LkAH A 11b

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Generalakten des Konsistoriums Hannover

Laufzeit 

1656-1907

Bestandsdaten

Bestandsgeschichte 

Die Konsistorien der welfischen Territorien entstanden in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts, indem die Herzöge oder ihre zu den Kirchensachen deputierten Räte mit etlichen ebenfalls ernannten Theologen zum Zwecke der Kirchenleitung zusammentraten. Zuständig waren die Konsistorien für Kirchen- und Schulsachen, für Prüfung und Bestallung der Pfarrer und Lehrer, für Lehrstreitigkeiten und Anklagen gegen geistliche Personen, für Ehesachen und kirchliche Vermögensverwaltungen und was man sonst zur geistlichen Jurisdiktion rechnete.

Das Konsistorium in Hannover wurde 1636 errichtet. Diese Behörde war für Calenberg, Göttingen und Grubenhagen zuständig und firmierte als Konsistorial- und Kirchenrat. 1705 wurden die Konsistorien von Hannover und Celle - dieses bestand seit 1564 - zusammengelegt, so dass das hannoversche Konsistorium nun auch für Lüneburg und die Grafschaften Hoya und Diepholz zuständig war. Da man aber 1715 nach dem Erwerb der Herzogtümer Bremen, Verden und Lauenburg deren einheimische Konsistorien in Stade und Ratzeburg bestehen ließ, hörte das Calenbergische Konsistorium auf, Zentralbehörde zu sein.

Nach Eingliederung des Fürstbistums Hildesheim in das Königsreich Hannover 1815 wurde dessen Konsistorium 1818 mit dem Konsistorium in Hannover vereinigt. Dabei wurde sowohl dessen laufende wie die Altregistratur nach Hannover gebracht und in der dortigen Konsistorialregistratur eingeordnet. Während die Konsistorien des Königreiches Hannover weitestgehend selbstständig waren und nur durch den gemeinsamen Summepiscopat des Königs zusammengehalten wurden, brachte v. a. die Gründung des Landeskonsistoriums 1866 die Verschmelzung der territorialen Kirchenverwaltungen zur hannoverschen Landeskirche in Gang; dies und die Übertragung der Schulsachen auf die neu organisierten Regierungen im Jahre 1885 schränkte den Geschäftskreis

der Provinzialkonsistorien so weit ein, dass sie ab 1885 nacheinander aufgehoben wurden. Das Provinzialkonsistorium Hannover ging 1924 im neu errichteten Landeskirchenamt auf.

Akten aus dem Konsistorium sind zwischen 1881 und 1919 in mehreren Ablieferungen in das Hauptstaatsarchiv Hannover gelangt, wo sie als Bestand "Hann. 83 (Kurfürstliches bzw. Königliches Konsistorium und Provinzialkonsistorium zu Hannover)" verzeichnet worden sind.

Weitere Konsistorialakten verblieben auch bei der hannoverschen Landeskirche, wo der Bestand durch Kriegseinflüsse 1943 dezimiert wurde. Nur wenige Generalakten sind zufällig erhalten geblieben.

Der Archivbestand wurde im Februar 2011 im Rahmen eines Archivpraktikums geordnet und verzeichnet.

Der Bestand ist uneingeschränkt nutzbar.

Literatur:
Verwandte und ergänzende Bestände: A 1 (Konsistorium Hannover - Pfarroffizialakten), A 6 (Pfarrbestellungsakten), A 7 (Beamtenakten), A 9 (Visitationsakten), A 12e (Generalsuperintendentur Hannover)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

0,1

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: ja

vollständig verzeichnet