Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover > Zoll

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Beschreibung: Gliederung (Tektonik)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Zoll

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners 

Erste Hauptzollämter entstanden im Königreich Hannover als Unterbehörden und örtliche Dienststellen des neu geschaffenen Oberzollkollegiums, das ab dem 1. Januar 1854 für indirekte Steuern, Zölle und Abgaben zuständig war. Sie bestanden auch während der preußischen Herrschaft fort. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging die Zollverwaltung zunächst auf die Bundesländer über, mit dem Gesetz über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 (BGBl. I 1950 Nr. 39 vom 8. September 1950 S. 448-453) wurde sie Bundessache. Als untere Bundesbehörden sind Hauptzollämter in einem örtlich festgelegten Bereich zuständig für die Überwachung der Zölle und Verbrauchssteuern, die Abfertigung und Abrechnung von Zollverfahren, die Bekämpfung illegaler Beschäftigung sowie die Wahrnehmung von Strafsachen und Bußgeldverfahren.

Die Bezirke der Hauptzollämter und Zollämter orientierten sich weitgehend an den Grenzen der Kreise und Gemeinden. Die Hauptzollämter, die nicht an der Grenze zur DDR lagen, verfügten zur Festsetzung und Erhebung von Abgaben über Zollämter und Zollzweigstellen; die an der Zonengrenze positionierten Hauptzollämter über Grenzkontrollstellen.

Als untere Bundesbehörden unterstanden die Hauptzoll- und Zollämter zunächst Oberfinanzdirektionen, die als Mittelinstanzen wiederum dem Bundesminister der Finanzen nachgeordnet waren. Der hannoverschen Oberfinanzdirektion unterstanden zum einen die Hauptzollämter in Braunschweig, Emden, Hannover, Hann. Münden, Hildesheim, Leer, Lüneburg, Nordhorn, Oldenburg, Osnabrück und Stade, zum anderen die Hauptzollämter Braunschweig-Ost, Northeim und Uelzen, denen die Überwachung der Zonengrenzen oblag.

Die sich schrittweise vollziehende Einigung Europas zog Ende der 1960er Jahre Veränderungen in der Zollverwaltung nach sich. Die Modernisierung der Kommunikationsmittel und Motorisierung ermöglichte Rationalisierungen und führte damit auch zu Personal- und Dienststellenabbau. Darunter fiel auch die Auflösung des Hauptzollamts Leer mit Wirkung zum 1. April 1967 und des Zollamts in Aurich zum 1. Oktober 1971; ihre Aufgaben wurden vom Hauptzollamt Emden übernommen.

Eine erneute, bundesweite Verschlankung der Zollverwaltung bewirkte die Wiedervereinigung: Die für Grenzüberwachung zuständigen Kommissariate und das Zollkommissariat See mit dem Zollkreuzer Emden wurden dem Hauptzollamt Osnabrück unterstellt. In den folgenden Jahren kam es zur Auflösung der Hauptzollämter in Emden, Lüneburg und Göttingen. In Niedersachsen blieben nur noch vier Hauptzollämter in Oldenburg, Osnabrück, Hannover und Braunschweig bestehen.

Weitere umfangreiche Umgestaltungen innerhalb der Bundeszollverwaltung folgten dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2897) zum 1. Januar 2008, das der bis dahin geltenden Mischverwaltung auf der Ebene der Mittelinstanz ein Ende setzte. Gemeinsam mit dem Projekt "Strukturentwicklung Zoll" des Bundesministeriums der Finanzen führte es eine Strukturreform der Bundesfinanzverwaltung herbei. Die Zoll- und Verbrauchsteuerabteilungen der Oberfinanzdirektionen gingen über an neu gegründete Bundesfinanzdirektionen (Nord, Mitte, West, Südwest und Südost), die direkt dem Bundesministerium der Finanzen als oberster Bundeshörde und Zentralinstanz unterstellt sind. Damit verbunden war auch ein teilweiser Neuschnitt der Zuständigkeitsbereiche. Als örtliche Behörden bleiben ihnen weiterhin 43 Hauptzollämter und diesen wiederum 271 Zollämter unterstellt.

Stand: 6. Juli 2015

Bearbeiter 

Regina Schleuning (2015)