Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover > Domänenverwaltung

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Beschreibung: Gliederung (Tektonik)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Domänenverwaltung

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners 

Mit Wirkung zum 1. April 1885 sind in der Provinz Hannover Domänenrentämter eingerichtet worden. Ihr Entstehen hängt zusammen mit der Einführung der neuen Kreisordnung für die Provinz Hannover vom 6. Mai 1884. Nach ihr hatten die für die Provinz Hannover neu ernannten Landräte die zuvor den hannoverschen Amthauptmännern obliegende Lokalverwaltung der Domänengrundstücke nicht zu übernehmen. Damit endete die Jahrhunderte lange Verbindung von allgemeiner Verwaltung und Domänenverwaltung. Letztere ging in die Hand von Domänenrentmeistern über, die als mittlere Beamte je einem von zwölf Lokal-Domanialverwaltungsbezirken vorstanden.

Nach einer am 16. Dezember 1884 von der königlichen Finanzdirektion, Abteilung für Domänen, erlassenen Dienstanweisung unterstanden die Domänenrentmeister der Provinz Hannover (seit dem Staatsministerialbeschluss vom 18. März 1924 eine Amtsbezeichnung) unmittelbar der königlichen Finanzdirektion in Hannover bzw. ab dem 1. Juli 1885 einer von sechs Bezirksregierungen, die nach preußischem Muster eingerichtet worden waren. Konkret unterstanden sie der Abteilung III, die für direkte Steuern, Domänen und Forsten zuständig war. Dieser Geschäftsbereich ressortierte in der Zentralinstanz beim preußischen Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Auch nach 1945 lag die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht bei den Bezirksregierungen und blieb der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zunächst die oberste Instanz.

Der Rückgang des fiskalischen Streubesitzes und die fortschreitenden Ablösungen führten zu einer Verminderung der Domänenämter, die nach und nach aufgelöst oder zusammengefasst wurden.
Bestehen blieben zunächst die Sonderverwaltungen in den Regierungsbezirken Lüneburg und Weser-Ems, die entgegen des Vorschlags der Sachverständigenkommission für die Verwaltungs- und Gebietsreform der 1960er Jahre ("Weber-Kommission") nicht in die Mittelinstanz eingegliedert oder aufgelöst worden sind. Im Regierungsbezirk Lüneburg blieb somit das Domänenamt Stade zuständig und im Regierungsbezirk Weser-Ems die Domänenämter Norden und Oldenburg. Auch die landeseigenen Moore im Westen des Bezirks Weser-Ems blieben bei der Staatlichen Moorverwaltung Weser-Ems mit Sitz in Meppen.

Die Domänen- und Moorverwaltung gelangte zum 1. Januar 2005 zu den neu gegründeten Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL) (Nds. MBl. Nr. 36/2004 S. 688). Die Dienst- und Fachaufsicht oblag sowohl dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) sowie dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Integration (MI). Diese doppelte Aufsicht, die ein Novum darstellte, blieb auch beim Übergang der Domänen- und Moorverwaltung in das zum 1. Januar 2011 geschaffene Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) erhalten (Nds. MBl. Nr. 46/2010 S. 1130). Aus den bis dahin eigenständigen Behörden für GLL wurden 14 Regionaldirektionen (RD) des Landesamtes gebildet, deren räumliche Zuständigkeit jedoch unverändert blieb: Das Domänenamt Oldenburg gehörte zur Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg, das Domänenamt Braunschweig zur Regionaldirektion Braunschweig-Wolfsburg, das Domänenamt Stade zur Regionaldirektion Lüneburg und das Domänenamt Norden zur Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg.

Zum 1. Juli 2014 gingen die Dezernate 7 (Domänenamt) und 8 (Staatliche Moorverwaltung) von der LGLN an die neu geschaffenen vier Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL) über (Nds. MBl. Nr. 47/2013 S. 929). Die Domänen- und Moorverwaltung der insgesamt rd. 87.000 ha wird seitdem durch Domänenämter in Braunschweig, Hannover, Stade und Oldenburg (mit einer Außenstelle in Norden) sowie einer Staatlichen Moorverwaltung in Meppen wahrgenommen. Die Fach- und Dienstaufsicht der ArL liegt bei der Staatskanzlei und den niedersächsischen Ministerien für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, für Inneres, Sport und Integration, für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Während die Domänen- und Moorverwaltung im Allgemeinen für die Abwicklung der Hauptpachtungen zuständig war, lag die Kernaufgabe der Domänenrentämter in der "wirtschaftende[n] Verwaltung" (Korte/Rebe, S. 402) der Flächen im Landeseigentum. Die Amtsgeschäfte der Domänenrentmeister waren recht eng begrenzt und lediglich durch interne Instruktionen geregelt. Im wesentlichen bestanden sie in der Beaufsichtigung und örtlichen Verwaltung des domänenfiskalischen Grundbesitzes, d.h. einzelner Parzellen, Gebäude, Brücken, Schleusen usw., in der Erhebung von Abgaben (Erbenzinsen) und den Einnahmen aus Zwangs- und Bannrechten bei Mühlen, Brauereien, Brennereien, Ziegeleien, Schäfereien, Mooren usw. Außerdem oblagen ihnen gewisse Kassengeschäfte.

Zu den Aufgaben der Domänenämter im ArL gehört auch heute die Verwaltung zahlreicher landwirtschaftlich genutzter Flächen (rd. 21.000 ha) und Moore (rd. 4.300 ha) des Landes Niedersachsen. Es werden 70 verpachtete Domänen und 29 Teildomänen sowie umfangreiche Nebenflächen wie Gewässerflächen, Heiden, Dünen und Strandflächen (rd. 22.000 ha) betreut. Den Domänenämtern obliegt die Eigentümerfunktion sowie die Vereinbarung von Entgelten für Sondernutzungen. Auch sind sie zuständig für die Verwaltung von Jagd- und Fischereirechten, die mit dem Landeseigentum in Verbindung stehen. Darüber hinaus nehmen sie Aufgaben für Dritte insbesondere im Bereich der Naturschutzverwaltung wahr.

Stand: 31. Juli 2015

Bestandsgeschichte 

1943 sind ca. 66 Fach Akten von Domänenrentämtern (19. Jh.) verbrannt.

Stand: 31. Juli 2015

Literatur 

Berger, Hugo: Domänenverwaltung und Domänenpolitik im Wandel der Zeiten in Preußen und Niedersachsen. Hannover 1951.

Richtlinien für die Niedersächsische Domänenverwaltung. Anlage zum Erlaß des Niedersächsischen Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Hannover 1970.

Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover. 3. Band. Mittel- und Unterbehörden in den Landdrostei- bzw. Regierungsbezirken Hannover, Hildesheim und Lüneburg bis 1945. Berarbeitet von Manfred Hamann unter Mitwirkung von Jörg Walter und Peter Bardehle. Göttingen 1983 (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung, H. 42).

Verfassung und Verwaltung des Landes Niedersachsen. Begr. Von Heinrich Korte. Fortgef. von Bernd Rebe. 2. Aufl. Göttingen 1986.

Gerke, Jürgen: Die rechtlichen Grundlagen der Domänenverwaltung in Niedersachsen. Witterschlick/Bonn 1989 (Beiträge zu Rechtswissenschaften, 3).

Schrader, Henning: Domänenverwaltung einst und jetzt. Die Dezernate 7 der Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften (GLL), in: Nachrichten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 59/1-2 (2009), S. 54-58.

Osterwald, Iris: Domänenverwaltung. Mehr als Domänen verwalten. Einblick in den Alltag des Dezernats 7 der Regionaldirektion Hannover, in: Nachrichten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung 62/1-2 (2012), S. 18-21.

Bearbeiter 

Regina Schleuning (2015)