NLA WO 125 N

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Aller-Ohre-Verband West

Laufzeit 

1659-1999

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Die Einrichtung der "Oberaller-Korrektions-Genossenschaft" zur Regulierung des hannoverschen Teils des Allerüberschwemmungsgebietes wurde mit Erlaß des hannoverschen Innenministeriums vom 18.1.1841 beschlossen. Grundlage für die durch sie vorzunehmenden Meliorationen wurde der schon lange Zeit vorher angeregte Staatsvertrag vom 9.7.1859 zwischen Braunschweig, Hannover und Preußen über die Regulierung der Aller und Ohre, Nachdem am 1.4.1879 das Preußische Wassergenossenschaftsgesetz erlassen wurde, das klare Rechtsvorschriften für die Verbandsbildung enthielt und das hannoversche Gesetz über Ent- und Bewässerung vom 22.8.1847 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, 1847, S. 263 ff) ablöste, genehmigte der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten am 22.11.1893 das von den Bevollmächtigten beschlossene Statut der Genossenschaft. Durch Satzung vom 24.3.1941 wurde es den Vorschriften der Wasserverbandverordnung von 1937 angepasst, die Genossenschaft erhielt nun den Namen "Oberaller-Verband".

Als Träger der Aufgaben für weitergehende Maßnahmen der Landeskultur und zur Einbeziehung des Mittellandkanals in das Entwässerungssystem wurde durch Reichsgesetz vom 13.1.1934 (RGBl. 1934, Teil I, S. 29) der "Aller-Ohre-Verband" ins Leben gerufen. Am 7.5.1934 erhielt er eine Satzung (Amtsblatt der Reg. Lüneburg). Ihm wurden als Mitglieder die preußische Drömlingskorporation, die braunschweigische Drömlings-Interessenschaft, die Oberaller-Korrektions-Genossenschaft und die Bodenverbesserungs-Genossenschaften Böhnsiek und Klausmoor zugewiesen, außerdem die preußischen Kreise Gifhorn, Salzwedel, Gardelegen, Neuhaldensleben, Wolmirstedt und der braunschweigische Kreisgemeindeverband Helmstedt.

Der am 8.3.1950 gegründete "Aller-Ohre-Verband-West" mit Sitz in Gifhorn setzt seine Arbeit fort. Ihm gehören als Mitglieder die Landkreise Helmstedt und Gifhorn, die Stadt Wolfsburg sowie der braunschweigische Drömlingsverband und der Oberaller-Verband an. 1958 ging die Unterhaltung des gesamten Allerlaufs von der Zonengrenze bis Dieckhorst und des Allerkanals auf den Alle-Ohre-Verband-West über.

Stand: August 1971

Bestandsgeschichte 

Die Akten des Aller-Ohre-Verbandes West wurden am 30. Juli 1971 (Zg. 54/1971) an das Staatsarchiv in Wolfenbüttel abgegeben, da der Verband auch einen Teil des Verwaltungsbezirks Braunschweig umfasst. Die mit abgegebenen Karten wurden in die Kartenabteilung aufgenommen. Mit seinen älteren Teilen enthält der Bestand auch Akten der Oberaller-Korrektions-Genossenschaft, des Oberaller-Verbandes und des Aller-Ohre-Verbandes. Das Findbuch schrieb der Angestellte Wöhler.

Stand: August 1971

Im Juli/August 1982 wurde der Zugang 54/79 vom Archivangestellten Wöhler verzeichnet und von Archivinspektor z. A. Lohlker klassifiziert. Das bisherige Zettelverzeichnis des Zugangs 12/72 wurde gleichzeitig ins Findbuch aufgenommen. (vgl. Nr. 138ff.). Zg. 24/82 wurde zu Nr. 326 gelegt.

Stand: August 1982

Enthält 

u.a. Verwaltung; Ausschuss; Grundbesitz; Kassen- u. Rechnungssachen; Regulierungsmaßnahmen Generalia, dabei auch Volkswagenwerk Wolfsburg; Unterhaltung der Gewässer u. Ufer; Wasserstands- u. Niederschlagsmessungen; Bauten, Anlagen; wasserwirtschaftliche u. wasserbauliche Maßnahmen.

Literatur 

Festschrift: Fünfzig Jahre Aller-Ohre-Verband. Gifhorn 1984 (Dibibl. Zg. 313/84)

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

80 Neu (Drömlingskommission)

Weitere Angaben (Bestand)

Umfang in lfd. M. 

4,7

Bearbeiter 

Grasse (1971)