NLA BU H 23b

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Beschreibung: Bestand

Identifikation (kurz)

Titel 

Staatsanwaltschaft beim Obergericht bzw. Kreisgericht Rinteln

Laufzeit 

1849-1902

Bestandsdaten

Kurzbeschreibung 

Abteilung: Akten staatlicher Provenienz, Hessische Grafschaft Schaumburg, Zentrale Behörden.
Inhalt: Generalakten und Kriminalprozesse unter Beteiligung eines öffentlichen Klägers.
Umfang: 0,34 m.
Erschließung: Findbuch, EDV.

Bestandsgeschichte 

Mit dem Gesetz über die Gerichtsverfassung von 1863 wurde in Hessen-Kassel die moderne Staatsanwaltschaft als öffentlicher Ankläger eingerichtet. In § 32 heißt es, dass bei den Strafgerichten "eine Staatsbehörde bestehen [soll], welche nach Maßgabe der Strafproceßgesetze die mit Strafe bedrohten Gesetzes-Uebertretungen zu verfolgen hat." Die Geschäfte der Staatsbehörde bei den Untergerichten werden von einem Beamten der Verwaltungsbehörde (Regierungskommission, Polizeidirektion, Landratsamt) besorgt (§ 33), die Geschäfte eines Staatsprocurators und eines Staatsanwaltes beim Obergericht in Rinteln von einem Beamten versehen (§ 34). In dem Gesetz über die Strafverfahren von 1863 wird in §§ 2 und 3 bestimmt, dass jedes strafgerichtliche Verfahren der Mitwirkung eines öffentlichen Klägers bedarf, der als Organ des Staates das Gesetz und das öffentliche Interesse vertritt. Der Übergang zum neuen Amtsverständnis ist in der Praxis schon seit 1858 nachweisbar. Seit der Aufhebung des Kreisgerichts Rinteln 1881 war die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hannover angesiedelt. Durch das niedersächsische Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte vom 16. Juli 1962 wurde die Staatsanwaltschaft Bückeburg für die beiden Kreise Schaumburg-Lippe und Grafschaft Schaumburg zuständig, gegenwärtig im wesentlichen den Landkreis Schaumburg (NdsGVBl. 1974,

117).

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Abgeschlossen: Ja

abgeschlossen