StadtA GOE Dep. 102 SSK Gö

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Dep. 102 SSK Gö - Städtische Sparkasse Göttingen

Laufzeit 

1849-1990

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Städtische Sparkasse zu Göttingen wurde 1801 auf Betreiben des Senators Justus Christoph Grünewald gegründet (Plan über die Einrichtung einer Spar- und Leih-Casse zu Göttingen vom 22. Juni 1801). Die Teilung in zwei Abteilungen lag in unterschiedlichen Konditionen zur Annahme von Spargeldern begründet: Domestiken und Professionisten durften Beträge von 1 bis 50 Taler in die Spar-Casse einzahlen, alle Bewohner ohne Ausnahme Beträge von 5 bis 100 Taler in die Leih-Casse. Angelegt wurden die eingezahlten Gelder bei der Lombards-Casse (Leihhaus). Die neue Kasse hatte demzufolge zunächst nur das Passiv-, nicht aber das Aktivgeschäft zu betreiben. Die Verwaltung der Kasse stand unter der Aufsicht des Magistrats.

Mit dem Statut von 1873 durfte die Sparkasse ihre Gelder auch für Darlehen und den Ankauf von Wertpapieren verwenden. Das Leihhaus wurde 1887 aufgelöst, nachdem es bereits zehn Jahre vorher mit der Sparkasse vereinigt worden war. Eine Änderung bei der Sparkassenverwaltung brachte das Statut von 1878 mit der Einrichtung eines Sparkassenvorstandes. Ebenfalls 1878 erhielt die Sparkasse im Rathaus ihre ersten Räumlichkeiten. Davor waren die Geschäfte in der Wohnung des Rendanten abgehalten worden (150 Jahre Städtische Sparkasse zu Göttingen, 1951, S. 13 ff).

1915 zog die Sparkasse in einen Neubau in der Weender Straße. Die ersten beiden Zweigstellen wurden 1928 und 1930 eröffnet, die dritte erst nach dem Zweiten Weltkrieg. In Ausführung der Notverordnung vom 6. Oktober 1931 erhielt die Städtische Sparkasse zu Göttingen 1932 den Charakter einer Körperschaft öffentlichen Rechts.

Die Leitung der Sparkasse oblag dem ehrenamtlichen Vorstand und einem hauptamtlichen Direktor (bis 1921 Rendant). Ersterer verfügte über weitreichende Befugnisse, insbesondere im Bereich der Kreditvergabe. Diese Leitungsstruktur änderte sich grundlegend mit der Satzung vom 1. Dezember 1962, die infolge des Niedersächsischen Sparkassengesetzes vom 6. Juli 1962 verabschiedet wurde. Der ehrenamtliche Vorstand wurde mit abgeänderten Aufgaben und Kompetenzen zum Verwaltungsrat umgewandelt, ein neuer hauptamtlich besetzter kollegialer Vorstand eingeführt.

Das Wachstum der Städtischen Sparkasse ab den 1950er Jahren verdeutlichen folgende Zahlen:

Bilanzsumme 1955: knapp 40 Mio. DM
Bilanzsumme 1988: gut 1,6 Mrd. DM

Zweigstellen 1955: 3
Zweigstellen 1988: 20

Mitarbeiter 1955: 104
Mitarbeiter 1988: 429

Dieses Wachstum bedingte auch eine stärkere Differenzierung in der Organisationsstruktur der Sparkasse, sowohl im Bereich der internen Verwaltung (Personalwesen, Bauwesen, Organisation, Rechnungswesen, Revision usw.) als auch im Geschäftsbereich, wo es zunächst eine Aufteilung nach Geschäftszweigen gab (Spar-, Giro-, Kredit-, Wertpapiergeschäft), später kamen Elemente der Kundenorientierung hinzu (Geschäftskunden, Privatkunden).

Das Göttingen-Gesetz vom 1. Juli 1964 brachte eine Ausdehnung des Gebietes der Stadt Göttingen in den Kreis Göttingen. Die Städtische Sparkasse durfte Zweigstellen im neuen Stadtgebiet errichten, trat dort aber in Konkurrenz mit Zweigstellen der Kreissparkasse. Am 1. Januar 1990 fusionierte die Städtische Sparkasse zu Göttingen mit der Kreissparkasse Göttingen zur Sparkasse Göttingen (Kreistagsbeschluss vom 28. Juni 1989, Ratsbeschluss vom 7. Juli 1989).

Bestandsgeschichte 

Das ältere die Städtische Sparkasse betreffende Schriftgut ist Bestandteil des städtischen Schriftgutes. Die älteste Akte, die sich in der Sparkasse selbst befand, beginnt mit dem Jahr 1875.

Ein Aktenverzeichnis weist fadengeheftete Akten aus dem 19. und beginnenden 20. Jahrhundert (bis ca. 1930) nach. Ein Großteil der aufgeführten Akten ist noch überliefert. Sie sind mit einer Fachnummer und einer laufenden Nummer gekennzeichnet.

Fast vollständig erhalten waren die Akten einer zentralen Registraturordnung, die ca. 1924 bis ca. 1958 benutzt wurde. Das Schriftgut befand sich in Ordnern und ist nach einem Aktenplan sortiert. Die oberste Ebene des Aktenplanes ist mit einer römischen, die zwei folgenden Ebenen mit einer arabischen Zahl gekennzeichnet. Eine weitere römische Zahl bezeichnet den Band. Da der Inhalt dieser Akten zum großen Teil aus Zeitungsausschnitten und Rundschreiben besteht und wenig Auskunft über die eigentliche Geschäftstätigkeit der Sparkasse gibt, ist anzunehmen, daß sich zu dieser Zeit bereits dezentrale Registraturen gebildet haben.

Ende der 1950er Jahre bis in die 1980er Jahre hinein wurde eine zentrale Registratur geführt, in die aber nur noch wenig Schriftgut gelangte. Die wenigen daraus noch aufgefundenen Akten sind nach einem Aktenplan geordnet, dessen maximal sechs Ebenen mit arabischen Zahlen gekennzeichnet sind.

Die Akten aus den beiden älteren Registraturordnungen befanden sich in der inzwischen geschlossenen Zweigstelle 1 (Am Markt/Rote Straße), in der außerdem noch Haupttagebücher und andere Geschäftsbücher sowie Unterlagen zur Zweigstelle 1 lagerten. Die Akten aus der jüngsten Registraturordnung wurden aus der Poststelle/Materialverwaltung übernommen.

In einer Altregistratur in der Geschäftsstelle 2, die von der Revisionsdirektion verwaltet wird, befanden sich Unterlagen aus den Bereichen Vorstand, Revision, Rechnungswesen, Organisation, Bauwesen und Personal sowie Umstellungsunterlagen zur Währungsreform von 1948.

Aus der Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit wurden Akten übernommen, die vornehmlich aus den 1970er und 1980er Jahren stammen. Sie waren nach Schlagwörtern geordnet. Ca. 1000 Hypothekenakten, beginnend mit dem Jahr 1849 und bis in die 80er Jahre des 20. Jahrhunderts reichend, lagerten in der Kreditabteilung. Zwei kleinere Übernahmen beinhalteten Unterlagen zum Wertpapiergeschäft.

Der vorliegende Archivbestand ist nicht abgeschlossen. Bei der Fusion mit der Kreissparkasse ist ein Abbruch der Registratur weitgehend nicht erfolgt, so dass Akten der Städtischen Sparkasse von der Sparkasse Göttingen weitergeführt werden.

Folgende Bewertungskriterien sind im wesentlichen für die Übernahme angewandt worden:

Zentrale Registraturen:
Die älteste bis etwa 1930 reichende Registraturordnung wurde vollständig übernommen. Bei der zweiten etwa 1924 bis 1958 benutzten Ordnung bildete eine Einzelbegutachtung die Grundlage für die Bewertungsentscheidung. Dabei wurden alle diejenigen Akten ausgesondert, die ausschließlich Informationsmaterial (Zeitungs-, Zeitschriftenartikel, Rundschreiben) enthielten. Die Überreste der dritten bis in die 1980er Jahre verwandten Registraturordnung wurden ebenfalls vollständig übernommen.

Dezentrale Registraturen:
- Vorstand, Verwaltungsrat, Kreditausschuss, Geschäftspolitik: vollständige Übernahme
- Rechnungswesen: Jahresabschlüsse
- Revision: Prüfung der Jahresabschlüsse, satzungsgemäße Prüfungen, Prüfung der Hauptstelle und er Zweigstelle 2 als Beispielszweigstelle
- Bauwesen, Einrichtung: Baumaßnahmen an der Hauptstelle und der Zweigstelle 2 als Beispielszweigstelle, Inventarsachen in Auswahl
- Personalwesen: Dienstanweisungen, allgemeine Personalangelegenheiten, Besoldungsbücher, alle Personalakten (mangels Masse Bewertung nicht nötig)
- Organisation: Wichtige organisatorische Maßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit: Alle Unterlagen zu den Zweigstellen und ein Viertel der sonstigen Projektakten
- Unterlagen zum Spar-, Giro-, Kredit- und Wertpapiergeschäft, die nicht in den zentralen Registraturordnungen enthalten waren: vollständige Übernahme (mangels Masse Bewertung nicht nötig)
- Konten: Beispiele, da eine statistische Auswahl aufgrund der vorhandenen Menge nicht mehr möglich war
- Hypothekenakten: Bewertung nach drei Kriterien: vollständige Übernahme der Akten mit einer Registratursignatur bis einschließlich 200, von den übrigen Akten jede zehnte und Sonderfälle
- Umstellungsunterlagen zur Währungsreform 1948: vollständige Übernahme

Vereinzelt mußten Akten aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustandes kassiert werden.

Im Rahmen eines Nummerus-Currens-Systems für alle Sparkassenbestände ist dem Bestand Städtische Sparkasse der Archivnummernkreis 1 bis 2999 zugeordnet. Massenakten, hier Hypothekenakten (siehe unter 5.7.0), sind mit nur einer Archivnummer ausgezeichnet (Nr. 1051), ein Kennbuchstabe für das Auswahlkriterium (X für geschlossene Übernahme, Y für statistische Auswahl, Z für Sonderfälle) und ein der Akte entnommenes Ordnungsmerkmal (Registratursignatur der Akte) ergänzen die Individualsignatur jeder Akte. Die Adresse des belasteten Besitzes und der Name des ersten und weiterer interessanter Hypothekennehmer sind nur bei den Hypothekenakten angegeben, bei denen keine Sperrfristen mehr bestehen.

Die Klassifikation des Findbuches orientiert sich am Einheitsaktenplan des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Diese Entscheidung wurde getroffen, um eine gewisse Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit mit den anderen Göttinger Sparkassenbeständen, aber auch mit den Beständen in anderen Sparkassenarchiven herzustellen. Die unterste Ebene wurde nicht belegt. Eine Verschlagwortung ist nur insoweit durchgeführt worden, als sie für das Auffinden der richtigen Klassifikationsstelle notwendig ist. Wenn Blätter mit einer Plastikheftklammer zusammengefügt sind, dient das nicht der inhaltlichen Zuordnung, sondern lediglich der Befestigung kleinerer loser Blätter.

Die Sperrfristen richten sich nach dem Niedersächsischen Archivgesetz, wobei für das Bankgeheimnis die Sonderfrist von 50 Jahren in Anspruch genommen wird.

Göttingen, 30. Juni 1998
Sabine Thurnburg

Im August 2021 wurde eine einzelner Brief (Signatur 1304) dem Bestand beigefügt.

Göttingen, 12.August 2021
Kristin Kalisch

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Der Bestand wurde mit Hilfe des EDV-Archivprogramms "AIDA" erschlossen. Die Datensätze dieses Bestandes wurden im Mai 2015 von AIDA in die nunmehr verwendete Archivsoftware "Arcinsys" übertragen.