NLA HA Cop. > Tiefenerschließung des Registers der herzoglichen Kanzlei in Celle 1417-1464 (Cop. Nr. 19)

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Beschreibung: Gliederung (Klassifikation)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Tiefenerschließung des Registers der herzoglichen Kanzlei in Celle 1417-1464 (Cop. Nr. 19)

Laufzeit 

(1352) 1417-1464

Beschreibung 

Das maschinenschriftliche Sonderfindmittel aus dem Jahr 1978 wurde im Rahmen eines DFG-geförderten Projekts im Jahr 2014 retrokonvertiert. Die der Signatur mit Schrägstrich nachgestellten Nummern beziehen sich auf eine mit Bleistift im Register eingetragene fortlaufende Nummerierung der einzelnen Stücke, die deren Auffindung in der Handschrift Cop. Nr. 19 (Alte Archivsignatur: Cop. IX Nr. 92) ermöglichen. Unter die einzelnen Regesten sind die Orts- und Personennamen der 1943 zu deren Identifizierung erstellten Verzeichnisse gesetzt, die dem Sonderfindmittel als eigene Liste vorangestellt waren. Die Korrektur der retrokonvertierten Datensätze erfolgte im Mai/Juni 2021. Die Sortierung bei der Anzeige erfolgt chronologisch nach dem Datum der Urkunde (Eintragung JJJJMMTT beim Sortiermerkmal); durch Anwahl der Signatur in aufsteigender Reihenfolge können die Datensätze in der Abfolge der Eintragungen im Register angezeigt werden.

Stand: 2021

Enthält 

Die Handschrift Cop. Nr. 19 (alt: IX 92), eines der wenigen Stücke, die beim Verlust der Handschriftenabteilung des Hauptstaatsarchivs 1943 verschont geblieben sind, ist ein Auslaufregister der in Celle residierenden Linie des braunschweig-lüneburgischen Fürstenhauses. Es enthält Abschriften von 672 Urkunden, die zum überwiegenden Teil von den Herzögen Bernhard (+1434), seinen Söhnen Otto (+1445) und Friedrich dem Älteren (+1478) und dessen Söhnen Bernhard (+1464) und Otto (+1471) ausgestellt worden sind. Dazu kommen einige Urkunden der Gemahlinnen Herzog Ottos, Elisabeth von Everstein, und Herzog Friedrichs, Magdalena von Brandenburg, und ganz wenige Stücke, die für die Herzöge ausgestellt sind und wohl wegen des inhaltlichen Bezugs mit bei den Ausläufen eingetragen sind.

Das Register dürfte unter der bis 1943 umfangreichen Reihe gleichartiger Bände das älteste gewesen sein. So lässt sich jedenfalls ein Vermerk deuten, der sich auf einem wohl um 1500 entstandenen, jetzt in Cop. Nr. 20 (alt: IX 98) mit eingebundenen Index für Cop. Nr. 19 und Nr. 20 findet. Der auf Cop. Nr. 19 bezügliche Teil ist überschrieben "Registrum secundi libri, quamvis ex antiquitate primus". Der Band umspannt den Zeitraum von 1429 bis 1464; nur drei ältere Stücke von 1417, 1420 und 1426 sind mit eingefügt (das letzte eine Urkunde Herzog Wilhelms aus dem Haus Braunschweig). Ob für diese dreieinhalb Jahrzehnte der gesamte Auslauf der herzoglichen Kanzlei erfasst ist, ob die Registrierung also wenigstens von der Intention her vollständig war oder ob nur eine Auswahl getroffen wurde, bedarf noch einer Überprüfung. Zwischen 1455 und 1460 klafft ohnehin eine Lücke, und auch in den Jahren danach sind die Einträge spärlich. Das letzte Viertel des Bandes besteht aus mehreren neu angefangenen Lagen mit vielen unbeschriebenen Blättern dazwischen; daraus könnte man schließen, dass die Registrierung weiterer Urkunden geplant war, aber aus uns unbekannten Gründen unterblieben ist. Inhaltlich betreffen die Urkunden vorwiegend das Geld- und Schuldenwesen der Herzöge, Anleihen und Verpfändungen, die Vergabe von Lehen und sonstigen Gütern, die Bestellung von Beamten und die Gewährung oder Bestätigung von Privilegien. Die vorliegenden Regesten bemühen sich, den wesentlichen Inhalt mit allen vorkommenden Namen (außer denen der freigelassenen Eigenhörigen in Eintrag Nr. 221 und 222) knapp, aber vollständig wiederzugeben. Lediglich die Vereinbarungen über die Modalitäten bei der Rückzahlung von Darlehen oder der Einlösung von Pfandschaften und über den Wiederkauf verkaufter Güter sind unberücksichtigt geblieben. Für die Identifizierung der Ortsnamen wurde der schon 1943 als erster Schritt zur Erschließung des Registers von Rudolf Grieser erstellte Index der Orte und Personen herangezogen, der sich am Beginn dieses Bandes findet; seine Ortsbestimmungen wurden nicht überprüft, sondern nur in einzelnen Fällen offensichtliche Irrtümer korrigiert.

Die Einträge halten keine strenge chronologische Folge ein. Das Register wird zeitlich fortgesetzt durch die Handschrift Cop. Nr. 20, welche Einträge aus den Jahren zwischen 1464 und 1481 enthält. Darin findet sich auch der oben erwähnte zeitgenössische Index, der jedoch - neben einigen wenigen Sachbetreffen - nur die Empfänger der Urkunden ausweist, teils nach Vornamen, teils nach Familiennamen. Er ist durch den Grieser'schen Index überholt.

Stand: 1978 (aktualisiert: 2021)

Alphabetische Orts- und Personenverzeichnisse zu Cop. Nr. 19 (alt: IX 92)

Mit den Orts- und Personenverzeichnissen wird der Anfang gemacht, die sonst nur schwer
zugänglichen Geschäftsbücher der herzoglich braunschweig-lüneburgischen Kanzleien der allgemeinen Benutzung zu erschließen. Diese Register - für die Kanzleien aller Linien des Welfischen Hauses überliefert - sind am reichhaltigsten für das Fürstentum Lüneburg erhalten und bilden hier eine stattliche Reihe von Bänden. Sie enthalten zum überwiegenden Teil die zur Verwaltung des Fürstentums erlassenen Urkunden der Herzöge in zeitgenössischen Abschriften und sind daher eine überaus reichhaltige Quelle für die Kenntnis der inneren Entwicklung des Landes.

Da die alten Blattzählungen vielfach Fehler enthalten und dadurch zu Schwierigkeiten beim Wiederaufsuchen bestimmter Urkunden Anlass geben könnten, werden sämtliche Einträge und Notizen in einem Bande einfach durchgezählt, die laufende Nummer am Rande neben der jeweiligen Urkunde mit Bleistift verzeichnet. Mit dieser Nummer und der Jahreszahl werden die Urkunden in den Verzeichnissen angeführt.

Wenn auch bei den Ortsnamen möglichst auf die moderne Namensform verwiesen wurde, so ist in dieser Hinsicht das Verzeichnis doch noch ergänzungsfähig. Jeder, der um die Schwierigkeiten bei der Identifikation von Ortsbezeichnungen in mittelalterlichen Urkunden weiß, wird das verstehen. Es ist zu hoffen, dass beim Gebrauch des Ortsverzeichnisses sich noch manches Rätsel lösen wird. Übrigens wurde davon abgesehen, etwa die Orte nach der zur Zeit geltenden Kreiseinteilung zu lokalisieren. Wo eine nähere Ortsbezeichnung notwendig oder wünschenswert erschien, wurde auf die Verwaltungseinteilung des Königreichs Hannover in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückgegriffen, wie sie in dem "Statistischen Repertorium über das Königreich Hannover" von 1823 von W. Ubbelohde überliefert ist.

Stand: 1943 (aktualisiert 2021)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Bearbeiter: Grieser (1943)

Bearbeiter: Dieter Brosius (1978)

Bearbeiter: Hildegard Krösche (2021)