgemeine Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten
302 Polizeiverwaltung, Polizeisanitätswesen
303 Schutzpolizei
304 Kriminalpolizei
305 Brand- und Katasttrophenschutz, Verteidigung, Verteidigungsaltlasten
306 Verkehr
307 Denkmalpflege
308 Hochbau
309 Städtebau
310 Bauaufsicht
311 Städtebau- und Wohnungsbauförderung, Bau- und Wohnrecht
312 Wasserschutzpolizei (nur Weser-Ems)

401 Schulentwicklung, Lehrerfortbildung, Bildungsberatung
402 Grundschulen, Sonderschulen
403 Orientierungsstufen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen (IGS und KGS)
404 Allgemeinbildende Gymnasien
405 Berufliche Bildung
406 Kunst, Kulturpflege
407 Jugendhilfe
408 Sport
409 Schulorganisation, Schulrecht, Haushalt
410 Lehrerpersonalien

501 Landwirtschaft
502 Wasserwirtschaft, Wasserrecht
503 Ernährungswirtschaft
504 Veterinärangelegenheiten
505 Forstverwaltung
506 Agrarstruktur
507 Landespflege

Im Wesentlichen blieb der Aufbau der Bezirksregierungen bis Ende der 1990er Jahre relativ konstant, abgesehen von einigen Umbenennungen oder neu zugeschnittenen Dezernaten. So wurde z.B. das Dezernat 505 1982/1983 in die Dezernate 601 (Allgemeine Forstangelegenheiten, Vermarktung), 602 (Forstbetrieb) und 603 (Forst- und Jagdhoheit) aufgeteilt. Die Dezernate wurden in zunächst fünf, dann sechs Abteilungen zusammengefasst.

Ebenso änderte sich an den den Bezirksregierungen unterstellten Behörden zunächst wenig. Nach und nach wurden durch Umstrukturierungen oder Zusammenlegungen einige Behörden durch neue ersetzt oder fielen weg. Größere Umstrukturierungen erfuhren die Bezirksregierungen erst gegen Ende der 1990er Jahre, als die Zahl der Abteilungen auf fünf verringert und Dezernate unter Beibehaltung ihrer Nummerierung zwischen den Abteilungen wechselten. Seit dieser Zeit kam den Bezirksregierungen die Dienst- und/oder Fachaufsicht über folgende Behörden zu:

- Kreisfreie Städte und Landkreise (Aufsicht)
- Polizeibehörden (Dienst- und Fachaufsicht)
- Vermessungs- und Katasterbehörden (Dienst- und Fachaufsicht)
- Staatliche Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsämter (Dienst- und Fachaufsicht); bis 2001
- Staatliche Gewerbeaufsichtsämter (Dienst- und Fachaufsicht)
- Studienseminare und Ausbildungsseminare für Lehrer (Dienst- und Fachaufsicht)
- Ämter für Agrarstruktur und Domänenämter (Dienst- und Fachaufsicht)
- Staatliche Museen und Theater (Dienst- und Fachaufsicht)
- Staatliche Schlossgartenverwaltung (Dienst- und Fachaufsicht)
- Zentrale Asylbewerber- und Flüchtlingseinrichtungen (Dienst- und Fachaufsicht)
- Nds. Hafenämter (Dienst- und Fachaufsicht; nur Weser-Ems)
- Staatliche Moorverwaltung (Dienst- und Fachaufsicht; nur Weser-Ems)

Infolge der Verwaltungsreform in Niedersachsen und der Abschaffung des dreistufigen Verwaltungsaufbaus wurden die Bezirksregierungen zum 1. Januar 2005 aufgelöst. Die Aufgaben der Bezirksregierungen wurden anderen bestehenden oder neu geschaffenen oberen und unteren Landesbehörden übertragen.

Stand: Januar 2016

Bearbeiter 

Dr. Christian Helbich (2016)