Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover > Bundesvermögensverwaltung

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Beschreibung: Gliederung (Tektonik)

Identifikation (Gliederung)

Titel 

Bundesvermögensverwaltung

Kontext

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Bundesvermögensverwaltung (BVV) übte als Teil der Bundesfinanzverwaltung zwischen 1950 und 2004 die Verwaltung des allgemeinen Grundvermögens und der Staatsforsten im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland aus. Ihre Anfänge reichen zurück bis in die unmittelbare Nachkriegszeit, in der innerhalb der britischen Besatzungszone den Oberfinanzpräsidenten die treuhänderische Verwaltung beschlagnahmter Wehrmachtsliegenschaften übertragen wurde (Amtsbl. S. 58 und 63). Die Anweisung vom 29. März 1946 erweiterte den Verwaltungsbereich auf das gesamte Reichs- und Staatsvermögens – bis dahin größtenteils militärisch genutzte Liegenschaften – und wurde organisatorisch am 3. Dezember 1947 in einem entsprechenden Zonenausschuss zusammengefasst. Die konkrete Ausführung der Verwaltungsaufgaben lag seit 1948 bei den Verwaltungsstellen für Reichs- und Staatsvermögen (RuS-Stellen), die den Oberfinanzpräsidenten unterstanden.

Mit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 ging nach Art. 134 und 135 die Aufsicht und Kontrolle des gesamten ehemaligen Reichs- und Staatsvermögens auf die Bundesregierung über; die endgültige Übertragung regelte das Reichsvermögens-Gesetz vom 16. Mai 1961 (BGBl. I S. 597).

Die Verwaltung durch die Oberfinanzpräsidenten wurde mit dem Gesetz über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 (BGBl. I S. 448) auf eine neue Grundlage gestellt. Demnach unterstanden sie der Weisung des Bundesministeriums der Finanzen, das auch die Dienst- und Fachaufsicht wahrnahm. Lediglich zwischen dem 29. Oktober 1957 und dem 22. Oktober 1969 wurde die Fachaufsicht vom Bundesministerium für wirtschaftlichen Besitz des Bundes (seit 14. November 1961 Bundesschatzministerium) ausgeübt.

Mit dem Gesetz über die Finanzverwaltung wurden auch Oberfinanzdirektionen (OFD) als Mittelbehörden für die Bundes- und Landesfinanzverwaltung geschaffen. Sie übernahmen zum 21. Mai 1952 (MinBlFin. 1952 S. 212) die bisherigen RuS-Stellen, die in Bundesvermögens- und Bauabteilungen (ab 1971 nur noch Bundesvermögensabteilungen) umgewandelt wurden.

Bereits 1952 wurden den Bundesvermögens- und Bauabteilungen Außenstellen unterstellt, die ab 1953 Bundesvermögensstellen hießen. In den 1970er Jahren erfuhren sie eine Umwandlung in Bundesvermögensämter, die von den OFDs und den Finanzämtern die Zuständigkeit für die Liegenschaften des ehemaligen Deutschen Reiches übernahmen.

Als Bestandteil der Bundesfinanzverwaltung waren die Bundesvermögensämter zuständig für Landbeschaffung sowie für Verwaltung und Verwertung (Verkauf, Vermietung, Verpachtung) von Liegenschaften des Bundes. Bis in die 1970er und 1980er Jahre oblag ihnen auch der Grunderwerb für das Militär und kleine Bundesverwaltungen. Für die britischen Streitkräfte betreute das Amt die diesem kostenlos überlassenen Liegenschaften. Ein kleiner Aufgabenbereich stellte die Wohnungsführsorge für Bundesbedienstete dar.

In Niedersachsen existierten zunächst Bundesvermögensämter in Braunschweig, Cuxhaven, Emden, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Nienburg (Weser), Oldenburg, Osnabrück, Soltau und Wilhelmshaven, die alle der OFD Hannover unterstanden. In den folgenden Jahren kam das Bundesvermögensamt Bremen hinzu, während entsprechende Ämter in Emden und Göttingen aufgelöst wurden. Eine Umstrukturierung der BVV führte zum Zusammenschluss kleinerer Dienststellen, sodass die bundesweit 60 Bundesvermögensämter auf 38 reduziert wurden. In Niedersachsen verblieben noch Bundesvermögensämter in Hannover, Oldenburg, Soltau und Wilhelmshaven, die infolge der Übertragung der Bundesvermögensabteilung von der OFD Hannover auf die OFD Magdeburg auch in deren Dienst- und Fachaufsicht wechselten. Auslöser hierfür war die Verordnung des Bundesfinanzministerium vom 4. März 1998 (BGBl. I S. 407).

Durch das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3235) wurde die seit über 50 Jahre bestehende BVV mit ihren Bundesvermögensämtern, den Bundesforstämtern und den Bundesvermögensabteilungen bei den OFDs zum 1. Januar 2005 aufgelöst. Ihre Aufgaben und ihr Personal wurden auf die zeitgleich errichtete Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit Sitz in Bonn übertragen, die als bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen – dem die Rechts- und Fachaufsicht obliegt – geschaffen wurde. Seitdem nimmt sie die ihr vom Bund übertragenen liegenschaftsbezogenen und sonstigen Aufgaben (hierunter insbesondere die Verwaltung von Dienstliegenschaften) eigenverantwortlich wahr und verfolgt dabei das Ziel, eine einheitliche Verwaltung des Liegenschaftsvermögens des Bundes nach kaufmännischen Grundsätzen vorzunehmen und nicht betriebsnotwendiges Vermögen wirtschaftlich zu veräußern (§ 1 Abs. 1 BImA-Errichtungsgesetzes).

Stand: 8. Juli 2015

Bestandsgeschichte 

Die archivische Zuständigkeit wird durch das Gesetz über die Sicherung und Nutzung von Archivgut des Bundes (Bundesarchivgesetz - BArchG) vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62), in der jeweils letzten gültigen Fassung, und das Niedersächsische Archivgesetz vom 25. Mai 1993 (Nds. GVBl. S. 129), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Verwaltungsmodernisierung im Geschäftsbereich der Staatskanzlei vom 5. November 2004 (Nds. GVBl. S. 402), geregelt.

Stand: 8. Juli 2015

Literatur 

Der Bund als Unternehmer. Bericht über die Entwicklung des vom Bundesministerium für wirtschaftlichen Besitz des Bundes verwalteten industriellen Bundesvermögens in der Zeit vom 1. April 1957 bis 31. März 1958. Bad Godesberg 1958.

Das Industrielle Bundesvermögen. Bericht über die Entwicklung der vom Bundesschatzministerium verwalteten industriellen Bundesvermögen in der Zeit. Hrsg. v. Bundesschatzministerium. Köln 1962-1968.

40 Jahre Verantwortung für die Finanzen des Bundes: Das Bundesministerium der Finanzen. Geschichte, Aufgaben, Leistungen. Hrsg. v. Bundesministerium der Finanzen. München 1989.

Leesch, Wolfgang: Geschichte der Finanzverfassung und -verwaltung in Westfalen seit 1815. 2. überarb. Sonderausgabe. Münster 1993.

Bearbeiter 

Regina Schleuning (2015)