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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landessuperintendentur Calenberg-Hoya mit Verden-Hoya und Celle

Laufzeit 

1922-2010

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Mit der "Verordnung der Kirchenregierung über die Landessuperintendenten" vom 15. Juni 1936 schuf Landesbischof August Marahrens für die Hannoversche Landeskirche das Amt des Landessuperintendenten.
Das Amt stand in einer sehr viel älteren Tradition, nämlich der der Generalsuperintendenten, die schon mit der endgültigen Durchsetzung der Reformation in den welfischen Ländern eingesetzt wurden. Sie führten die Aufsicht über mehrere Spezialsuperintendenturen und überwachten die Lehre der Pastoren und das kirchliche Leben in den Gemeinden. 1902 wurden nach preußischem Vorbild anstelle der bisher acht nebenamtlichen vier hauptamtliche Generalsuperintendenten benannt, die bischöfliche Funktionen wahrnahmen und im Konsistorium die bischöflichen Angelegenheiten ihrer Sprengel bearbeiteten. Die Generalsuperintendenten behielten ihre Aufgaben auch mit der Einrichtung des Landeskirchenamts (1924) der Wahl des ersten Landesbischofs ein Jahr später bei. Allerdings wurde zunehmend kritisiert, dass sie zu wenig Bezug zu ihren Sprengeln hätten. Die Deutschen Christen schafften infolge dessen das Amt des Generalsuperintendenten ab und führten an ihrer Stelle mit Kirchengesetz vom 15. Februar 1934 sogenannte Landespröpste ein. Letztere konnten sich in ihren Sprengeln aber nicht durchsetzen.
Marahrens ernannte im Gegenzug am 26. Februar 1935 zunächst sieben nebenamtlich tätige Bischofsvikare, deren Aufgabe es war, die Gemeinschaft der Pastoren zu fördern, Pfarrkonvente zu besuchen und gegebenenfalls auch Gemeinden zu visitieren. Gemeinsam mit dem wiedereingesetzten Generalsuperintendenten von Hildesheim bildeten sie den Bischofsrat. Nachdem sich der Landesbischof endgültig gegenüber den Deutschen Christen durchgesetzt hatte, erklärte die Kirchenregierung das Gesetz über die Landespröpste 1936 als nicht erlassen und führte statt dessen aus einer Fortentwicklung der Bischofsvikare das Amt des

Landessuperintendenten ein. Dafür wurde das Gebiet der Landeskirche in zunächst neun Sprengel untergliedert, die sich an den historischen Landschaften des Königreichs Hannover orientierten: Calenberg, Hildesheim-Harz, Göttingen-Grubenhagen, Celle, Lüneburg, Verden-Hoya, Stade (das Gebiet des früheren Herzogtums Bremen), Osnabrück-Diepholz und Ostfriesland. Der Stiftsbezirk Loccum blieb eigenständig. Hier wurden die Befugnisse des Landessuperintendenten durch den Abt zu Loccum wahrgenommen. Die Größe der Sprengel wurde bewusst überschaubar gehalten, um eine "wirkliche seelsorgerliche Durchdringung" zu gewährleisten. Die Landessuperintendenten übernahmen jeweils eine kleine Pfarrstelle in ihrem Sprengel, das Amt wurde aus dem Landeskirchenamt herausgelöst, die Amtsinhaber unmittelbar dem Landesbischof unterstellt. Die Landessuperintendenten organisierten Ephoren- und Generalkonvente, führten die Superintendenten ein, hielten die Kirchenvisitationen in den Superintendenturgemeinden ab, prüften die Visitationsberichte der Superintendenten und beschieden die Visitatoren. Ihnen oblag die Regelung der pfarramtlichen Vertretung, der Vollzug der Ordination im Auftrag des Landesbischofs und die Einweihung von Kirchen und Kapellen. Diese Verwaltungsreform war nicht unumstritten: "Die Deutschen Christen sahen in der Verordnung das Werk von Reaktionären, die den Geist der nationalsozialistischen Bewegung nicht verständen, die schroffen Anhänger der bekennenden Kirche sahen die Verfassung ‚im Sinne eines ausgesprochenen Episkopalismus umgestaltet' und bestritten die Legitimität der Verordnung, da sie von der staatlich eingesetzten Kirchenregierung erlassen worden war."

Die Sprengel Calenberg, Verden-Hoya, Celle und Calenberg-Hoya

Der Sprengel Calenberg, der seinen Sitz in Hannover hatte, umfasste zunächst die Kirchenkreise Börry, Coppenbrügge, Groß Berkel-Hameln (ab 1938: Hameln-Pyrmont ), Hannover I-III, Hannover-Linden, Hannover-Schloßkirche, Neustadt a. Rbge.,

Pattensen/Leine, Ronnenberg, Springe und Wunstorf. 1937 wurde der bisher hessische Kirchenkreis Schaumburg angegliedert. 1953 übernahm der Landessuperintendent für Calenberg vertretungsweise auch die Aufsicht über die bisher zu Verden-Hoya gehörigen Kirchenkreise Hoya, Nienburg, Stolzenau und Syke. Durch Verfügung des Landeskirchenamts vom 29. Mai 1957 wurden die vier städtischen Aufsichtsbezirke Hannover I-III und Hannover-Linden ausgegliedert und als Sprengel Stadt Hannover verselbständigt. Zugleich fielen die Kirchenkreise Coppenbrügge und Bodenwerder an den Sprengel Hildesheim. Dafür erhielt der Sprengel Calenberg die bisher schon von ihm verwalteten Kirchenkreise Hoya, Nienburg, Stolzenau, Sulingen und Syke und führte seither die Bezeichnung "Calenberg-Hoya". Mit dem 1. Juli 1959 wurde in Wunstorf eine vierte Pfarrstelle als Landessuperintendenturpfarrstelle für den Sprengel eingerichtet und damit dessen Sitz von Hannover nach Wunstorf verlegt.

Den Sprengel Verden-Hoya (Sitz in Oiste) bildeten die Kirchenkreise des Herzogtums Verden (Rotenburg und Verden) und der Ober- und Niedergrafschaft Hoya (Hoya, Nienburg, Stolzenau, Sulingen, Syke). Schon 1949 setzte sich der Kirchensenat für seine Auflösung ein. Der bisher in Verden-Hoya amtierende Landessuperintendent Ernst Lienhop sollte Landessuperintendent für Stade (Sitz: Rotenburg) werden, das Gebiet des Sprengels an Stade und Calenberg aufgeteilt werden. Die Pläne wurden aber vorläufig zurückgestellt, nachdem sich insbesondere Theodor Laasch als Landessuperintendent des mit 652.000 Seelen weitaus größten Sprengels Calenberg gegen eine Erweiterung seines Zuständigkeitsbereichs ausgesprochen hatte. Auch die Kirchenkreisvorstände der betroffenen Kirchenkreise wandten sich mehrheitlich gegen eine Auflösung. Der Kirchensenat beschloss daher in seiner Sitzung vom 6. Juli 1949, von einer Aufteilung des Sprengels abzusehen. Erst infolge der mit Lienhops Versetzung in den Ruhestand 1953 eintretenden Vakanz wurden die

Kirchenkreise Rotenburg und Verden vertretungsweise dem Sprengel Stade zugewiesen, Sulingen dem Sprengel Osnabrück sowie Hoya, Nienburg, Stolzenau und Syke dem Sprengel Calenberg. 1957 erfolgte die Aufhebung des Sprengels und Verteilung der Kirchenkreise entsprechend der bisherigen Vertretungslösung mit Ausnahme des Kirchenkreises Sulingen, der ebenfalls an Calenberg fiel.

Der Sprengel Celle hatte seinen Sitz anfangs in Soltau. Bei seiner Gründung umfasste er die Kirchenkreise des Fürstentums Lüneburg, Celleschen Teils (Bergen-Soltau, Burgdorf, Burgwedel, Celle-Beedenbostel, Fallersleben, Gifhorn, Sievershausen, Uelzen, Walsrode und Wittingen). 1948 wurde der Kirchenkreis Uelzen an den Sprengel Lüneburg abgegeben. Auch Celle wurde im Zuge einer geplanten Verringerung der Sprengelzahl schon früh zur Disposition gestellt. Im April 1956 schlugen die Landessuperintendenten vor, die Sprengel Lüneburg und Celle zu vereinen und die Kirchenkreise Harburg und Hittfeld an Stade sowie Wittingen, Gifhorn und Fallersleben an Hildesheim abzugeben. Über die tatsächlich vorzunehmenden Veränderungen herrschte allerdings Uneinigkeit. Der Ephorenkonvent des Sprengels Celle sprach sich etwa 1959 gegen eine Aufteilung und Zusammenlegung mit Lüneburg aus. Der Kirchenkreis Burgdorf machte Bedenken dagegen geltend, dass er vom Kirchenkreis Burgwedel getrennt werde sollte, mit dem er in einem Landkreis und durch gemeinsame Geschichte verbunden sei.
Zum 1. Mai 1959 wurde an der Ev.-luth. Stadtkirchengemeinde in Celle eine fünfte Pfarrstelle als Landessuperintendentenpfarrstelle für den Sprengel Celle errichtet und der Sitz der Landessuperintendentur nach Celle verlegt. Predigtstätte wurde die Stadtkirche, ab 1968 zeitweilig die Kreuzkirche. Durch das "Kirchengesetz über die Bildung des Sprengels Hannover" vom 18. November 1969 wurden schließlich die Kirchenkreise Burgdorf und Burgwedel zum 1. Januar 1970 mit dem bisherigen Sprengel Stadt Hannover zum neuen Sprengel Hannover vereinigt.

Calenberg-Hoya gab ebenfalls mit dem 1. Januar 1970 die Kirchenkreise Neustadt a. Rbge., Pattensen, Ronnenberg und Wunstorf ab. Im Vorfeld der Neugliederung der Sprengel wurde vor allem der Verblieb der wegen ihres industriegesellschaftlich geprägten Milieus als problematisch eingestuften Kirchenkreise Wolfsburg und Gifhorn kontrovers diskutiert. Der Celler Landessuperintendent Hans-Helmut Peters machte in einer Besprechung im Landeskirchenamt (16. 6. 1970) seine Zustimmung zur Übernahme eines um Teile von Celle erweiterten Sprengels Calenberg-Hoya davon abhängig, dass Gifhorn und Wolfsburg (Fallersleben) an Lüneburg fielen. In einem weiteren Gespräch mit dem Leiter des Dezernats III im Landeskirchenamt äußerte er, "daß es seine Kräfte nicht zuließen, neben dem Sprengel Calenberg-Hoya auch noch einen so schwierigen Kirchenkreis, wie ihn der Kirchenkreis Wolfsburg darstelle, zu betreuen." Als Alternative kam auch die Abtretung an Hildesheim in Frage; der Hildesheimer Landessuperintendent Ernst Henze erklärte sich grundsätzlich bereit, Wolfsburg zu übernehmen. Vorläufig blieb es aber bei der Verbindung mit Celle bzw. Calenberg-Hoya. Durch das "Kirchengesetz über die Aufhebung des Sprengels Celle" vom 5.3.1971 wurde der Sprengel Celle mit dem 1. April 1971 aufgelöst. Die Kirchenkreise Soltau, Walsrode und Wittingen fielen an Lüneburg, die Kirchenkreise Celle, Gifhorn und Wolfsburg wurden bis auf weiteres mit Calenberg-Hoya vereinigt. Der Amtssitz des Sprengels Calenberg-Hoya wurde nach Celle verlegt. Diese Vereinigung der celleschen Restgebiete mit Calenberg-Hoya wurde von Anfang an nur als Provisorium betrachtet: Einerseits weil zeitgleich auch die kommunale Gebietsreform im Gange war und dadurch Grenzverschiebungen bei den Landkreisen zu erwarten waren, zum anderen weil mit einem Zusammenschluss der hannoverschen Landeskirche mit anderen Landeskirchen in Niedersachsen, insbesondere der Ev.-luth. Landeskirche in Schaumburg-Lippe, gerechnet wurde. Durch das

"Kirchengesetz über die Neubegrenzung des Sprengels Calenberg-Hoya" vom 27. November 1975 wurden schließlich der Kirchenkreis Celle in den Sprengel Lüneburg und die Kirchenkreise Gifhorn und Wolfsburg in den Sprengel Hildesheim umgegliedert. Diese Änderung trat am 1. August 1976 in Kraft. Der Amtssitz des Landessuperintendenten wurde mit Wirkung vom 15. September 1976 von Celle nach Nienburg verlegt. Durch das "Kirchengesetz über den Kirchenkreis Stolzenau-Loccum" vom 18. März 1976 wurde der bisherige Stiftsbezirk Loccum mit dem Kirchenkreis Loccum-Stolzenau zum Kirchenkreis Stolzenau-Loccum vereinigt und dabei auch die Rechtsbeziehungen des Landessuperintendenten zum bisher eigenständigen Stiftsbezirk neu geordnet.

Der Sprengel umfasste fortan die Kirchenkreise Nienburg, Syke, Hoya, Stolzenau-Loccum, Grafschaft Schaumburg und Hameln-Pyrmont. Die Kirchengemeinde St. Katharinen in Neuenkirchen wurde zum 1. Januar 2000 aus dem Kirchenkreis Syke und damit aus dem Sprengel Calenberg-Hoya ausgegliedert und dem Kirchenkreis Grafschaft Diepholz (Sprengel Osnabrück) angegliedert. Ebenfalls 2000 erfolgte die Vereinigung der Kirchenkreise Syke und Hoya zum Kirchenkreis Syke-Hoya. Mit Aufhebung des Kirchenkreises Springe am 1. Januar 2001 kamen die Kirchengemeinden Bad Münder, Beber, Eimbeckhausen, Flegessen, Hachmühlen und Nettelrode an den Kirchenkreis Hameln-Pyrmont, die Kirchengemeinden Hülsede und Lauenau an den Kirchenkreis Grafschaft Schaumburg. Die Kirchengemeinden Altenhagen, Springe (St. Andreas und St. Petrus) und Völksen gingen in den zum Sprengel Hannover gehörenden neu gebildeten Kirchenkreis Laatzen-Springe ein und schieden damit aus dem Sprengel Calenberg-Hoya aus. Die Kirchengemeinde Rodewald wurde am 1. Januar 2004 aus dem Kirchenkreis Neustadt-Wunstorf in den Kirchenkreis Nienburg umgegliedert und kam damit wieder zum Sprengel Calenberg-Hoya.
Durch das "Kirchengesetz zur Festlegung der Zahl der Landessuperintendenten und Landessuperintendentinnen

sowie zur Abgrenzung der Sprengel" vom 13. Dezember 2006 wurde der Sprengel Calenberg-Hoya aufgelöst. Die Kirchenkreise Nienburg, Stolzenau-Loccum und Grafschaft Schaumburg fielen mit dem 1. Juli 2007 an den Sprengel Hannover, Hameln-Pyrmont an Hildesheim-Göttingen, Syke-Hoya an Osnabrück. Bei seiner Auflösung umfasste der Sprengel 133 Kirchengemeinden mit rund 280.000 Gemeindegliedern.


Einrichtungen

Im Sprengel Calenberg-Hoya waren vielfältige kirchliche Dienste und Einrichtungen angesiedelt, darunter Sprengelgruppen des Frauenwerks und des Männerwerks, die Evangelische Erwachsenenbildung (EEB), die Evangelische Jugendarbeit im Sprengel Calenberg-Hoya, die Fachberatung für Evang. Kindergärten und Kinderspielkreise (gemeinsam mit Hildesheim und der Landeskirche Schaumburg-Lippe: Sitz in Hannover), der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (kda) in Hameln, der Arbeitskreis Weserbergland im "Kirchlichen Dienst in Freizeit, Erholung und Tourismus", der Pastoralpsychologische Dienst in Rinteln und das Posaunenwerk bzw. der Posaunenwart für den Sprengel Calenberg-Hoya. Die Außenstelle Calenberg-Hoya des Amts für Bau- und Kunstpflege hatte ihren Sitz in Hannover.
Eine feste Institution im Jahresablauf waren die 1976 von Günter Linnenbrink initiierten "Nienburger Rathausgespräche". Sie boten in gemeinsamen Veranstaltungen mit der Stadt Nienburg und dem Landkreis Vorträge hochkarätiger Referenten aus Politik und Gesellschaft.


Die Landessuperintendenten

Sprengel Calenberg
Einziger Landessuperintendent des Sprengels Calenberg war Theodor Laasch (1936-1956), geboren am 23. April 1894 in Oldenstadt (Krs. Uelzen). Nach dem Studium der Theologie besuchte er 1921-1923 das Predigerseminar im Kloster Loccum. Am 18. Mai 1923 in der St.-Michaelis-Kirche in Hildesheim ordiniert, erhielt er zunächst eine Stelle als Hilfsgeistlicher, 1925 als Pastor in der Diasporagemeinde Duderstadt. 1929 wurde er Konventualstudiendirektor des Klosters Loccum, 1936 Landessuperintendent für

den Sprengel Calenberg und dritter Pastor an der Dreifaltigkeitskirche in Hannover. Laasch gehörte während des Kirchenkampfs zum engeren Kreis der Berater und Mitarbeiter von Landesbischof Marahrens und war einer der führenden Köpfe der Bekennenden Kirche in der hannoverschen Landeskirche. Im Zweiten Weltkrieg fungierte er auch als Wehrkreispfarrer. Ab 1946 war er Konventual des Klosters Loccum, ab 1954 Mitglied des Kirchensenats. Er war maßgeblich an der Vorbereitung und Durchführung des Ersten Deutschen Evangelischen Kirchentags und der Tagung des Lutherischen Weltbundes in Hannover beteiligt. Am 8. Dezember 1956 starb er in Hannover an den Folgen einer Operation und wurde auf dem Klosterfriedhof in Loccum beigesetzt.

Sprengel Verden-Hoya
Im Sprengel Verden-Hoya amtierte ab 1936 Ernst Lienhop . Geboren am 22. Januar 1885 in Eschenhausen, Kr. Syke, besuchte er das Gymnasium in Bremen, studierte Theologie und bezog 1910 das Predigerseminar in Osnabrück. Am 1. Mai 1912 wurde er ordiniert. Er war ab 1912 Friedhofskollaborator in Hannover-Stöcken und wurde noch im gleichen Jahr zum ständigen Kollaborator in Nendorf mit Sitz in Raddestorf ernannt und 1914 zum zweiten Pastor der deutschen lutherischen Gemeinde in Kapstadt. 1915 wurde er P. coop. in Salzgitter, 1916 P. coll. in Döhren mit Sitz in Laatzen, 1916 zweiter Pastor in Salzgitter, 1924 Pastor in Wilstedt und 1936 Landessuperintendent für den Sprengel Verden-Hoya. Ab 1937 war er zugleich Pastor in Oiste, Kreis Verden, das zum Sitz der Landessuperintendentur bestimmt wurde. Mit dem Erreichen der Altersgrenze trat er am 1. November 1953 in den Ruhestand , wurde aber weiter mit der Versehung der Pfarrstelle in Oiste beauftragt. Lienhop starb am 26. Dezember 1970 in Hiddessen bei Detmold.

Sprengel Celle
Für den Sprengel Celle wurde 1936 Wilfried Wolters ernannt. Er wurde am 5. April 1891 in Meyenburg (Osterstade) als Sohn des dortigen Pastors Heinrich Konrad Wilhelm Wolters geboren und wuchs nach dessen

Versetzung überwiegend in Mulsum auf. Wolters besuchte das Gymnasium in Stade und begann mit dem Studium der Theologie, das er im März 1913 mit der ersten theologischen Prüfung abschloss. Die weitere Ausbildung wurde durch die Teilnahme am Ersten Weltkrieg, zuletzt als Leutnant der Reserve, unterbrochen. Das Predigerseminar besuchte er in Kloster Loccum. Nach Ablegen der zweiten theologischen Prüfung wurde Wolters am 1. November 1919 ordiniert und zum P. coop. in der Domkirchengemeinde in Verden ernannt. 1920 wurde er P. coll. in Sebexen bei Kreiensen, 1921 Pastor in Wersabe. Am 1. April 1925 übernahm er als Studiendirektor die Leitung des Predigerseminars auf der Erichsburg und wurde in die wissenschaftliche Prüfungskommission der Landeskirche berufen. Zum 1. Juni 1932 wechselte er als Pastor und Superintendent des damaligen Kirchenkreises Bergen-Soltau an die Johanniskirche in Soltau. Als profiliertes Mitglied der Bekennenden Kirche war Wolters Mitunterzeichner der Barmer Erklärung vom Mai 1934 und Teilnehmer an den Kirchentagen der Bekennenden Kirche in Ulm und Bad Oeynhausen. Marahrens ernannte ihn 1936 zum Landessuperintendenten. 1956 wechselte er unter Aufgabe des Ephoralamts von der ersten auf die fünfte Pfarrstelle in Soltau, blieb aber Landessuperintendent. Mit dem Erreichen der Altersgrenze trat er am 1. Mai 1959 in den Ruhestand. Er starb am 10. September 1969.

Wolters' Nachfolger war Hans-Helmut Peters . Er wurde am 21. Juli 1908 in Harburg-Wilhelmsburg geboren, besuchte das Kaiserin-Auguste-Viktoria-Gymnasium in Hannover-Linden und studierte ab Sommersemester 1926 Theologie in Erlangen, Berlin und Göttingen. 1931 bis 1933 besuchte er das Predigerseminar auf der Erichsburg. Am 15. Oktober 1933 in der Michaeliskirche in Hildesheim ordiniert, trat er 1933 zunächst eine Stelle als Reiseprediger in Südfrankreich (Sitz Nizza) an und übernahm die Verwaltung der Gemeinden von San Remo und Bordighera in Italien. Mit dem 1. November 1939 wurde er als

Hilfsarbeiter in das kirchliche Außenamt der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) in Frankfurt am Main berufen, wurde Sekretär des Ev. Hilfswerks für Internierte und Kriegsgefangene und ab 15. Juli 1940 Geistlicher an der deutschen ev.-luth. Christuskirche in Paris und Sonderbeauftragter des Kirchlichen Außenamts der DEK in Frankreich. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde Peters am 29. Oktober 1944 Hilfsprediger in Hattendorf, 1. Dezember 1944 Pastor ebenda, am 16. November 1946 Pfarrer der Landeskirche und Landesjugendpastor in Hannover, am 1. Februar 1955 Hilfssachbearbeiter im Landeskirchenamt. Am 1. Oktober 1955 wurde ihm die Stelle des Pastors und Superintendenten an der Stadtkirche in Celle übertragen. Am 1. Juli 1959 wurde er zum Landessuperintendenten in Celle ernannt. Peters nahm 1961 an der 3. Vollversammlung des Oekumenischen Rats der Kirchen in New Delhi teil. 1966 unternahm er eine zweimonatige Visitationsreise bei der Ev.-luth. Gossner-Mission in Indien. Als Mitglied des deutsch-französischen Bruderrats war ihm besonders am Austausch mit Frankreich gelegen. Er nahm wiederholt an Tagungen dort teil und leitete die deutsch-französischen Theologentagungen. Am 28. Februar 1969 wurde Peters mit der Versehung der Landessuperintendentur Calenberg-Hoya beauftragt. Im Zuge der Vereinigung beider Sprengel wurde er 1971 Landessuperintendent des Sprengels Calenberg-Hoya, behielt seinen Dienstsitz aber in Celle. Peters war auch Mitglied im Vorstand des Ev.-luth. Landesjugenddienstes und ab 1972 stellvertretender Vorsitzender des Kuratoriums und Mitglied des Verwaltungsrats der Gossner Mission. Am 1. August 1976 trat er wegen Erreichung der Altersgrenze in den Ruhestand. Er starb am 6. Dezember 1987.

Sprengel Calenberg-Hoya
Nach dem Tod von Theodor Laasch blieb die Landessuperintendentenstelle für den Sprengel Calenberg zunächst vakant. Erst ab dem 1. April 1957 wurde Johannes Schulze DD mit der Leitung des neugeschaffenen Sprengels Calenberg-Hoya

betraut. Schulze wurde am 14. Januar 1901 in Celle als Sohn eines Sparkassendirektors geboren, studierte Theologie in Göttingen und Leipzig und bestand im März 1923 die erste, im September 1925 die zweite theologische Prüfung. Am 10. Oktober 1925 wurde er ordiniert. Nach Tätigkeiten als Hilfspfarrer an den Rotenburger Anstalten und Pastor in Hankensbüttel (1931-1936) wurde er 1936 zum Pastor und Superintendenten in Bremervörde ernannt. Seit 1938 war er Landesobmann der Bekenntnisgemeinschaft in der hannoverschen Landeskirche. Am 1. Mai 1948 wurde er Pfarrer der Landeskirche und Landesbevollmächtigter für die Innere Mission. Am 1. April 1957 trat er sein Amt als Landessuperintendent für den Sprengel Calenberg an , zunächst in Hannover, ab 1959 in Verbindung mit einer Pfarrstelle in Wunstorf. Nach der Bildung des Sprengels Stadt Hannover wurde er unter dem 13. Juli 1957 vorübergehend auch dort mit der Versehung beauftragt. Im Dezember 1958 wurde Schulze zum Konventual des Klosters Loccum gewählt. Er war Vorsitzender des Deutschen Hauptausschusses des Lutherischen Weltdienstes, Vorstandsvorsitzender der Leipziger Mission für Westdeutschland und Bundesleiter des Martin-Luther-Bundes. Am 1. Februar 1969 trat er in den Ruhestand und starb am 3. Juni 1980 in Langenhagen.
Weil er die bevorstehende Neuordnung der Sprengel abwarten wollte, verzichtete der Kirchensenat auf die definitive Regelung der Nachfolge. Die Landessuperintendentur blieb von 1969 bis 1971 vakant. Hans-Helmut Peters übernahm die Vakanzvertretung und wurde erst nach der Auflösung des Sprengels Celle zum 1. April 1971 zum Landessuperintendenten für den Sprengel Calenberg-Hoya ernannt (s. oben)

Auf Peters folgte Dr. Günter Linnenbrink (geboren am 16. November 1934), der mit Wirkung vom 15. September 1976 zum Landessuperintendenten ernannt wurde. Er war auch stellvertretender Vorsitzender des Konvents der Ev. Akademie in Loccum sowie Mitglied des Missionsausschusses und des geschäftsführenden

Ausschusses des Ev.-luth. Missionswerks in Niedersachsen (ELM). 1984 wurde er als geistlicher Vizepräsident in das Landeskirchenamt berufen.

Hein Spreckelsen, der ihm nachfolgte, wurde am 2. Dezember 1934 als Sohn des Pastors Friedrich Spreckelsen in Wesermünde-Geestemünde geboren. Er bestand im Frühjahr 1959 die erste theologische Prüfung, 1961 die zweite theologische Prüfung. Von 1961 bis 1962 war er Hilfsgeistlicher in Diepholz II, 1962 bis 1968 Pfarrer der Landeskirche in Diepholz, 1968 bis 1970 Pastor an St. Michaelis in Diepholz, 1970 Pastor in Juist, 1976 Superintendent des Kirchenkreises Bremervörde-Zeven. Zum 1. November 1984 wurde er zum Landessuperintendenten von Calenberg-Hoya ernannt. Nach seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. Dezember 1999 folgte ihm Arend de Vries, geboren am 22. September 1954, ordiniert 10. Februar 1985, der am 1. Dezember 1986 Pastor in Ostrhauderfehn und Stellvertreter des Superintendenten, am 1. August 1993 Pfarrer der Landeskirche und Landesjugendpfarrer in Hannover und mit Wirkung vom 1. März 2000 zum Landessuperintendenten für Calenberg-Hoya ernannt wurde. 2006 wechselte auch er als geistlicher Vizepräsident ins Landeskirchenamt. De Vries war der letzte amtierende Landessuperintendent für Calenberg-Hoya. Vom 1. November 2006 bis zur Auflösung des Sprengels übernahm Doris Janssen-Reschke die Vakanzvertretung.


Bestand

Als der Sitz der Landessuperintendentur 1971 von Wunstorf nach Celle verlegt wurde, wurden nur die neuesten Specialia der beim Sprengel Calenberg-Hoya verbliebenen Kirchenkreise dorthin überführt. Der Hauptbestand dagegen (damals ca. 9 lfd. Meter), der die Altregistratur der Sprengel Calenberg, Verden-Hoya und Calenberg-Hoya umfasste, wurde an das Landeskirchliche Archiv abgegeben und 1973 von U. Behrendt in einem maschinenschriftlichen Findbuch verzeichnet. Ein Teil der General- und Spezialakten der Landessuperintendentur Celle wurde 1971 bei der Aufhebung des Sprengels ebenfalls an das Landeskirchliche

Archiv abgegeben und wird als Bestand L 5 b geführt, wobei allerdings gerade die älteste Überlieferung ab 1936 im vorliegenden Fonds blieb. Neuere Akten wurden weitergeführt und gingen ebenfalls hier ein. Bei der Umgliederung von Kirchenkreisen wurden die entsprechenden Specialia im Allgemeinen an den neuen Sprengel abgegeben, vereinzelt finden sich aber noch Relikte aus den Kirchenkreisen Neustadt a. Rbge., Pattensen, Ronnenberg, Wunstorf und Springe im vorliegenden Bestand. Die Spezialakten, die die ehemaligen Celler Kirchenkreise Celle, Gifhorn und Wolfsburg bzw. die dortigen Gemeinden betrafen und 1971 an Calenberg-Hoya fielen, wurden bei der Landessuperintendentur Calenberg-Hoya weitergeführt, wodurch auch älteres Schriftgut aus der Verwaltung des Sprengels Celle in den Fonds Calenberg-Hoya kam.
Weitere Akzessionen der Provenienz Landessuperintendentur Calenberg-Hoya erfolgten im März 2000 (Akz. 6/2000: 10 lfd. Meter) und im Zuge der Auflösung des Sprengels im April 2007 (Akz. 13/2007: Visitationsakten 1981-2000, 3, 5 lfd. Meter), Juni 2007 (Akz. 27/2007: Generalakten, 2.65 lfd. Meter) und Juli 2007 (Akz. 35/2007: Generalakten, 3,0 lfd. Meter). Übergabeverzeichnisse wurden nicht erstellt. Der frühere Landessuperintendent, Vizepräsident Arend de Vries, übergab dem Archiv im Januar und Juli 2008 Akten betr. das Lutherstift Falkenburg (Akz. 72/2007 und 29/2007).

Der Gesamtbestand einschließlich der bereits früher erschlossenen Akten wurde von Mai bis Oktober 2009 neu verzeichnet.

Die Akten sind uneingeschränkt nutzbar. Für personenbezogene Daten gelten die aktuellen Schutzvorschriften des Archivgesetzes.

Parallelüberlieferungen finden sich in den Generalakten des Landeskirchenamts unter B 1 Nr. 144300 (Dienstgebäude für Landessuperintendenten, Allgemeines), 160 (Landessuperintendenten, Allgemeines), 161 (Landessuperintendenten, Bildung, Abgrenzung, Rechtsgestalt und Aufgaben der Sprengel), 1620 (Kirchliche Arbeit in den Sprengeln), 1621 (Volksmissionarischer

Dienst in den Sprengeln) und 163 (Landessuperintendenten) sowie im Bestand L 5 b (Landessuperintendentur Celle) und im Nachlassbestand N 97 (Johann Schulze DD).

Literatur 

Hans Otte: 50 Jahre Landessuperintendenturen in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers, in: Jahrbuch der Gesellschaft für Niedersächsische Kirchengeschichte 84 (1986), S. 245-255

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: ja

vollständig verzeichnet