NLA BU L 23

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Landgericht Bückeburg

Laufzeit 

1879-2002

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Abteilung: Akten staatlicher Provenienz, Alte Grafschaft Schaumburg (bis 1647) und Schaumburg-Lippe (ab 1647), Zentrale Behörden.
Inhalt: Justiz-Verwaltungsakten (darunter Besetzung der Gerichte, Revision der Amtsgerichte, Rechtsanwälte und Notare, Gefängnisanstalten) und Zivilsachen.
Umfang: 12,61 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.

Bestandsgeschichte 

Das Landgericht Bückeburg wurde als Nachfolgebehörde des Justizsenats und der Justizkanzlei der schaumburg-lippischen Regierung am 1. Oktober 1879 eröffnet (LVO 13, 1879, S. 291). Untergeordnet waren ihm die beiden Amtsgerichte in Bückeburg und Stadthagen, Appellationsinstanz war das am 28. Juni 1879 von dem Großherzogtum Oldenburg und dem Fürstentum Schaumburg-Lippe errichtete gemeinsame Oberlandesgericht in
Oldenburg (ebda. S. 211-220). Durch Staatsvertrag zwischen Preußen und Schaumburg-Lippe vom 24./25. Februar 1908 wurde das Oberlandesgericht in Celle zuständig für das Fürstentum Schaumburg-Lippe (Preuß. Gesetzesammlung 1908, S. 181-187). Für die Amtsgerichte des Kreises Rinteln (Obernkirchen, Hess. Oldendorf, Rinteln, Rodenberg) war seit dem 4. März 1878 das Landgericht Hannover zuständig (Preuß. Gesetzessammlung 1878, S. 119). Nachdem die Amtsgerichte Obernkirchen und Rodenberg bereits seit 1945 zum Bezirk des Landgerichts Bückeburg gehört hatten (L 23 acc. 4/92 Nr. 128), erfolgte die Angliederung der zwei restlichen Amtsgerichte des Kreises Grafschaft Schaumburg durch Verordnung vom 8. Juli 1952 (Nds. GVBl 14, 1952, S. 67). Die endgültige Regelung des Zuständigkeitsbereichs des Landgerichts erfolgte durch Gesetz vom 16. Juli 1962 (Nds. GVBl 16, 1962, S. 85).
In Bückeburg war das Landgericht zunächst im ehemaligen Renthaus untergebracht; 1950/51 siedelte es in das Gebäude der vormaligen schaumburg-lippischen Landesregierung an der Herminenstraße über.
Das Findbuch wurde durch Frau Marion Wolthusen erstellt.

Bückeburg, November

1992

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Nein

teilweise verzeichnet