Identifikation (Gliederung)
Titel
Standesämter
Beschreibung
Personenstandsregister deren Schutz- und Sperrfristen beim Standesamt abgelaufen sind werden an das Kreis und Kommunalarchiv übergeben.
Es gelten folgende Fristen:
Geburtenregister nach 110 Jahren
Heiratsregister nach 80 Jahren
Sterberegister nach 30 Jahren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
der Standesämter und ehemaligen Standesämter
und Sammelakten