NLA HA Cop. > Tiefenerschließung des Registers Herzog Ottos (Cop. Nr. 1)

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Beschreibung: Gliederung (Klassifikation)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Tiefenerschließung des Registers Herzog Ottos (Cop. Nr. 1)

Beschreibung 

Das maschinenschriftliche Sonderfindmittel aus dem Jahr 1993 wurde im Rahmen eines DFG-geförderten Projekts im Jahr 2014 retrokonvertiert. Die der Signatur mit Schrägstrich nachgestellten Nummern beziehen sich auf eine mit Bleistift im Register eingetragene fortlaufende Nummerierung der einzelnen Stücke, die deren Auffindung in der Handschrift (Alte Archivsignatur: Cop. III Nr. 6) ermöglichen. Unter die einzelnen Regesten wurden zur Identifizierung der Orts- und Personennamen die Indexbegriffe der 1994 erstellten Indizes gesetzt. Die Sortierung bei der Anzeige erfolgt chronologisch nach dem Datum der Urkunde (Eintragung JJJJMMTT bei Sortiermerkmal, in Bearbeitung); durch Anwahl der Signatur in aufsteigender Reihenfolge können die Datensätze in der Abfolge der Eintragungen im Register angezeigt werden.

Stand: April 2016; 2022

Literaturhinweise:
Dieter Brosius, Ein Urkundenregister des Herzogs Otto Cocles von Braunschweig-Göttingen. In: Göttinger Jahrbuch 48 (2000), S. 27-35.
Hildegard Krösche, DFG-Retrokonversionsprojekt zu mittelalterlichen Urkunden. In: NLA Magazin 2016, S. 32-33.

Enthält 

Die Handschrift Cop., Nr. 1 (alt: Cop. III Nr. 6) ist eines der wenigen Stücke aus der einst umfangreichen Sammlung von Handschriften und Kopiaren des Hauptstaatsarchivs, die der Vernichtung durch den Brand vom 8./9. Oktober 1943 entgangen sind. Sie wurde früher unter der Signatur "Cal. Or. 62 Nr. 68" verwahrt, wie ein Eintrag auf Bl. 1 ausweist. H. Sudendorf hat sie unter der Sigle "IX" in Band 1, S. VII seines "Urkundenbuchs zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg" beschrieben.

Der auf Papier geschriebene, in Leder gebundene Folioband, der 1991 in der Werkstatt des Hauptstaatsarchivs restauriert wurde, umfasst nach moderner, eingestempelter Foliierung, welche die nicht beschrifteten Blätter auslässt, 351 Blätter. Er ist nachträglich aus einzelnen Lagen zusammengebunden worden. Dabei wurde die zeitliche Abfolge der Lagen an mehreren Stellen mißachtet, so dass die - ohnehin nicht streng eingehaltene - chronologische Folge der Einträge einige Sprünge aufweist. Auch sind gelegentlich Einträge, die sich über die letzte Seite einer vollgeschriebenen und die erste Seite einer neu begonnenen Lage erstrekken, durch beim Binden eingeschobene Blätter auseinandergerissen, oder der Beginn oder der Schluss eines Textes ist ganz verlorengegangen. Auch finden sich Unterschiede im Format und in der Qualität des Papiers. Die Komposition des Bandes dürfte aber noch im 15. Jh. erfolgt sein, da die alten handschriftlichen Foliierungen auf diese Zeit verweisen.

Deren älteste, in römischen Ziffern, erfasst nur einen Teil der Handschrift, nach moderner Zählung die Blätter 40-98 und 113-128. Auf sie bezieht sich das unten erwähnte Inhaltsverzeichnis. Die Reihenfolge ist gestört und unvollständig; vorhanden sind - in dieser Abfolge - die Blätter I - XVII, XLV - XLVII, XLIX - LXXXVII, XXVII, XXIX - XLIIII.

Die zweite, mit blasserer Tinte teilweise über die ältere geschriebene Foliierung, ebenfalls in römischen Ziffern, zählt durchgehend von I bis CCC (= Blatt 30 - 351). Ihr lag also schon die jetzige Bindung zugrunde, ebenso wie einer arabischen Foliierung (1 - 327), die auch die vorgehefteten Teile (s. unten) mit einbezieht, und einer Bleistift-Paginierung in arabischen Ziffern (1 - 457), die sich auf den Hauptteil (heute Blatt 30 - 267) beschränkt. Keine ältere Blatt- oder Seitenzählung haben die Blätter 150-152, 191a, 239a, 269, 302, 304-306, 313, 314, 346-350; es handelt sich dabei um einzelne Blätter oder auch kleinere Zettel, die also erst bei einem späteren Aufbinden in die Handschrift eingefügt worden sein können.

Vorweg sind einige "Fremdkörper" mit eingebunden: Zunächst ein Verzeichnis von Urkunden im herzoglichen Archiv auf dem Turm des Schlosses Uslar, unterteilt in weniger wichtige und wichtigere Stücke ("dar besundern neyn grod macht inn liit" und "dar macht inn ist"). Dass in der Tat die empfangenen Urkunden nach Erledigung der Sache auf dem Turm des Uslarer Schlosses abgelegt wurden, bezeugen Vermerke unter den Einträgen Nr. 1309, 1312, 1313 und 1316. Das Verzeichnis führt neben der aus je einem Groß- und Kleinbuchstaben bestehenden Ablagesignatur nur die Namen der Aussteller und in Stichworten den Inhalt an, aber nicht die Daten der Urkunden. Soweit erkennbar, stammen sie fast durchweg aus den Regierungsjahren der Herzöge Ernst (gest. 1367) und Otto (gest. 1394), des Großvaters und des Vaters Ottos des Einäugigen aus dem Göttinger Zweig des welfischen Hauses. Sie sind in der Liste im Anhang zu diesem Vorwort erfasst.

Dann folgt auf Blatt 8 - 11 ein mit "Copien" überschriebenes Inhaltsverzeichnis zum Hauptteil des Bandes, jedoch nur für die Blätter I - XLII nach der ältesten Foliierung, entsprechend den Blättern 40 - 98 und 113 - 128 der modernen Foliierung (s. oben).

Anschließend finden sich auf Blatt 12 - 29 Abschriften der Lehnbücher der Herzöge Otto von 1318 und Magnus und Ernst von 1344/1356; beide sind von Sudendorf veröffentlicht worden (I Nr. 303 und II Nr. 79).

Der Hauptteil umfasst die Blätter 30 - 345. Es handelt sich um eine Mischform von Auslaufregister und Kopialbuch aus der Zeit des letzten Göttinger Landesherrn, Ottos des Einäugigen (Cocles), des Sohns Ottos des Quaden und der Margarete von dem Berge, der mit Agnes von Hessen verheiratet war und von 1394 bis 1463 regierte. Nach Sudendorf ist die Handschrift um 1400 angelegt worden; eine genauere Untersuchung könnte dieses Datum vielleicht noch präzisieren. Die Texte stammen ganz überwiegend aus der Regierungszeit des Herzogs, doch finden sich zahlreiche Einträge auch aus älterer Zeit. Die Urkunden bis zum Jahr 1407 sind von Sudendorf in sein oben genanntes Urkundenbuch aufgenommen worden. Aus dem Rahmen fallen zwei später angefügte Texte auf Bl. 346-349, der eine von 1495, der andere von 1370 in einer Abschrift des 17./18. Jh.

Die Einträge sind teils vollständige Abschriften, teils regestenartige Vermerke sowohl von Urkunden, die von Herzog Otto ausgestellt wurden, wie von solchen, die bei der herzoglichen Kanzlei in Uslar - die in Nr. 1153 als "cancellaria", in Nr. 1106 und 1155 als "cancellia" erwähnt wird - eingingen. Es ist nicht zu erkennen, ob es sich um das einzige Amtsbuch Ottos des Einäugigen handelt oder ob es daneben noch weitere Register oder Kopiare gab. Bei Nr. 587 findet sich ein Hinweis auf eine Kopie "in dem andern boke", bei Nr. 1106 der Vermerk "Registratum (?) in dem nygen register", doch können damit auch ehemals selbständige Teile des vorliegenden Bandes gemeint sein. Dafür spricht die Bemerkung bei Nr. 1284: "Anno domini 1419 est talis liber inpositus", die sich sicher nicht auf den ganzen Band bezieht. Ebenso kann der Schreiber Wolter Wolters wohl nur Teile des Bandes meinen, wenn er in Nr. 1129 und 1153, beide von 1443, von einem von ihm neu begonnenen Register spricht. Er fordert dabei seine künftigen Nachfolger ausdrücklich auf, sämtliche vom Herzog ausgehenden Urkunden in das Register einzutragen.

Den Texten sind vielfach, aber nicht immer am Kopf oder am Rand die Namen der Empfänger oder Aussteller und Stichworte zum Inhalt hinzugefügt, teils sogleich, teils auch nachträglich. Die Eintragung ausgehender Urkunden erfolgte offenbar nach deren Besiegelung, denn bei Nr. 611 ist als Ausnahme vermerkt: "Dusse breve is noch nicht besegelt". Die Besiegelung war Aufgabe des Schreibers, der den Registereintrag - und vielleicht auch die Reinschrift der Urkunde - anfertigte. Das ergibt sich aus Nr. 559, worin ein ungenannter Schreiber kundgibt, dass ihm der Herzog im Jahr 1415 das silberne Siegel anvertraut und dass er seitdem damit die Urkunden gesiegelt habe. Eine Reihe von Texten ist später durch Streichung wieder getilgt worden.

Inhaltlich betreffen die Einträge überwiegend Belehnungen von Adligen, Geistlichen, Bürgern und Bauern, Beleibzüchtigungen von Ehefrauen, lehnsherrliche Zustimmungen zu Verpfändungen und anderen Belastungen von Lehngut, daneben auch Geldaufnahmen des Herzogs, Erteilung von Privilegien an Städte und Klöster und anderes mehr. Der geographische Bezug beschränkt sich weitgehend auf das Fürstentum Göttingen, doch spiegeln sich auch lehnsherrliche Berechtigungen in benachbarten Territorien wider, etwa im Hessischen bei Stammen und in der Stadt Braunschweig, wo die Göttinger Herzöge gleichberechtigt an der Vergabe geistlicher Pfründen an den Stiften St. Blasius und St. Cyriacus beteiligt waren. Außergewöhnlich sind einige Texte über einen Regentschaftsstreit in der Grafschaft Henneberg (Nr. 1028-1032 und 1037-1039); Ottos Schwester Anna war mit Graf Wilhelm von Henneberg verheiratet.

Eine Gliederung nach Materien ist nicht vorgenommen worden; lediglich einige "Nester" mit zusammengehörigen oder gleichartigen Stücken finden sich. Auf den Blättern 343 und 344 sind Präsentationen zu Pfarren, Präbenden, Vikarien und Kapellen zusammengefasst - offenbar ein erster Versuch einer inhaltlichen Gliederung. An den Blättern 203, 205, 220 und 223 sind Blattweiser angeheftet; worauf sie aufmerksam machen sollten, ist nicht zu erkennen.

Die Einträge sind von verschiedenen Händen geschrieben worden, und zwar - nach Sudendorfs Urteil - "meistens sehr schlecht und flüchtig". Einem paläographisch geübten Benutzer bieten sie jedoch keine unüberwindlichen Schwierigkeiten. Nur wenige Texte sind so verblasst, dass eine Quarzlampe zu Hilfe genommen werden muss.

Als herzogliche Schreiber werden, zumeist in Zeugenlisten, sechs Geistliche genannt: Johann Adelevessen, Cord Bertoldes, Johann Borchardi, Heinrich von Hevenhusen, Johann von Scheden und Wolter Wolters. Hevenhusen und Scheden wird auch der Titel "oberster Schreiber" zugelegt. Es ist nicht möglich, diesen Namen die jeweilige Schrift zuzuordnen. Nur Wolter Wolters (oder Wolteri) gibt sich in den Einträgen Nr. 1129 und 1153 zu erkennen. 1443 wurde er vom Herzog in das Schreiberamt berufen; 1446 wird er auch als herzoglicher Sekretär bezeichnet (Nr. 1135). 1444 und 1445 tritt er auch als Notar auf und stellt sich dabei als verheirateten Kleriker (clericus uxoratus) vor (Nr. 1126, 1340, 1341, 1343).

Die Regesten der Einträge wurden in den Jahren 1992 und 1993 angefertigt und auf Karteikarten geschrieben, deren Kopien das vorliegende Findbuch bilden. Die Karten selbst sind in die Generalurkundenkartei eingefügt worden. Die Regesten enthalten mit wenigen Ausnahmen, die vermerkt sind, sämtliche in den Einträgen enthaltenen Orts- und Personennamen. Soweit es sich bei den Namen von Adligen um heute noch existierende Familien handelt, wurden sie modernisiert, sonst aber in der Schreibweise der Vorlage belassen. Die Ortsnamen wurden nur dann identifiziert, wenn dies ohne größere Mühe, vor allem mit dem Register zu Sudendorfs Urkundenbuch, geschehen konnte, sonst aber ebenfalls gemäß der Vorlage wiedergegeben. Der noch ausstehende und unbedingt erforderliche Index wird Gelegenheit geben, hier noch Verbesserungen anzubringen.

Stand: Juli 1993

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Bearbeiter: Dieter Brosius (1993)

Bearbeiter: Hildegard Krösche (2016, 2022)