NLA WO 12 Neu > Präsidialabteilung

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Beschreibung: Gliederung (Klassifikation)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Präsidialabteilung

Laufzeit 

1765-1964

Beschreibung 

Umfang: 98,5 lfdm
Inhalt u.a.: Einzelne Mitglieder des Herzoghauses, Thronfolgefrage, Regentschaftsrat, Vermögensverwaltung, Hzgl. Abdankung.

- Herzoghaus, hzgl. Kabinett, Hofhaltung -

- Vorwort -

In den von Dr. Kleinau i. J. 1952 exzerpierten und danach im Verwaltungspräsidium verlorengegangenen Aktenbänden mit Geschäftsverteilungsplänen (ehem. Signatur Abt. D G II a. 4 Bd. 1) der Jahre 1830 bis 1920 des Staatsministeriums sowie in sonstigen Geschäftsverteilungsplänen kommt die Referatssparte "Fürstenhaus und Hof(staat)" unter folgenden Begriffen vor:

Herzoghaus, Hofstaat, Altfürstliches Allod, Kuratel für Herzog Karl II (1861), Hofstattangelegenheiten (1911); im Jahre 1833 rangieren unter "Hofstaatssachen": Hofstaatskasse, Oberhofmarschallamt, Oberstallmeisteramt, Hoftheaterintendantur, Schloßbau; seit 1833 sind zeitweise "Ordenssachen" (1839) und "Rangordnung" (1911) eng den Hofstaatssachen angeschlossen.

Eine Sondersparte der Hofstaatsverwaltung bildet die sogen. "Hofstatt", die zur Landesfürstlichen Vermögens- bzw. Grundbesitzverwaltung rechnet. Zur Hofstattüberlieferung vor 1806 vgl. 4 Alt 19 Abt. 4. Die zur Landesherrlichen Hofhaltung gehörigen Grundstücke (u. a. Schlösser, Hofgebäude, Gärten usw.) bildeten den Hauptteil der Hofstatt, die von der Generalhofintendantur verwaltet wurde (A. Rhamm: Das Staatsrecht des Herzogtums Braunschweig, 1908, S. 19. - Ders.: Die Verfassungsgesetze des Herzogtums Braunschweig, 1900, S. 210 ff.). Die Geschäfte der i. J. 1835 begründeten Generalhofintendantur (vgl. 12 Neu 13 i Nr. 17836) gingen am 01.04.1922 auf das Staatsministerium und die Baudirektion über (2 Neu 145), und zwar im Ministerium von 1923 bis 1927 auf das Referat F I a.

Die logische Zuordnung der Ressortierung der Kompetenzsparte "Hofstatt" zwischen Präsidialabteilung und Finanzministerium ist jedoch problematisch.

Das sogen. Altfürstliche Allodium, d. h. die Saline Alt-Liebenhall in Salzgitter-Bad, war von 1523 bis 1920 Privatbesitz des braunschweigischen Fürstenhauses (vgl.: H. Kolbe u. a.: Die Geschichte der Saline Salzliebenhall ..., 1988).

Die Notifikationen rangierten i. J. 1911 benachbart von "Auswärtiges".

Über die Geschichte des von 1884 bis November 1918 existierenden herzoglichen (Zivil)Kabinetts sowie über dessen Aktenüberlieferung orientiert der Band "Vorwort" zum Bestand 12 Neu (Findbuch B, S. 43-47; vgl. auch S. 28). Die Akten des von 1827 bis 1830 bestehenden Kabinetts Herzog Karl II. sind beim Schloßbrand von 1830 zugrundegegangen. Unter Herzog Wilhelm existierte danach bis 1884 kein Kabinett.

Von 1918 bis 1925 lebte die herzogliche Familie in Gmünden (Oberösterreich) und danach abwechselnd bis 1945 in Schloß Blankenburg und Gmünden. Von Sommer 1946 bis zum Tod des Herzogs 1953 wohnte das Herzogspaar auf Schloß Marienburg (bei Nordstemmen). Im Jahre 1956 zog Herzogin Viktoria Luise nach Braunschweig-Riddagshausen, wo sie 1980 gestorben ist. Die jeweiligen Chefs des Welfenhauses, nämlich Herzog Ernst August (1914-1987) und sein gleichnamiger Sohn (geb. 1955), wohnten seit 1953 auf dem Hausgut Calenberg (Schulenburg/Leine). Die Akten der "Obersten Verwaltung" des Welfenhauses vor 1945 gerieten in das Staatsarchiv Oranienbaum (= 9 lfdm.).

Von 1866 bis 1919 genoß das Welfenhaus im Exil in Gmünden die Vorrechte der Exterritorialität im Kaiserreich Österreich. Nach 1918 verkaufte es sukzessive beweglichen Kunst- und Kulturbesitz (= Welfenschatz, Münzkabinett, Bibliothek, Evangeliar usw.).

Durch den Auseinandersetzungsvertrag zwischen dem Freistaat Braunschweig und dem Gesamthaus Braunschweig-Lüneburg (gvseg 1925, S. 255 ff.) wurde dem Welfenhaus im Jahre 1925 folgender Grundbesitz als Privateigentum zugesprochen: Schloß Blankenburg, diverse Forstbezirke, die Güter Gebhardshagen, Heimburg, Hessen, Lichtenberg und das Gestüt Bündheim. Aus der 1925 errichteten "Museums- und Bibliotheksstiftung von Haus und Land Braunschweig" schied das Welfenhaus im Jahre 1942 aus (= betr. Landesmuseum in Braunschweig und Landesbibliothek in Wolfenbüttel).

Außerhalb des Staatsministeriums finden sich Kabinettsakten noch in:

7 B Neu
8 Neu
9 Neu
1 Neu 10
2 Neu 26
5 N 492
2 Neu 14
3 Neu 13-33

Die Akten 1 Neu 28-54 und 227 sind eigentlich solche des Staatsministeriums und werden nur aus Zeitersparnisgründen in 1 Neu belassen.

Parallelakten bzw. Parallelbestände zur Sachgruppe Fürstenhaus siehe u. a.:

- 249 AN (Herzog Friedrich Wilhelm)
- 1 Neu
- 249 N 104-140
- 7 B Neu
- 8 Neu, 9 Neu
- VI Hs 5 Nr. 28-29
- Staatsarchiv Oranienbaum: Akten der "Obersten Verwaltung des Gesamthauses Braunschweig-Lüneburg" 1666-1947 (9 lfdm)
- 298 N 879
- 2 Neu - 6 Neu (Hofbehörden)
- 19 A Neu, 19 B Neu: Karl II. (1830), Thronfolgefragen
- 5 N
- Hauptstaatsarchiv Hannover
> Dep. 103 XX (Allg. / Oberste Vervaltung des Herzogs von Cumberland)
> Dep. 103 XVI (Braunschweigische Akten 1820-1929)
- 30 Slg 6 Nr. 293-303, 193-195, 81, 291
- 150 hrk (= Adressen etc. für Fürsten)
- 2 Z 1-56
- 245 N 14

Dieser Teilbestand wurde vom Unterzeichneten verzeichnet und geordnet. Die Eingaben der Titelaufnehmen in EDV (AIDA) erfolgte durch die Archivangestellten Herrn Klaus Fricke und Herrn Rainer Kustak. Von Herrn Kustak wurden auch die Indizes der geographischen Begriffe und der Personennamen
erstellt.

Wolfenbüttel, Mai 1994

Dr. Lent

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Parellelarchivalien:

- 40 Neu Gr. 2 Fb. 3 Nr. 831-833 (Zg. 64/1968): Testament von Herzog Wilhelm (1884 f.)


Literatur:

- A. Rhamm: Das Staatsrecht des Herzogtums Braunschweig, 1908 (S. 12 ff.: Fürstenhaus)

- A. Hampe: Das particulare Braunschweigische Privatrecht, 2. Aufl., 1901, S. 21 ff. (braunschweigisches Privatfürstenrecht), S. 28 ff. (Vermögen, Hofstatt)

- R. Wassermann (Hrsg): Justiz im Wandel der Zeit (1989) (S. 212 ff.: Prozeß sowie Auseinandersetzungsvertrag 1925 zwischen braunschweigischem Herzoghaus und Staat).

- U. F. C. Manecke (Bearb.): Kur- und fürstlich Braunschweig-Lüneburgisches Staatsrecht (1859) (abgefaßt vor 1815; enthält: Verhältnis zu Kaiser und Reich den Reichsständen, Privatfürstenrecht, Hofstaat usw.)

- A. Rhamm: Die Verfassungsgesetze des Herzogtums Braunschweig (1900) (Herrscherhaus: passim; Hofstatt: S. 210 ff.)

- B. Schmidt: Der Herzogsprozeß. Ein Bericht über den Prozeß des welfischen Herzogshauses gegen den Freistaat Braunschweig um das Kammergut (1921/1925) (1996)

- Herzogin Viktoria Luise: Ein Leben als Tochter des Kaisers (3. Aufl. 1965)

- G. Biegel: Victoria Luise (1992)

- G. Ruppelt: Von der Herzoglichen Bibliothek zur Herzog August Bibliothek (1980)

- Hofbehörden u. Hofbeamte: aufgeführt im Braunschweigischen Adreßbuch (1833 ff.) sowie im Braunschw. Staatskalender (1896 ff.).

- K. Jaitner: Der Reliquienschatz des Hauses Braunschweig-Lüneburg (Welfenschatz) vom 17. bis 20. Jahrhundert (in: Preußisches Jahrbuch Bd. XXIII, 1986, S. 391 ff.) (= betr. u. a. Rechts- und Vermögensverhältnisse des Hauses)

- Ders.: Die Besitzgeschichte des Evangeliars... (in: Das Evangeliar Heinrichs des Löwen, hrsg. von D. Kötzsche 1989, S. 307 ff.) (betr. u.a. Recht. u. Vermögensverhältnisse des Welfenhauses 19. u. 20. Jh.)

- B. Kiekenap: Karl und Wilhelm. Die Söhne des Schwarzen Herzogs, 2 Bde. (Braunschweig 2000) (mit Personenindex) Entwicklung der Zentral- bzw. Präsidialabteilung des Staatsministeriums

Die vom Vorsitzenden des Staatsministeriums geleitete Zentralabteilung war bis 1933 der gemeinsame Geschäftsbereich des Ministerkollegiums bzw. Gesamtministeriums. Bis zur Machtergreifung 1933 herrschte im Braunschweigischen Staatsministerium das uneingeschränkte Kollegialsystem mit völliger Gleichordnung der Minister. Der Vorsitzende war nur primus inter pares ohne Richtlinienkompetenz. Eingeschränkt war die Wirksamkeit des Einzelministers lediglich bei Überstimmung durch die Mehrheit der Ministerkollegen, denn das Gesamtministerium war dem Einzelminister übergeordnet. Nach der Geschäftsordnung vom 24.10.1924 waren vom Ministerkollegium in Sitzungen alle Landesangelegenheiten von allgemeinpolitischer und finanzieller Bedeutung oder von sonstiger größerer Wichtigkeit zu beschließen (die gemeinsam zu beschließenden Angelegenheiten waren auch in § 34 der Landesverfassung von 1922 umrissen) (vgl. Hans Wieckert: Die Rechtsstellung des Braunschweigischen Staatsministeriums, 1931, S. 104 ff.). Zugleich und vorzugsweise war die "Geschäftsabteilung" (bis 1932) und danach (ab 1932) das "Ministerium" des Leitenden Ministers (Staatsministers bzw. Vorsitzenden des Staatsministeriums). Seit dem 12. Mai 1933 erhielt diese Abteilung als "Präsidialabteilung" des neugeschaffenen Amtes des Ministerprädienten immer stärkeren Ressortcharakter. Auch der Präsident des Verwaltungsbezirkes Braunschweig hatte seit dem 23. November 1946 eine Präsidialabteilung.

Parallel zum verwaltungstechnisch längst veralteten Kollegialsystem der Landeszentralbehörde waren auch die"Departements", d. h. Ressort innerhalb des Staatsministeriums (mit Ausnahme der Bereiche Justiz und Kultus) vor 1918 nicht sachlich scharf voneinander abgegrenzt; auch war das völlig dominierende Innenressort meist auf mehrere Minister aufgeteilt. Größere Selbständigkeit scheinen die Departements überhaupt erst seit 1878 erlangt zu haben. Bis 1850 bestanden sechs Departements, ab 1856 dann drei Abteilungen (entsprechend der Dreizahl der Minister). Im Jahre 1917 existierten: Finanzabteilung, Kultusabteilung (mit Justizabteilung), Abteilung des Inneren und die Zentralabteilung. Obwohl die Neue Landschaftsordnung von 1832 im § 158 bestimmte "Für die einzelnen Verwaltungszweige bestehen Ministerial-Departements", entsprachen die Departements des Staatsministeriums im 19. Jahrhundert in ihrer inneren Gestaltung und äußeren Umgrenzung in Braunschweig kaum den klassischen Fachressorts (Inneres, Äußeres, Krieg, Justiz, Kultus), sondern stellten sich als verschiedenartig kombinierte und gebündelte, oft ressortübergreifende Aufgabenkonglomerationen dar. Dieser altertümlichen Verwaltungspraktik in der Zentralbehörde entsprach es, daß im Lande Braunschweig die allgemeine innere Verwaltung noch bis ins 20. Jahrhundert begrifflich teilweise unter dem längst veralteten Begriff der "Polizei" subsummiert war (vgl. R. Heinemann: Die Grundlagen des braunschweigischen Polizeirechts in historischer und systematischer Darstellung, 1930, S. 123 ff.).

Als Kern der erst 1911 eigens geschaffenen "Zentralabteilung" kann man folgende Departements bzw. Teil- oder Unterdepartements ansehen: Auswärtiges (seit 1830), Haus- und Hofsachen (seit 1830), Fürstliche Allodialsachen (seit 1827), Landschaftssachen, Aufsicht über das Landeshauptarchiv (seit mindestens 1856), Ordens- und Adelssachen (seit mindestens 1839), Landesadministrationssachen (seit 1830), "Allgemeine Angelegenheiten" (seit mindestens 1856). Im Registraturplan des Staatsministeriums von 1839 (12 Neu 5 Nr. 774) kündigt sich die Zentralabteilung schon deutlich an und im Registraturplan von 1910 (36 Alt 41) hat die unter den Oberbegriffen "Herzogliches Haus" und "Allgemeine Landesangelegenheiten" in 38 Sachgruppen gegliederte Abteilung I bereits große Ähnlichkeit mit der hier vorgenommenen Gliederung in der vorliegenden Generalübersicht (Hilfsfindbuch B zu 12 Neu). Zwischen 1908 und 1911 kristallisiert sich die Zentralabteilung innerhalb der vom Vorsitzenden des Ministeriums geleiteten Großabteilung A durch folgende Kompetenzen heraus: Vorsitz im Ministerium und Leitung der Geschäfte, Personalien und Baulichkeiten des Ministeriums, Auswärtige Angelegenheiten, Ordenssachen.

Im Geheimratskollegium des 18. Jahrhunderts werden die Kompetenzsparten der späteren "Zentralabteilung" bereits sichtbar: die erste Kompetenzsparte der drei oder vier Geheimratsdepartements faßt in sich jeweils die "wichtigeren Sachen": Publica (ab 1693 bezeugt, i. J. 1781 auch als "Politica" formuliert (2 Alt 2847, 2851)), auswärtige Korrespondenz, Reichs- und Kreissachen, Notifikations- und sonstige Zeremonialschreiben, Landschaftssachen, Hofsachen und Marschallamtssachen, Militaria (vgl. 2 Alt 2847 - 2851; 299 N 440). In der ersten - und somit wichtigsten - Kompetenzsparte sind auch die "fürstlichen Kabinettssachen" einbefaßt (ebd.).

Als neue eigenständige Groß(geschäfts)abteilung tritt zu den drei hergebrachten, seit etwa 1879 bestehenden und seit 1900 als A, B und C bezeichneten "Abteilungen" 1911 die neue Abteilung "D" (= Zentralabteilung) mit gesondertem Geschäftstagebuch: in ihr wurden ab 1911 bearbeitet (siehe Exzerpte von Dr. H. Kleinau SR 12 Neu (Fotokopie im Hilfsfindbuch 12 Neu Geschäftsverteilungspläne)): Gebäude und Personal des Staatsministeriums; Auswärtige Angelegenheiten; Bundesrat; Notifikationen; Gesandtschaften; Konsulate; Reichspost; Landtagssachen; Hofstatt-Angelegenheiten; Rangordnung; Landeswappen; Internationale Kongresse; später noch Ritterschaftsangelegenheiten, Statistik, Reichstag. Nach einem Vermerk vom 31.05.1911 ist die neue Abteilung D ohne schriftliche Verfügung eingerichtet worden; ein gesondertes Tagebuch wurde für dieselbe seit dem 01.05.1911 geführt. Nach einem von Sepp Oerter abgezeichneten Vermerk vom 02.12.1920 (12 Neu 13 Nr. 37839) war die Zentralabteilung damals für folgende Angelegenheiten zuständig: Staatsverfassung, Landtag, allgemeine Angelegenheiten der Staatsbehörden und -beamten, Reichssachen allgemeiner Art, Auswärtige Angelegenheiten, Konsulate und Gesandtschaftswesen. Seit dem Jahre 1923 ist die Geschäftsgliederung der Zentral- bzw. später der Präsidialabteilung deutlich aus den Geschäftsverteilungsplänen (im Hilfsfindbuch 12 Neu D "Geschäftsverteilungspläne") zu ersehen. Als zusätzliche Aufgabengebiete nach 1920 sind zu erwähnen: Gesetz- und Verordnungssammlung, Braunschweigische Staatszeitung, Presserecht, Stiftung(en), Landeshauptarchiv (1923); Staatshoheitssachen, Feier- und Gedenktage (1936); Ehrungen und Glückwunschschreiben, Nachrichtenstelle, Allgemeine Propaganda und Ausstellungswesen, Landesplanung, Vierjahresplan (1939); Presse, Rundfunk, Film (1944); Verkehr mit der Militärregierung, Rechtsangelegenheiten, Betreuung der NS-Opfer (1945-1946); Justitiar des Verwaltungspräsidiums, Entnazifizierung (seit 1950). Seit 1946 wurden in der Präsidialabteilung in den Referaten F I etc. auch Angelegenheiten des ehem. Braunschweigischen Finanzministeriums mitbearbeitet.

Vielleicht kann man den gesamten Kompetenzbereich der Zentralabteilung gob aufteilen in "Auswärtiges" (mitsamt Reichssachen usw.), die allgemeinen Leitungsbefugnisse ("Zentralaufsicht" (1935) siehe in 12 Neu 18 Nr. 2746 Blatt 93) sowie endlich die "besonderen Staatshoheitssachen" (ebd. sowie in 12 Neu 13 Nr. 15582(1934)). Die "besonderen Staatshoheitssachen" tauchen 1934 erstmals im Organisationsplan auf (vgl. 12 Neu 13 Nr. 15582 sowie das Braunschweiger Adreßbuch von 1934 - 1940). Von 1934 bis 1940 werden diese "besonderen Staatshoheitssachen" noch gekennzeichnet als "Wappen, Flaggen, Siegel, (Formgebung)", d. h. als besonders wichtige Staatshoheitssachen. Die Kompetenzsparte "Hofstatt" bzw. "ehemalige Hofverwaltung" ressortierte von 1922 bis 1927 beim Finanzminister (Referat F I).

Die Zentalabteilung war folgendermaßen in Referate gegliedert: 3 Referate (1923, 1927), 2 Referate (1929, 1939), 3 Referate (1944), 6 Referate (1945), 4 Referate (1946), nach 1946 dann in zahlnemäßig mehrfach wechselnde Referate. Das Geschäftstagebuch der Abteilung D wurde 1922 erstmals in D I bis D III aufgespalten. In der Hauptgeschäftsordnung von 1932 wurde die Zentralabteilung bereits "Ministerium" genannt. Sie erhält unter dem am 12. Mai 1933 zum "Ministerpräsidenten" avancierten Dietrich Klagges kompetenzmäßig echten Ressortcharakter mit (1942) vier Referaten (1944 wiederum nur drei). Im Jahre 1941 war das Referat M I aufgespalten in das "Präsidialreferat" (M I a) und "Zentralreferat" (M I b); beiden übergeordnet war M I als "Zentralabteilung" des Ministerpräsidenten. Die Kompetenzen des "Präsidialreferats" erschöpften sich in der "Beteiligung an allen Vorlagen der Referate des Staatsministeriums für den Ministerpräsidenten". Seit 1938 bezeichnete Klagges seine "Zentralabteilung" als "Ministerium". Vom Volksbildungsministerium hatte Klagges spätestens seit 1934 die Zuständigkeit für die Religionsgesellschaften abgezweigt und in seine Zentralabteilung hineingezogen. Zusätzlich aufgebläht war die Zentralabteilung durch die 1937 eingerichtete, 1938 einen eigenen Briefkopf verwendende und 1941 zum Referat erhobene "Nachrichtenstelle", die ein Mittelding zwischen Pressestelle und offenbar dem Amt eines "Chefs des Protokolls" war. Die Repräsentationsaufgaben überwogen auch sonst in der Zentralabteilung unter Klagges. Im Kriege war die Nachrichtenstelle noch zuständig für die Betreuung der Wehrmachtsangehörigen. Vorgänger der Nachrichtenstelle war das 1934 geschaffene Presseamt. Schon von 1919 bis 1925 hatte ein Staatliches Presseamt beim Staatsministerium bestanden, das vom 24.01.1021 bis zum 24.12.1924 von Dr. Gerhard von Frankenberg (SPD) geleitet wurde (Presseamtsakten finden sich auch in den Beständen 284 N 92 und 2 Z).

Seit 1941 hatte Klagges als "Persönlichen Referenten" den Regierungsamtmann und SS-Sturmbannführer Behrens, der seit dem 26.05.1933 bereits sein Privatsekretär gewesen war.

Im Luftkrieg wurden Akten des Referats M II (= Raumordnung, Vierjahresplan) vernichtet.

Wolfenbüttel, Oktober 1999

Dr. Lent

teilweise verzeichnet
Abgeschlossen: Nein