Universitätsarchiv Clausthal > Fakultäten

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Beschreibung: Gliederung (Tektonik)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Fakultäten

Beschreibung 

Der Erlass vom 1. April 1935 des Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (Richtlinien zu Vereinheitlichung der Hochschulverwaltung, W I a 588/35) erforderten die Bildung von Fakultäten an der Bergakademie Clausthal. Bereits Mitte Mai waren die beiden Fakultäten "für Bergbau und Hüttenwesen" sowie "für Allgemeine Wissenschaften" genehmigt.

Zu den Aufgaben der Fakultäten gehört es, das Vorlesungsverzeichnis um die Veranstaltung der ihnen angehörenden Fächer zu ergänzen. Weiterhin haben sie das Recht, Doktorgrade zu verleihen, Ehrenpromotionen vorzunehmen Privatdozenten zuzulassen, beim Senat Anträge auf Erteilung von Lehraufträgen und Lektoraten zu stellen sowie beim Minister Ernennungen zum Honorarprofessor zu beantragen. Auch die Berufung der ordentlichen Professoren findet zum großen Teil bei den Fakultäten statt.