NLA HA Cal. Or. 10

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Einheimische Sachen - Buchstabe C

Laufzeit 

1354-1703

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Urkunden mit Bezug auf Städte (vgl. aber Cal. Or. 100), Ämter, Gerichte, Dörfer, Höfe und Güter innerhalb der Fürstentümer Calenberg, Göttingen und Grubenberg sowie auf Adlige, Bürger und Bauern, die innerhalb dieser Grenzen ihren Wohnsitz hatten, auch Vorurkunden von später in herzoglichen Besitz übergegangenen Herrschaften. Zum Buchstaben C sind wichtige Sachbetreffe: Calenberg, Campe und Coldingen. Die Urkunden haben Wasserschäden. Parallelbestand: Celle Or. 9. Akten: Cal. Br. 23.
Findmittel: maschinenschriftliches Findbuch (Kurzregesten), mit Index der Orts- und Personennamen
Umfang: 57 Nrn.

Urkunden bis 1500 sind in einem Sonderfindmittel erfasst und online recherchierbar.

Bestandsgeschichte 

I. Behördengeschichte

Die Archivbestände Cal. Or. 8 bis 29 des Calenberger Urkundenarchivs enthalten die große Masse der sogenannten "Einheimischen Sachen", d.h. diejenigen Urkunden, die sich sachlich auf Gebiete (u.a. Städte, Ämter, Gerichte, Dörfer, Höfe, Güter) innerhalb der Fürstentümer Calenberg, Göttingen und Grubenhagen sowie auf Personen (u.a. Adlige, Bürger, Bauern) beziehen, die in deren Grenzen ihren Wohnsitz hatten. Es handelt sich bei den so vereinigten Urkunden nicht nur um Empfängermaterial der Fürsten bzw. ihrer Behörden, neben zahlenmäßig geringeren, aus den herzoglichen Kanzleien ausgegangen Urkunden (Konzepten), sondern auch um zahlreiche Vorurkunden später in herzogliche Hand übergegangener Herrschaften und Besitzungen.


II. Literaturhinweise

Sudendorf, Hermann, Urkundenbuch zur Geschichte der Herzöge von Braunschweig und Lüneburg und ihrer Lande, 11 Bände einschließlich einem Registerband, Hannover/Göttingen 1859/1883


III. Bestandsgeschichte

Die archivische Gliederung dieser Archivbestände erfolgte in der Form, wie sie heute besteht, Mitte bis Ende des 18. Jahrhunderts. Die Urkunden wurden nach Orts- oder Personenbetreffe (wobei ersterer den Vorrang hat), in einem Falle auch nach Sachbetreffe (Münzsachen in Cal. Or. 19) auf die Archivbestände Cal. Or. 8 bis 29 in alphabetischer Folge der Betreffe so verteilt, dass jeder Archivbestand alle Stücke eines Betreff-Buchstabens umfasst (siehe Inhaltsübersicht).

Auch innerhalb der Archivbestände folgt die Ordnung dem alphabetischen Prinzip, abgesehen von den Archivbeständen Cal. Or. 22, 23 und zum Teil 24, die in neuerer Zeit in zeitlicher Folge der Stücke neu geordnet wurden. (Bei Cal. Or. 24 wurde die Neuordnung nicht beendet, sodass zurzeit die neugeordneten Urkunden in "Cal. Or. 24 neu", der noch in alter Ordnung befindliche Teil in "Cal. Or. 24 alt" gesucht werden

müssen).

In neuerer Zeit wurden ferner die auf die Städte bezüglichen Urkunden herausgezogen und in der sogenannten "Nova series" aufgestellt, wobei die großen Städte Hannover (vgl. Cal. Or. 100 Hannover, Stadt) und Göttingen (vgl. Cal. Or. 100 Göttingen, Stadt) je eine eigene Abteilung bilden, die kleineren dagegen in den beiden Abteilungen "Kleinere Calenbergische Städte" (vgl. Cal. Or. 100 Kleinere Calenbergische Städte) und "Kleinere Göttingen-Grubenhagensche Städte (vgl. Cal. Or. 100 Kleinere Göttingen-Grubenhagensche Städte)" zusammengefasst wurden. Jedoch fehlte dabei die letzte Konsequenz, sodass zweckmäßigerweise bei Forschungen, die sich auf Städte beziehen, auch die Archivbestände Cal. Or. 8 bis 29 zu berücksichtigen sind. In diesem Zusammenhang ist besonders auf die aus Cal. Or. 19 herausgehobene und an sie angeschlossene "Cal. Or. 19 Stadt Münden" hinzuweisen, die das Urkundenarchiv der Pfarrkirche zu Münden enthält.

Der Findung des jeweiligen Urkundenbetreffs nach dem Orts- und Personenschema haftet naturgemäß eine gewisse, teilweise unvermeidbare Willkürlichkeit an, sodass eine Neuordnung und -verzeichnung dringend wünschenswert ist. Im Rahmen der Wiederherstellungsarbeiten des Urkundenarchivs konnte eine solche Arbeit aus Zeitmangel zunächst nicht durchgeführt werden. Die Archivbestände konnten nur im bisherigen Ordnungszustand wieder aufgestellt und durch nachstehende Spezialübersicht erschlossen werden. Deren Aufgabe war nicht eine vollständige Verzeichnung der Urkunden mit Regesten, sondern nur die Feststellung des Betreffs, der seiner Zeit ihre Einordnung an der jeweiligen Stelle veranlasst hatte. Es ist wichtig, dies zu berücksichtigen, da aus diesem Grunde die Verzeichnung nicht alle in den Urkunden vorkommenden Orts- und Personennamen enthält und der Sachinhalt nicht erschöpfend, sondern nur umreißend angegeben wurde. Dies trifft in

besonderem Masse auf diejenigen Stücke zu, die wegen der durch die Hochwasserkatastrophe von 1946 entstandenen Beschädigungen in ihrer Lesbarkeit erheblich beeinträchtigt wurden. Solche Urkunden mit Beschädigungen wurden kenntlich gemacht. Wenn in derartigen Fällen gelegentlich auf eine Betreffangabe wegen des zur Lesung erforderlichen, zu großen Zeitaufwandes verzichtet werden musste, so schließt das nicht aus, dass trotz intensiver Bemühung nicht doch noch die Feststellung des Urkundeninhalts ganz oder teilweise gelingt. Im Allgemeinen sind die entstandenen Wasserschäden erträglich, ganz ungeschädigt ist allerdings nur eine sehr geringe Anzahl von Urkunden.

Aus Gründen der Zeitersparnis wurden die Orts- und Personennamen nur insoweit in der heutigen Namensform wiedergegeben, als ihre Auflösung ohne Mühe möglich war; Druckangaben wurden im allgemeinen nur für die im Urkundenbuch von Hermann Sudendorf gedruckten Urkunden gemacht.

Hannover, Januar bis März 1951
gez. Dr. Müller, Staatsarchivrat

a.D.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet