Identification (short)
Title
C 34 - Rechtsamt
Life span
1819-2004
Fonds data
History of creator
Bereits in der Frühzeit städtischer Verwaltungsorganisation stößt man in der Person des Syndikus auf einen wichtigen, juristisch vorgebildeten Amtsträger, der sich um die mannigfaltigen Rechtsgeschäfte der Stadt kümmert und diese in Rechtsstreitigkeiten zu vertreten hat. Die Bezeichnung "Stadtsyndikus" für den obersten städtischen Rechtsvertreter bleibt noch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein üblich, wobei die personenbezogene Amtsführung allmählich von der Institution "Rechtsamt" unterstützt bzw. abgelöst wird.
Das Rechtsamt ist vor dem Neuaufbau der Kommunalverwaltung nach dem Ende des 2. Weltkrieges Bestandteil der Zentralverwaltung (Magistrat bzw. Oberbürgermeister). Als typisches Querschnittsamt, das theoretisch allen anderen Gliedern der Verwaltung zuarbeiten kann, ist es Ende 1945 zusammen mit anderen Ämtern und Dienstbereichen (Wohlfahrtsamt, Standesamt, Versicherungsamt, Schiedsamt, Gesundheitspflege, Wahlen und Abstimmungen, Arbeiter- und Tarifangelegenheiten der städtischen Arbeiter, Elektrizitätsangelegenheiten) dem Stadtsyndikus Assessor Hans Kuhnert unterstellt (vgl. lfd. Nr. 3/Best. Nr. 148 und lfd. Nr. 4/Best. Nr. 149).
Nach dem Organisationsplan für die Stadtverwaltung von 1954 gehört das Rechtsamt weiterhin zur "Allgemeinen Verwaltung" und bleibt auch lt. Dezernatsverteilungsplan dem Geschäftsbereich des Stadtsyndikus (Dezernat V) als eigenständige Organisationseinheit zugeordnet (beide Pläne siehe Bibliothek des Stadtarchivs, Sign. E 208). In dieser Zeit hat sich das Amt u. a. mit "Wiedergutmachungs-, Rückerstattungs- und Entschädigungsverfahren" zu beschäftigen (siehe Abschnitt 11 dieses Bestands: Jüdisches Eigentum/jüdischer Besitz).
Nach vorübergehender Einteilung zum Dezernat I (Oberstadtdirektor) 1960 ff. (vgl. Rundschreiben Nr. 2/1960) erhält das Rechtsamt ab 1. Oktober 1966 seinen endgültigen Platz im Rechtsdezernat (Dezernat VI, ab 1. April 1971: Dezernat III) bzw. in der "Rechts-, Sicherheits- und Ordnungsverwaltung" (hier: Aufgabengruppe 30, Rechtswesen, vgl. Rundschreiben Nr. 21/1966 und 10/1971). Ihm obliegt z. B. neben der Mitwirkung beim Erlass örtlicher Rechtsvorschriften (Satzungen), der Gestaltung von Verträgen, der Regelung städtischer Versicherungsangelegenheiten auch die Wahrnehmung von "Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde in Personenstandsangelegenheiten" Standesamtsaufsicht, daher auch Lagerung der Standesamtszweitbücher im Rechtsamt), während Wiedergutmachungsverfahren nun keine Rolle mehr spielen.
Bis zur Verwaltungsstrukturreform am Ende des 20. und Beginn des neuen Jahrhunderts bleibt die Situation unverändert. Die bisherige Ämterstruktur wird jedoch zum 1. Januar 2003 aufgehoben, statt der Ämter werden Fachbereiche und Fachdienste eingerichtet (vgl. Rundschreiben Nr. 57/2002). Der Fachdienst "Recht" (30) mit einer - gemessen an anderen Dienststellen - kleinen Mitarbeiterzahl ist dabei immer noch im Dezernat III (dieses jetzt zuständig für Recht, Umwelt und Schule) wiederzufinden.
In einem vorerst letzten Schritt der organisatorischen Umgestaltung der Verwaltung wird mit Wirkung vom 1. September 2004 ein Fachbereich 30 ("Recht") im Dezernat B (bisher: Dezernat III) gebildet, in dem die Fachdienste Recht (jetzt: 30.1), Statistik und Wahlen (30.2), Standesamt (30.3) und Versicherungsamt (30.4) zusammengeführt sind (vgl. Rundschreiben Nr. 20/2004). Die Leitung des neuen Fachbereichs übernimmt - in Personalunion gleichzeitig als Fachdienstleiter 30.1 - Holger Goertz, der schon zuvor Leiter des städtischen Rechtsamtes und dann des Fachdienstes Recht (30) gewesen ist.
Custodial history
Der Bestand "Rechtsamt" umfasst ca. 5,5 lfd. Meter Aktenmaterial (zeitlicher Schwerpunkt: gesamtes 20. Jahrhundert, vor allem die Zeit nach 1945; inhaltlicher Schwerpunkt: Streitfälle, s. Gruppe 2 der Gliederung, hier jedoch auch Nachkassationen).
Gerade bei den Streitfällen, wo im Übrigen auf eine breite Dokumentation verschiedener Materien Wert gelegt wurde, ist die Auswahl problematisch, da die Inhalte (z. B. Sozialhilfe- oder Asylverfahren) meistens auf den rechtlichen bzw. gerichtlichen Aspekt reduziert sind. Vollständigere Informationen wären in den Fachverwaltungen (im genannten Beispiel: Sozialamt oder Ausländerbehörde) oder deren Archivbeständen zu erwarten. Man könnte dann unter Umständen sogar auf die Prozess-Unterlagen des Rechtsamtes verzichten. Eine wünschenswerte Parallelüberlieferung mit den entsprechenden Einzelfallakten der Fachämter ist jedoch kaum zu leisten.
Besondere Beachtung verdienen - wie oben bereits angedeutet - die Unterlagen in Gruppe 11 des Bestandes ("Jüdisches Eigentum/jüdischer Besitz") mit (u. a.) einer Liste des zwischen 1934 und 1945 der Stadt übereigneten jüdischen Grundbesitzes (lfd. Nr. 205/Best. Nr. 10).
November 2005
Information / Notes
Additional information
Der Bestand wurde 2005 mit Hilfe des EDV-Archivprogramms "AIDA" erschlossen. Die Datensätze dieses Bestandes wurden im Mai 2015 von AIDA in die nunmehr verwendete Archivsoftware "Arcinsys" übertragen.